Haushaltsdebatte Marburg: Ist Sparen ohne Verschuldung möglich?
(Marburg) Nach den Kommunalwahlen vom 6. März werden die Karten im Poker um die Gestaltungsmacht in der Universitätsstadt neu gemischt, denn die alte rot/grüne Koalition hat keine Mehrheit mehr in der StVV. Bisher steht fest, dass SPD,18 Sitze, und Bürger für Marburg (BfM), 3 Sitze, eine Zählgemeinschaft in der StVV bilden wollen. Diese 21 Sitze sichern zwar keine Mehrheit in der StVV, aber im Magistrat.
Für die absolute Mehrheit von 30 Sitzen, zur Verabschiedung eines Haushaltes oder der Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitgliedes notwendig, fehlen der Zählgemeinschaft 9 Stimmen (CDU 16, Grüne 9, Marburger LINKE 8, FDP 3, Piraten 1, MBL 1) Die SPD lässt in der Öffentlichkeit durch Norbert Schüren, Mitglied im Kreistag und hauptberuflich Geschäftsführer der stadteigenen Stadtwerke GmbH, verbreiten, Marburg habe mit "massiven Steuermindereinnahmen" zu kämpfen und entdeckt gleich noch ein "strukturelles Defizit" im städtischen Haushalt. In der Orts-Presse war zu lesen: "Wer mit der SPD gemeinsam einen Sparhaushalt durchsetzt, der darf zur Belohnung mit in eine Koalition“.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Unternehmensleiter_innen eher selten in gesamtwirtschaftlichem Denken geschult sind. Sie verstehen - hoffentlich - etwas von Betriebswirtschaft. Und dass ihnen deshalb auch immer wieder entgeht, das die öffentlichen Haushalte dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht verpflichtet sind (§ 92 Abs 1, HGO; Artikel 109, Abs 2, GG). Die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen "Sparen" und "Verschuldung" sind vielen Menschen unbekannt, weil sie das "Normale Weltbild" des Alltagsverstandes erschüttern.
Ein Beitrag zum Verständnis
Der nachstehende Beitrag von Dirk Ehnts und Günther Grunert erschien am 5. April im Blog flassbeck-economics. Heiner Flassbeck, Friederike Spiecker und ihre Mitstreiter_innen betreiben den Blog, um zwingende gesamtwirtschaftliche (makroökonomische) Zusammenhänge in einer Marktwirtschaft aufzuzeigen. Neben dem Blog soll in naher Zukunft eine Zeitschrift mit dem Titel "Makroskop" an den Start gehen. Den Artikel veröffentliche ich mit freundlicher Genehmigung von Heiner Flassbeck.
Ist Sparen ohne Verschuldung möglich?
Einer unserer Leser ist der Meinung, dass die von uns vertretene Position „Es kann niemand sparen, ohne dass jemand Schulden macht“ (Link) nicht haltbar sei, dass vielmehr Sparen auch ohne Verschuldung möglich sei. Seine Argumente lauten:
„Wenn ich (und die anderen) das gesparte Geld zur Bank trage und in ein Sparbuch eintragen lasse, dann macht die Bank bei mir Schulden, sie geht eine Verbindlichkeit ein. Möglicherweise gibt sie das Geld an einen Dritten weiter, dann hat der die Schulden, direkt bei der Bank, indirekt bei mir. Für diesen Fall ist also Ihr Kernsatz gültig.
Wenn ich dagegen mein gespartes Geld bar in meinen Sparstrumpf oder Privatsafe lege, dann macht dabei niemand Schulden. Wer denn, bei wem denn? Für diesen Fall ist Ihr Kernsatz also nicht gültig.“
Wenn man einmal davon absieht, dass Banken keineswegs – wie von uns in der Vergangenheit schon oft gezeigt (vgl. zuletzt hier, hier und hier) – Finanzintermediäre sind, die Geld von Sparern zu Kreditnehmern transferieren, scheint die These unseres Lesers auf den ersten Blick durchaus plausibel zu sein.
Nur stellt sich bei genauerer Betrachtung die Frage, woher das Bargeld kommt, das ich in den Sparstrumpf oder Privatsafe stecke. Wenn ich dieses Geld selbst drucken könnte, wäre die Kritik des Lesers sicherlich berechtigt. Da dies aber nicht geht, muss ich mir das Geld anderweitig besorgen, nämlich (direkt oder indirekt) von einer Geschäftsbank, beispielsweise dadurch, dass ich mir ein Sichtguthaben bei meiner Bank in Bargeld auszahlen lasse.
Aber woher bekommen die Banken das Bargeld? Auch sie können es natürlich nicht selbst herstellen (also Banknoten drucken und Münzen prägen), sondern erhalten es von der Zentralbank, indem sie es von ihrem Konto bei der Zentralbank abheben. Geschäftsbanken haben Konten bei der für sie zuständigen Zentralbank, auf denen sie Einlagen, sogenannte Reserven, halten. Diese Reservekonten bei der Zentralbank erfüllen im Prinzip für die Geschäftsbanken eine ähnliche Funktion wie die Girokonten bei Banken für private Haushalte oder Unternehmen. Die Reserven (Zentralbankguthaben) können von den Banken jederzeit in Bargeld umgetauscht werden, das die Zentralbank selbst schaffen kann. Reichen die Guthaben der einzelnen Banken bei der Zentralbank nicht aus, müssen sie sich Reserven bei anderen Geschäftsbanken oder bei der Zentralbank ausleihen.
Das Geschäftsbankensystem insgesamt kann seinen Bestand an Reserven nur erweitern, indem die Zentralbank zusätzliche Reserven bereitstellt. Dazu bietet die Notenbank u.a. den Geschaftsbanken in regelmäßigen Abständen an, sich von ihr gegen einen Zins Reserven zu leihen und damit Reservenbestände aufzubauen. Technisch läuft dies so ab, dass die Zentralbank im Rahmen sog. Wertpapierpensionsgeschäfte bestimmte Wertpapiere von den Geschäftsbanken kauft und gleichzeitig vereinbart, dass die Banken diese Wertpapiere nach einer gewissen (meist relativ kurzen) Zeitperiode zu einem vorher festgesetzten Preis wieder zurückkaufen, was bedeutet, dass die Banken kurzfristig zusätzliche Reserven erhalten. Ein solches Rückkaufvereinbarungs-Geschäft (Repurchase Agreement) lässt sich auch als ein besicherter Kredit auffassen, bei dem die Zentralbank einer Geschäftsbank Reserven gegen Wertpapiere als Sicherheit ausleiht (wobei sich der Zinssatz aus der Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Rückkaufspreis der Wertpapiere errechnet).
Wenn sich also eine Geschäftsbank gegen Sicherheiten von der Zentralbank Reserven leiht und diese gegen Bargeld tauscht, hält sie damit eine Forderung gegen die Zentralbank (Bargeld), der betragsgleich eine Verbindlichkeit der Bank gegenübersteht, die die Reserven am Ende der Laufzeit zurückzahlen muss. Umgekehrt stellen die Reserven bzw. das Bargeld aus Sicht der Zentralbank eine Verbindlichkeit dar, der eine entsprechende (mit einer Sicherheit unterlegte) Forderung der Zentralbank entgegensteht. Natürlich ändert sich am Charakter des Bargelds nichts, wenn eine Geschäftsbank es an eine Privatperson weiterreicht, die es am Bankschalter oder Geldautomaten abhebt.
