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Am Lübecker Rathaus: Die Grundregel der Goldenen Bulle von 1356

  • Auf dem Türklopfer des Lübecker Rathauses (14. Jahrhundert) ist ein mittelalterliches Verfassungsdokument dargestellt, der Kaiser und die sieben Kurfürsten.
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An den Türflügeln des Rathauseingangs sind zwei bronzene Türbeschläge (Kopien) zu sehen, die im 14. Jahrhundert entstanden sind. Sie zeigen die sieben Kurfürsten, die den in der Mitte thronenden König umgeben. Der Rat der Stadt hatte dadurch auf die Reichsunmittelbarkeit Lübecks hingewiesen, auf das politische Selbstverständnis, dass Lübeck keinem Fürsten unterstand, sondern eben eine Freie Reichsstadt war.

In der Goldenen Bulle von 1356, einem wichtigen Verfassungsdokument, war festgeschrieben, wer von den vielen Fürsten im Heiligen Römischen Reich, einem mittelalterlichen Wahlreich, berechtigt war, den König zu wählen.
Da die zwischen 1350 und 1354 vakante Stelle des Trierer Erzbischofs durch den Abt der Reichsabtei Prüm vertreten wurde, ist statt des Trierer Wappens jenes des Abtes von Prüm zu sehen. Deshalb könnte der Türklopfer in dieser Zeit entstanden sein.

Symbolisiert werden auf dem Türklopfer (im Uhrzeigersinn) der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, der Erzbischof von Köln sowie der Erzbischof von Trier (hier vertreten durch die Reichsabtei Prüm).

Bei der Darstellung des Königs mit Zepter und Reichsapfel (in der Mitte des Türklopfers) könnte es sich um Kaiser Karl IV. handeln, der 1375 als erster und einziger Lübeck besuchte.

(Quelle Museum für Kunst und Kulturgeschichte der Hansestadt Lübeck)

  • Auf dem Türklopfer des Lübecker Rathauses (14. Jahrhundert) ist ein mittelalterliches Verfassungsdokument dargestellt, der Kaiser und die sieben Kurfürsten.
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  • Laut Goldener Bulle wurde der König, hier vermutlich Kaiser Karl IV. dargestellt, durch die sieben Kurfürsten gewählt.
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  • Der Markgraf von Brandenburg
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  • Der Erzbischof von Trier, vertreten durch den Abt der Reichsabtei Prüm
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