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Hartz IV: Anpassung der Regelsätze respektlos!

Die Regelsätze im Sozialgesetzbuch II (SGB II), gemeinhin Hartz IV genannt, werden zum 1. Januar 2017 angepasst. So heißt es aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Schlagzeilen können unterschiedlicher nicht sein. N24 meldet: „Bundesministerin Nahles will die Hartz-IV-Regelsätze ab Januar 2017 deutlich erhöhen, das berichtet die "Bild"-Zeitung“. Die "Frankfurter Rundschau" titelt: „Nullrunde für Kinder“, die "Berliner Zeitung": "Deutlich mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger und "Der Tagesspiegel" schreibt: "Hartz-IV-Regelsatz steigt 2017 um fünf Euro"

Da stellt sich das Publikum die Frage: Was stimmt denn nun?

Deutliche Erhöhung oder Nullrunde?

Die Fakten:

Regelleistung (RL) für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt um 5 Euro pro Monat von 404 Euro auf 409 Euro

Für Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft steigt der Regelsatz um 4 Euro von 364 Euro 368 Euro

Die RL für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern bzw. Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er steigt um 3 Euro von 324 Euro auf 327 Euro

Die RL für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigt von 306 Euro auf 311 Euro

Die RL für Kinder von 7 bis unter 13 Jahren steigt um 21 Euro von 270 Euro auf 291 Euro

Die RL für Kinder bis 6 Jahre bleibt unverändert bei 237 Euro

Wer mit Vergnügen oder aus Neugier Originaltexte liest, der kann den 106 Seiten starken "Referentenentwurf des BMAS zur Neubestimmung der Regelbedarfe bei Hartz IV" als PDF-Datei hier online lesen oder downloaden.

Berechnet werden die Regelleistungen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland.

Die Kritik entzündet sich bereits an der Berechnungsmethode. Dieses Verfahren sei völlig unzureichend und verfassungswidrig, meint Sebastian Bertram von "gegen-Hartz“ und erklärt: „Und wieder hat die Bundesregierung mit Rechentricks die Regelleistungen klein gerechnet. Durch die Inflation sind die Erhöhungen eigentlich ein Armutszeugnis, da es sich genau genommen um Kürzungen handelt. Dass der Kinderregelsatz nicht einmal angepasst wird, ist ein Skandal.“

Katja Kipping, Bundesvorsitzende DIE LINKE, erklärt: "Zweieinhalb Jahre hat das Ministerium gebraucht, um die Zahlen zu veröffentlichen. Mit dem Ergebnis tritt Andrea Nahles in die Fußstapfen ihrer CDU-Vorgängerin Ursula von der Leyen. Das deutete sich schon an, als Nahles verlauten ließ, die bisherige Praxis des Kleinrechnens des Existenzminimums mit allen Tricks und methodischen Unzulänglichkeiten fortzusetzen. Frau Nahles, das ist einfach beschämend. DIE LINKE fordert eine methodisch saubere Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums, damit auch wirklich jede und jeder Einzelne vor Armut geschützt ist.“

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist die geplante teilweise Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert der Verband die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren als völlig indiskutabel. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont:

„Die geplante Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro ist seit langem überfällig. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt. Gleichzeitig ist die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren indiskutabel und ein gesellschaftspolitischer Skandal. Auch die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft brauchen dringend höhere Regelsätze. Und die geplante Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Auch diese Altersgruppe braucht eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen“

Nun liebe Leser_innen kennen Sie die Fakten. Und ein paar Meinungen. Meine Meinung steht in der Überschrift des Artikels.

Was meinen Sie?

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102 Kommentare

> "Die ALG II-Leistungen stellen zwar ein Existenzminimum dar (und das sind sie eigentlich auch). Aber man stelle sich einfach mal vor, es gäbe keine Sanktionen mehr....."

Was wäre denn?

> "Mit Einführung des bGE würden zunächst einmal vermutlich Viele "aufatmen".
Allerdings würden solche Diskussionen wie diese hier nach gewisser (ich vermute, recht kurzer) Zeit fast wortgleich wieder losgehen, nämlich dann, wenn Diejenigen, die außer dem Erhalt des bGE noch einer Arbeit nachgehen und "zuverdienen"."

Nein, ein bGE ist einfach nur ein automatischer Rechtsanspruch, ähnlich wie Kita, Kindergeld, Altersrente usw.
Die Grundidee ist ja, dass man möglichst ALLE sozialen Töpfe einspart und einfach nur jedem das Existenzminimum sichert. Dass die Leute weiter arbeiten gehen, wird vorausgesetzt und je nach Gestaltung der Restwelt (z.B. Arbeitsmarkt liberalisieren) wird das sogar vermehrt passieren, weil einfach mehr spontan möglich ist.

> "Fakt ist, dass es gewisse Regeln geben muss."

Nur bei den Änderungen bezüglich Finanzierung. Wenn man das über Steuern finanziert, muss es auch eine strenge Kontrolle geben, wozu auch eine gesellschaftliche Verankerung nötig ist - also dass der Bürger diese Freiheit gegen Betrüger schützt.

"Was wäre denn?"

Was wohl?

"Nein, ein bGE ist einfach nur ein automatischer Rechtsanspruch...."

Ist mir klar...

"Dass die Leute weiter arbeiten gehen, wird vorausgesetzt..."

Ooohh...

> "Was wohl?"

Weiß nicht - deshalb frag ich dich ja ;)

> "Ooohh..."

Zweifel?

Ich bezweifle, dass die Menschen ihren Standard absenken und mit Hartz-Niveau zufrieden wären. Die gehen alle weiter arbeiten - und wer weniger arbeiten möchte, wird neu aushandeln müssen und dann werden die AG weniger zahlen.
Es werden auch viel mehr spontan hinzuverdienen.
Auch dürften sich viel mehr selbstständig machen - notfalls ist das Minimum ja gesichert.
Usw.

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