myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Ich fordere Schadenersatz und Wiedergutmachung bei Staatsanwaltschaftsfehlern

Beispiel über Folgen von Staatsanwaltschaftsfehler mit Hilfe eines Schreibens vom 1. April 2019 an die Staatsanwaltschaft Lörrach.
Natürlich wird dieser Fehler weder eingestanden noch gibt es einen Schadenersatz und/oder Wiedergutmachung.
Die hier dabei entstandenen Folgen für mich können nicht veröffentlicht werden, weil ein Rechtsfall vom 2017 noch nicht abgeschlossen ist. Ich warte auf eine Berufungsverhandlung beim Landgericht Freiburg.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich fordere Schadenersatz und Wiedergutmachung bei Staatsanwaltschaftsfehlern


Zu Unrecht eingeleitete Strafverfahren und unterlassene Ermittlungen sind ein häufiger Fehler von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Das muss sich endlich ändern.
Im folgenden ein von mir erstellter Beitrag auf meiner Fall-Homepage zu meinem äußersten ungerechten Rechtsfall seit 2009.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zeitungstitel: "Der Richter führt die Verhandlung"
https://www.badische-zeitung.de/der-richter-fuehrt...

Mein Kommentar dazu:
Für mich wird eine heile Welt beim Amtsgericht Lörrach und der Staatsanwaltschaft Lörrach beschrieben.

Dass dem nicht so ist, belegt meine umfangreiche Fall-Homepage.
Diese Staatsanwältin hat mich 2013 zu Unrecht in ein Strafverfahren wegen angeblicher Bedrohung gebracht. Meine Nachbarin-X fühlte sich angeblich von mir bedroht, ohne ein dazugehöriges Ereignis mit Ort und Datum beispielsweise anzugeben. Das ist ein schwerwiegender Fehler, der einer Staatsanwältin nicht passieren darf.

Aus den Akten ergibt sich, dass offensichtlich keine Bedrohung vorlag.

Für mich war dieses erste Strafverfahren in meinem Leben ein großer Schock.

Für die hohen Anwaltskosten (1.840,69 €) für die Feststellung, dass der Tatbestand nicht vorliegt, möchte die Staatsanwältin Sattler-Bartusch nicht aufkommen.

Auf Schadenersatzschreiben hat sie nicht wie in einem Rechtsstaat reagiert, sondern skandalös.

Darüber kann ich im Moment nicht mehr berichten, weil mein Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg wegen Falschaussagen meiner Nachbarin-X im November 2017 immer noch nicht stattgefunden hat.

Auf der Homepage der Staatsanwaltschaft wird die tatsächliche Arbeit nicht vollständig für Bürger/innen beschrieben. Von mir hat sie einen verbesserten Text bekommen, auf den nicht reagiert wurde und der natürlich nicht verwendet wurde. Der verbesserte Text ist auf meiner Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer www.polizei-justizopfer.de zu finden.

Außerdem hat die Staatsanwältin Sattler-Bartusch mehrere Strafanzeigen von mir abgelehnt, für die es m.E. genügend Gründe und Vorschläge für Ermittlungen von mir gab.
Daher habe ich als zu Unrecht beschuldigte Bürgerin höherer Kosten als viele überführte Straftäter.

 Ihre Tätigkeiten bzw. Untätigkeiten in meinem langjährigen Rechtsfall sind meines Erachtens mehrfache Verstöße gegen das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.
Bis jetzt ist aber niemand für ihre Vergehen zuständig, auch nicht die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und schon gar nicht das baden-württembergische Justizministerium.

Weitere Beiträge zu den Themen

Unterlassene ErmittlungenStaatsanwaltschaftJustizversagenSchadenersatzStaatsanwaltschaftsfehlerStrafverfahren

2 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 27.02.2022 um 12:59
Gelöschter Kommentar

Wieso seltsam.  Es passiert, die Frage ist, wie oft, eine Bürger/in zu Unrecht in ein Strafverfahren kommt, bei dem Strafgesetzbuch-Paragraph nicht in Frage kommt.
Dazu fallen Anwaltskosten an, weil dann ein Schreiben erstellt werden muss, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.
Oder glauben Sie, dass alle eingeleiteten Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft berechtigt sind?

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite