DGB fordert die kommunalen Verwaltungen auf potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch mehr Personal in den Wohngeldstellen einzusetzen
Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen
Am vergangenem Freitag beschäftigte sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die kommunalen Verwaltungen müsse nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Kreisverband Region Hannover. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagt der Kreisverbandsvorsitzende Reinhard Nold. Durch die Reform sollen Renter*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen in der Region Hannover auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, erläutert Nold die Situation.
Die Behörden stehen vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen vier Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Das geht nur mit mehr Personal in den Wohngeldstellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so Nold weiter.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte bundesweit von aktuell 600.000 auf etwa zwei Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen.
Sie gilt jedoch rückwirkend.
„Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, fordert Nold abschließend.