Sind etwa die Einnahmen von Frau Meier in einem Jahr größer als ihre Ausgaben, so erzielt sie einen Einnahmenüberschuss, d.h. sie „spart“. Dieser Einnahmenüberschuss, der Frau Meiers Geldvermögen erhöht, fällt immer in Form irgendwelcher Forderungen an Dritte an. Steckt sie Bargeld in einen Sparstrumpf oder Privatsafe, hält sie eine Forderung gegen die Zentralbank, zahlt sie ihr Bargeld auf ein Sparbuch bei ihrer Bank ein, hält sie eine Forderung gegen ihre Bank, kauft sie Unternehmensanleihen, hält sie eine Forderung gegenüber Unternehmen etc. Da nun in einer geschlossenen Volkswirtschaft (oder in der Welt insgesamt) jede Forderung des einen Wirtschaftssubjekts gleichzeitig eine Verbindlichkeit eines anderen Wirtschaftssubjekts darstellt, ist damit der gesamtwirtschaftliche Geldvermögensbestand stets gleich Null. Zwar kann das einzelne Wirtschaftssubjekt Geldvermögen bilden (also „sparen“), aber nur dann, wenn andere Wirtschaftssubjekte bereit bzw. gezwungen sind/waren, eine entsprechend hohe Verschuldung auf sich zu nehmen. Alle Wirtschaftssubjekte zusammen genommen können also kein Geldvermögen bilden.
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass daraus auch folgt, dass in einer geschlossenen Volkswirtschaft die Ersparnis (S) ex post gleich der Sachvermögensbildung, d.h. den Investitionen (I), ist. Diese Identitätsgleichung S = I (die keine Kausalität erklärt!), die einen Grundpfeiler der Volkswirtschaftslehre darstellt, wird zwar häufig anders hergeleitet[1], lässt sich aber genauso gut über die gesamtwirtschaftliche Vermögensbildung erklären (vgl. z.B. Grass/Stützel 1983, S. 324f). Danach setzt sich die Reinvermögensbildung (Ersparnis)[2] eines Wirtschaftssubjekts aus seiner Sachvermögensbildung und seiner Geldvermögensbildung zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Geldvermögen? Unter „Geldvermögen“ ist der Gesamtwert der Forderungen eines Wirtschaftssubjekts gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten zu verstehen. Zum Geldvermögen zählen also nicht nur Bargeld und Sichteinlagen bei Banken, sondern auch Termin- und Spareinlagen, Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Staatsanleihen etc.) usw. Der Begriff „Geldvermögen“ beinhaltet folglich eine bestehende Gläubiger-Schuldner-Beziehung zwischen Menschen, Unternehmen (incl. Banken) oder Staaten. Nun ist es aber auch möglich, Vermögen zu besitzen, ohne eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung mit jemand anderem zu haben. Dabei kann es sich nur um Sachvermögen, also nicht um Geldvermögen, handeln. Ist also z.B. ein Unternehmen Eigentümer einer Fabrikhalle oder einer Maschine, so zählen diese zu seinem Sachvermögen.
Möchte man nun die gesamtwirtschaftliche Vermögensbildung ermitteln, muss man die Vermögensbildung aller Wirtschaftssubjekte addieren. Die gesamte Ersparnis S (Reinvermögensbildung) ist folglich gleich der gesamten Sachvermögensbildung I und der gesamten Geldvermögensbildung ∆GV, also S = I + ∆GV. Da nun in einer geschlossenen Volkswirtschaft (oder in der Welt insgesamt) jeder monetären Forderung eine betragsgleiche Verbindlichkeit gegenübersteht, ist ∆GV gleich Null. Damit aber ist ex post betrachtet S = I, d.h. in einer geschlossenen Volkswirtschaft ist die Ersparnis (Reinvermögensbildung) zwangsläufig identisch mit den Investitionen (Sachvermögensbildung).
Doch zurück zur Frage, wie Bargeld in Umlauf gelangt. Das Bankensystem kommt letztlich über zwei Mechanismen an Bargeld. Erstens entsteht – wie oben beschrieben – zusätzliches Zentralbankgeld (Reserven und Bargeld), wenn sich eine Bank dieses von der Zentralbank leiht. Zweitens gelangt zusätzliches Zentralbankgeld ins System, wenn der Staat seine Ausgaben erhöht und dies durch die Ausgabe von Staatsanleihen finanziert.
