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Inge Hannemann: Sanktionen bei Hartz IV abschaffen!

Marburg, 21. November 2013

Heute ist die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe auf der Bundestagswebseite freigeschaltet worden. Sie kann ab sofort mitgezeichnet werden.

Jede Unterzeichnung zählt!

Bis zum 18.12. 2013 müssen 50.000 Mitzeichnungen erreicht werden, damit der "offene Strafvollzug Hartz IV" endlich auch in einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich skandalisiert werden kann.

Die Petition von Inge Hannemann kann im Internet online mitgezeichnet werden: "Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)"

Auch für diejenigen, die noch kein Passwort für eine Mitzeichnung einer öffentlichen online-Petitionen an den Deutschen Bundestag haben, geht das einfach.

Hier trägt man sich einmalig ein. Damit sind auch zukünftig andere Petitionen unkompliziert mitzeichenbar. Auch das Petitionsforum ist nutzbar.

Die Petition von Inge Hannemann kann statt über das Internet auch schriftlich mitgezeichnet werden. Hier das Formular auf Inge Hannemanns Blog.

Wichtig ist, dass das Formular mit allen notwendigen Angaben der UnterzeichnerInnen vollständig und gut leserlich ausgefüllt und bis zum 11.12. 2013 an die im Formular angegebene Anschrift postalisch übermittelt wird. Spätere Übermittlungen können zur Erreichung einer öffentlichen Anhörung zur Petition im Deutschen Bundestag nicht berücksichtigt werden.
Achtung: Eine Doppelunterzeichnung schmälert das Ergebnis!

Los geht es also! Gegen den "offenen Strafvollzug Hartz IV"!

Der Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Die Begründung:

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

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65 Kommentare

> "Punkt 1: Hast Du dich mal gefragt, wem es eigentlich nutzt, wenn arme Menschen andere arme Menschen bekämpfen? Der Niedriglöhner bekämpft den Hartz-IV-Bezieher und dieser Asylanten und überhaupt "die Ausländer", die sich an bundedeutschen Futtertrögen - unberechtigterweise - gütlich tun."

Das nutzt nicht nur den bösen Feinden weit oben, sondern auf jeder Schicht tut man sich gern gütlich und hält die Hand nach oben auf, während man nach unten Missgunst ausspuckt...

Lieber Hans-Joachim,

ich bin doch gar nicht so weit von Deiner Meinung entfernt. Aber in einigen Punkten eben doch. Ich bin schon der Meinung, dass man Hartz 4 Empfängern nicht als Sanktion noch mehr Geld weg nehmen kann. Deshalb hab ich ja mehrfach gefragt, wie man dann sanktionieren soll. ??? Es geht doch nicht, dass gesunde arbeitsfähige Menschen sich auf dem Geld der arbeitenden Menschen ausruhen. So nach dem Motto: "Hartz 4....und der Tag gehört Dir"
Versteh es aber nicht falsch.....die Masse der Hartz 4 Empfänger ist nicht so. Und denen gehört mehr Hilfe. Aber die kleine Menge der Anderen sind eben die, über die sich hier zu Recht aufgeregt wird.

Ich möchte nicht Deinen letzten Kommentar einzeln zurück kommentieren, aber so viel noch.

- Ausländer: Ich bin nicht Ausländerfeindlich aber ich sehe und erlebe was hier passiert. Gerade im Billiglohnsektor, in dem viele Menschen mit geringer Bildung oder aus anderen Gründen arbeiten müssen, werden immer mehr Polen, Rumänen u.s.w. eingestellt. Das ist doch Realität. Die sind noch billiger als die schon schlecht bezahlten einheimischen Menschen. Davor darf man doch nicht die Augen verschließen und es als rechtes Gedankengut abwerten.

- Spitzensteuersatz, Vermögenssteuer, Körperschaftssteuer:

Spitzensteuersatz könnte erhöht werden, aber er darf dann bitte nicht zu schnell greifen. Wer das 1,5-fache des Durchschnittseinkommen hat, der dürfte noch lange nicht im Bereich des Spitzensteuersatzes sein.

Vermögenssteuer: Da bin ich mir unsicher. Das Vermögen wurde ja schon mal versteuert. Da finde ich keine richtige Meinung.

Körperschaftssteuer. Ja o.k. Aber bitte nicht übertreiben, es muss auch Geld in den Firmen bleiben, um zu investieren. Nicht den Fehler der DDR wiederholen und alles aus den Betrieben rausholen, denn dann ist die Technik der Betriebe veraltet und sie sind nicht mehr Konkurrenzfähig. Und ich würde sogar von kleinen Privatfirmen Körperschaftssteuer verlangen, aber im Gegenzug vom Inhaber nur Einkommenssteuer vom "entnommenen" Einkommen verlangen. Jetzt muss ja der Inhaber sogar auf das Geld Einkommenssteuer bezahlen, welches für Investitionen in der Firma bleibt.

Wenn man so manche Mitbürger vernimmt, wird's wohl bald eine neue Version von "Arbeiten und Gebären für Führer/Staat/Kirche/Wasauchimmerherrschensoll" geben... hoffentlich erlebe ich das nicht mehr...

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