Beitragszahler-rentner.de
Diese Seite hat es in sich. Rentner und Beitragszahler sollten diese unbedingt lesen und ggf. auch handeln. Sagt Euren "Abgeordneten" dass sie nicht nur ür sich selbst zu sorgen haben. Sagt und zeigt ihnen, dass wir wissen, wie wir betrogen und bestohlen werden.
Dass die Rentenkasse nicht die Kriegsfolgen und den damit verbundenen Transferzahlungen an israelische und polnische Bürger herhalten darf. Auch nicht für Zahlungen an die Rentenkasse-Ost missbraucht werden darf. Das permanente plündern der Rentenkasse muss eine Ende haben
Es reicht, wir haben die Schnauze voll von verlogener Politik und den damit verbundenen Übergriffen "unserer" Politiker.
Zeigen wir unseren "Volksvertretern" dass sie nicht mehr wählbar sind.
. . nach allem was ich inzwischen in vielen Jahren der recherchiert habe, ist es genauso,
es geht leider nicht kürzer, denn nur so kommt man der Sache näher um auch Missverständnissen vorzubeugen. Denn das was die BRR veröffentlicht, ist in keinem Falle braunem Gedankengut entsprungen, sondern sehr sorgfältig erarbeitet und nachgewiesen.
Es ist auch mehr als bedenklich, dass nur Nichtbetroffene in Rentenfragen entscheiden. Die vom BDI geforderte weitere Rentenbeitragssenkung bringt den Arbeitnehmern noch geringere Renten, den Arbeitgebern aber weitere Lohnsenkungen und nur darum geht es.
Die stetigen Gelder aus den Löhnen der Beitragszahler für die Sozialversicherungen wecken zu große Begehrlichkeiten, diese Gelder eben auch zweckentfremden zu können.
Schon 1957, als das gesetzliche Rentensystem von kapitalgedeckt auf Umlage geändert wurde, das ist der Nachteil bei einem Umlagsystem und einer nachlässigen ungenauen Gesetzgebung, da die meistenBeiträge sogleich wieder als Renten ausgezahlt werden, ist es einfacher, andere Aufgaben ohne öffentliche genaue Buchhaltung, mit zu bezahlen.
Aber, das Umlagesystem ist das sicherste! Weil, das was gleich verteilt werden kann, kann morgen nicht in den Schornsteinen der Finanzmärkte verbrannt werden.
Normalerweise muss jeder, der zu treuen Händen das Geld Anderer zu verwalten hat, auch eine entsprechend, transparente genaue Buchhaltung vorlegen und die Vertreterversammlung, die dies einfordern könnte, macht das aus Eigeninteressen nicht. Die Vertreter der gesetzlich Rentenversicherten haben dabei nur eine Alibifunktion und andere, die sich für so einen Posten bewerben, haben keine Chance da rein zu kommen. Die Hürden sind zu hoch.
In einem Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987 des BVerfG
wird der Beschwerde von den Versicherten der Künstlersozialkasse Rechnung getragen, richtig und exakt gemäß des GG. Den gesetzlich Rentenversicherten wird das aber verweigert, der Wortlaut spricht für sich und macht klar, worum es überhaupt geht:
Auszug: . . . .
Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, daß sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden. . . .
. . . Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen. . .
Gesetzlich Renten- (Sozial-)versicherte, sind also vor dem GG nicht
gleich zu behandeln, das ist ungeheuerlich und es gibt keine Erklärung, die das auch nur Ansatzweise rechtfertigen könnte.
Zitat Otto Teufel: "Deutschland ist das einzige Land in Europa, das unterschiedliche Systeme der Altersversorgung hat, im wesentlichen gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung und Beamtenversorgung. Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Ein wirkliches Solidarsystem erfordert außerdem die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus."
Die aktuelle Teufeltabelle:
http://www.adg-ev.de/publikationen/publikationen-a...