Zentralbankgeldguthaben werden also durch die Verschuldung der Banken und des Staates geschaffen. Guthaben bei den Geschäftsbanken werden durch Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erzeugt und ebenfalls durch den Staat, wenn dieser Ausgaben tätigt. Insofern werden sämtliche Einlagen in den Geschäftsbanken und auch sämtliches Bargeld durch zusätzliche Verschuldung geschaffen. Gespart wird aus Einkommen, welche durch Ausgaben entstehen. Irgendwer muss also mehr ausgeben, als er einnimmt (Entsparen), damit jemand anders mehr einnehmen kann, als er ausgibt (Sparen). Jeder Euro in Bargeld und jeder Euro in Giralgeld auf einem Konto sind durch Verschuldung entstanden. Von daher kann nicht monetär gespart werden, ohne dass vorher irgendwo im System Schulden entstanden sind.
Übrigens ist auch “Helikoptergeld”, ursprünglich ein Konzept von Milton Friedman und jüngst verwendet, um den “Abwurf” von Geld durch die Zentralbank über den Haushalten zu beschreiben, keineswegs schuldenfrei. Der Staat ist verpflichtet, jeden einzelnen Euro zur Tilgung von Steuerschulden zu akzeptieren. Bargeld wird – wie bereits erwähnt – als Verbindlichkeit der Zentralbank geführt. Richtig aber ist, dass nicht jede Verbindlicheit auch ein Kredit sein muss. In diesem Sinne kann ein Staat ohne Zweifel Geld schuldenfrei in Umlauf bringen. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die monetäre Staatsfinanzierung der Begebung von Staatsanleihen am Geldmarkt vorziehen und dass es sich bei dieser Form der Refinanzierung nur formal um einen Kredit handelt (vgl. hier).
Selbst bei der Begebung von Staatsanleihen scheint es sich nicht um einen gewöhnlichen Kredit zu handeln. Uns sind z.B. keine Fälle von Staaten oder Zentralbanken bekannt, die ihre Schulden komplett getilgt und danach nie wieder welche aufgenommen hätten. Einen Grund dafür gibt es auch: eine Reduzierung der Verschuldung würde sowohl Bargeld wie auch Bankeinlagen in Milliardenhöhe vernichten und damit der monetären Geldwirtschaft den Garaus machen. Wenn Haushalte und Unternehmen kein Geld mehr auf dem Konto haben, weil Staat und Zentralbank alles wieder zurückgeholt haben (durch Steuern oder auslaufende Zentralbankkredite an Banken, die nicht verlängert werden), dann wird kaum noch jemand mehr etwas kaufen können. Die Folge wäre ein kompletter Zusammenbruch der Nachfrage und damit auch der Produktion.
Literatur:
Ehnts, D. (2014): Geld und Kredit: eine €-päische Perspektive, Marburg
Grass, R.-D./Stützel, W. (1983): Volkswirtschaftslehre, München
Stobbe, A. (1994): Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, Berlin
[1] Vgl. z. B. Stobbe 1994, S. 114: Wenn man mit Yn das Volkseinkommen bzw. das frühere Nettosozialprodukt (die beide definitionsgemäß gleich groß sind), mit In die Nettoinvestition, mit C den privaten Konsum und mit S die Ersparnis bezeichnet, so gelten die Gleichungen Yn = C + S und Yn = C + In. Daraus folgt die Ex-post-Gleichheit von Ersparnis und Nettoinvestition: S = In.
[2] Der Begriff „Sparen“ wird in der Volkswirtschaftslehre in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Er kann sowohl die Geldvermögensbildung bezeichnen (s.o.) als auch (wie hier) die Reinvermögensbildung (= Sachvermögensbildung plus Geldvermögensbildung). In der zuletzt genannten Bedeutung lässt sich auch etwas vereinfacht von der „Nichtverwendung von Einkommensteilen zum Konsum“ sprechen.
Bürgerreporter:in:Hajo Zeller aus Marburg |
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