KEIN EINZELFALL !

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Immer wieder findet man in der Natur oder Stadtgebiet eine illegale Müllentsorgung. 

        Illegale Müllentsorgung --  ist kein Kavaliersdelikt

Nach § 326 StGB ist die illegale Abfallentsorgung unter Umständen eine Straftat. Bereits das Lagern von Abfall ist illegal. Ebenso ist das Verbrennen von Müll außerhalb zugelassener Anlagen strafbar und wird verfolgt.Aber einige Bürger stört dies nicht und entsorgen ihren Müll illegal. Es ist auch nicht leicht die Umweltsünder zu erwischen.Also machen wir wieder im Frühjahr eine große Aufräumaktion unter dem Motto " Sei kein Saubär , mach mit sauber "

Bürgerreporter:in:

Peter Pannicke aus Lutherstadt Wittenberg

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