Johann Georg Estor - Eine Fotografie aus dem Jahre 1757?

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Am vergangenen Freitag, 3.7. 2009, brachte die OP einen Bericht über ein Portrait des ehemaligen Universitäts-Vizecantzlers Johann Georg Estor (1699-1773). Der Universitätspräsident Prof. Volker Nienhaus hatte es im Universitätsmuseum persönlich eingeweiht und dabei einige Worte über diesen großen Gelehrten gesprochen.
Das wohl ausdruckskräftigste Porträt dieses Mannes findet sich im ersten Band seines Hauptwerkes "Die bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen", Marburg, Weldig, 1757. Ich lege es diesem Artikel bei. Das besondere daran ist das Gesicht: es besitzt eine enorme Ausdruckskraft, man meint, Estor selbst sähe einen an! Zum einen kommt das daher, daß es in "pointierter Manier", das heißt, nicht mit Strichen, sondern mit Punkten gestaltet ist, und zum anderen verströmt es eine überraschende Natürlichkeit und Lebensnähe.
Deshalb vermute ich, daß der Kupfestecher den Körper zunächst fetiggestellt und dann mithilfe einer genau angepaßten Optik in einer Camera Obscura das reale Gesicht des Modell sitzenden Estor auf die Platte projiziert und gestochen hat.
Wie gesagt, ist die "Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit" - ein dreibändiges Werk von mehr als 4500 Seiten - Estors Hauptwerk. Seine These: Das Römische Recht ist in Deutschland immer ein Fremdkörper gewesen, es wurde von Adligen importiert, die in Italien studiert hatten und die es für etwas feineres hielten. In seinem Werk stellt Estor nun das damals in Deutschland gebräuchlich gewesene gewachsene Recht vor.
Eine späte Bestätigung der Richtigkeit seiner Thesen ergab sich bei Abfassung des Entwurfes zum heutigen BGB im Jahre 1888 ("Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches"). Darin sind in den Fußzeilen Quellen für die Gesetze angegeben. Das Corpus iuris kommt dabei so gut wie ncht vor, dafür aber das "Allgemeine preußische Landrecht" von 1794. Die heutigen Rechtshistoriker wenden nun ein, dieses sei doch aus dem corpus iuris gestrickt worden. Dem steht aber die Aussage König Friedrich Wilhelms II. von Preußen im Vorwort zu diesem Landrecht entgegen: der König sagt darin, man habe dieses Recht eingeführt, um eben das als fremd empfundene Römische Recht durch einheimisches zu ersetzen (siehe Anlage).
Wenig bekannt ist, daß Estor auch Physik und Geographie bei Johann Jacob Scheuchzer in Zürich studiert hatte. Deswegen wurde er in seiner Gießener Zeit auch als Landes-Geograph eingesetzt und ritt durch ganz Hessen Darmstadt um das Land zu erkunden und zu vemessen. Im Vogelsberg geriet er dabei einmal in ein schweres Gewitter, kehrte aber nicht um, sondern ritt einen der höchsten Berge hinauf, wodurch er über die Oberfläche der Gewitterwolke kam und diese unter sich und den blauen Himmel über sich sah. Da bemerkte er, wie die Blitze sowohl nach unten, als auch senkrecht nach oben in den Himmel schossen. So entdeckt Estor also die sogenannten "Sprites" oder "Kobolde", höchst-energetische Blitzentladungen von der Erde in den Weltraum, die sogar mit der Aussendung von Gamma-Strahlen einhergehen, bereits um 1730, während sie offiziell erst in den 1970er Jahren vom Weltall aus entdeckt worden sind.

Bürgerreporter:in:

Heinrich Rautenhaus aus Marburg

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