Serie: Kauf und Verkauf im Internet - INTERNET STATT KAUFHAUS - Uwe H. Sültz - Ratgeber in MyHeimat

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Die Serie KAUF UND VERKAUF IM INTERNET spiegelt NICHT unsere Meinung wieder, es ist eine Aufklärung. Wir stehen für die Geschäfte und Ladenlokale in Lünen ein... einen guten Anzug kaufte man bei Grete Bäumer, eine Fernsehreparatur gibt es tatsächlich noch bei Heinz Bartenbach, die besten Super 8 Kopien stellt mein Vater her... so könnte ich noch einiges aufzählen, um in der Innenstadt Lünens einzukaufen, aber das Internet eben...

Teil 2:
KAUFEN IM INTERNET

Der jüngste Hackerangriff auf E-Mail-Adressen hat das Dilemma noch einmal verdeutlicht. Der "bvh" hat dazu gemeinsam mit der Polizei und eBay die Seite www.kaufemitverstand.de ins Internet gestellt, auf der zahlreiche Tipps und Hinweise zu finden sind.

Grundsätzlich gilt auch im Online-Shop:

Sobald es zwischen Käufer und Verkäufer zu einem wirksamen Kaufvertrag gekommen ist, ist der Verkäufer zur Übergabe der Ware verpflichtet.

Was kann ich tun, wenn ich den Artikel bezahlt habe, er aber nicht geliefert wird?

Versuchen Sie zunächst, per E-Mail oder Telefon, direkten Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und das Problem zu lösen. Führt der Kontaktversuch zu keiner Lösung, setzen Sie dem Verkäufer eine Frist von beispielsweise 10 Tagen zur Lieferung des Artikels.

Bei Nicht-Lieferung innerhalb der gesetzten Frist gibt es mehrere Möglichkeiten:

Sollte ein Betrugsfall vorliegen, können Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Verfügbare Daten des Verkäufers, einen Ausdruck des Angebots sowie einen Zahlungsbeleg.

Weitere Tipps:

Haben Sie über einen Online-Marktplatz gekauft, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt, sollten Sie den Kundenservice der Plattform informieren, dieser kann zur Problemlösung beitragen.

Prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Schutzprogramme nutzen können, wie zum Beispiel auf eBay den PayPal-Käuferschutz.

Internet-Gütesiegel bieten oftmals zusätzliche Sicherheit, zum Beispiel durch kostenloses Beschwerdemanagement zwischen Käufer und Verkäufer oder eine Geld-zurück-Garantie.

Was kann ich tun, wenn die Ware beim Versand verloren gegangen oder beschädigt ist?

Wenn Sie die Ware bei einem privaten Anbieter kaufen, tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Versandrisiko.
Der Verkäufer muss jedoch nachweisen, dass er den Artikel verschickt hat. Wählen Sie daher besser eine versicherte Versandart.

Haben Sie die Ware als Vebraucher bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, so trägt der Verkäufer das Versandrisiko undd muss bei Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis erstatten oder erneut liefern. Sollte er dazu nicht bereit sein, lassen Sie sich rechtlich beraten.

Morgen geht es um "Mangelhafte Ware" und um "Widerrufs- oder Rückgaberecht"

Eine kleine Pause?

Am Strand von Westerland:

Bürgerreporter:in:

Uwe H. Sültz aus Westerland

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