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Europawahl: Betreute haben Wahlrecht!

Mehr als 85.000 Menschen waren bisher von Bundestags- und Europawahlen laut Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, weil für sie eine "Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten" angeordnet ist. Diese Regelung des Wahlgesetzes ist verfassungswidrig, stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fest. Der Bundestag strich daraufhin diese Regelung. Die Gesetzesänderung sollte für die Europawahlen jedoch noch nicht gelten.

Wieder schritten die Verfassungsrichter ein.  Den Betroffenen muss auf Antrag die Teilnahme an den Europawahlen am 26. Mai ermöglicht werden.

Dies ist folgerichtig. Denn die Richter des Bundesverfassungsgerichtes erklärten bereis mit ihrem Beschluss vom 29. Januar 2019 die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig, In ihrer Eilentscheidung vom 15.04.2019 stellten sie klar, dass dies ebenso für die Wahlrechtsausschlüsse nach dem Europawahlgesetz gilt und den Betroffenen eine Teilnahme an den Europawahlen zu ermöglichen ist. Die Eilentscheidung geht auf eine Initiative der Oppositionsparteien im Bundestag DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zurück.

Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen Antrag auf „Eintragung in das Wählerverzeichnis“ zu stellen. Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen und ausgefüllt werden. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die genaue Anschrift anzugeben.

Der Antrag ist persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der gesetzliche Betreuer oder eine andere Person können dabei helfen. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens 5. Mai 2019 (21 Tage vor der Wahl) beim Wahlamt der Gemeinde am Wohnort angekommen sein. Da der 5. Mai ein Sonntag ist, sollte  zur Sicherheit Freitag, der 3. Mai als Stichtag gewählt werden.

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützt die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine Gruppe von Beschwerdeführenden, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich  gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse vorgegangen sind. 

Hier finden Sie die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 29.01.2019 und die Entscheidung vom 15.04.2019 sowie weitere Informationen zur Europawahl, Informationen zur Europawahl in einfacher Sprache und zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung.

Website des Bundeswahlleiters: Ausschluss vom Wahlrecht
Website des Bundeswahlleiters: Barrierefreies Wählen
Website des Bundeswahlleiters: Briefwahl

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3 Kommentare

OK, alles gut. nur ist das noch Wahl, wenn der Betreuer sagt, mach da mal Dein Kreuz???

Siehst Du, Barbara, so sehe ich es auch. Ich war 7 Jahre Hausmeister in einer Lebenshilfe und weiß daher so einiges, das ich hier nicht breit treten will, weil in den Einrichtungen gute Arbeit geleistet wird.

Ich simme euch zu; das Problem ist, wo ist die Grenze? Kaum zu definieren.

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