Gibt es in der Demokratie Toleranzgrenzen?
Politische Entscheidungen zu kritisieren, sogar abzulehnen und auch dafür auf die Straße zu gehen ist in unserer Demokratie legitim. Doch dabei von einem “Ermächtigungsgesetz“ zu schwurbeln, das geht gar nicht. Wer im Geschichtsunterricht damals gepennt hat, sollte spätestens jetzt einmal googeln, um sich schlau zu machen.
Das Ermächtigungsgesetz unter Adolf Hitler machte nämlich1933 den Weg frei in die nationalsozialistische Diktatur und in das dunkelste Kapitel Deutscher Geschichte. Wer das mit dem Infektionsschutzgesetz gleichsetzt und so komplett gegen unsere Geschichte argumentiert, dem geht es nicht um ernsthafte demokratische Auseinandersetzung. Dem geht es um das Kaputtmachen, um das Spalten. Das zeigt gerade auch der von den Braunen inszenierte, schon fast als terroristisch zu bezeichnende Pöbel-Angriff auf das Parlament und auf demokratische Politiker. Hier wurden Rote Linien und demokratische Toleranzgrenzen nicht hinnehmbar verschoben.
So verwundert es auch nicht mehr, dass rechte Populisten ganz bewusst das Vokabular aus der nationalsozialistischen Requisitenkiste hervorkramen, wohl wissend, dass viele Vollpfosten, auch aus der Anti-Corona-Fraktion diesen schlimmen Vergleich bedenkenlos übernehmen.
Es sind zwar schwierige Zeiten. Und alle Demokraten wollen dass die Corona-Zeiten bald wieder Vergangenheit sind. Doch solange hirnlose Chaoten versuchen, unser Land und die Meinungen zu spalten, werden wir darauf entsprechend länger warten müssen.
Vielfach ist in diesen Zeiten der Spruch zu hören: “Eine Demokratie muss auch das aushalten.“ Nein, das muss sie nicht. Nein, das darf sie auch nicht!
So gesehen gibt es als Toleranzgrenzen. Und die Frage bleibt, welche (höhere) Instanz feststellt bzw. entscheidet, ob und wann eine Gefahrensituation eingetreten ist.