Keine gewerblichen Flohmärkte an Sonntagen hieß es in dem Urteil vom 21.April 2017 des Oberverwaltungsgericht Lüneburg!
Dieses Urteil hat alle Betreiber und Aussteller der zahlreichen Flohmärkte in Niedersachsen verunsichert und viele Kommunen scheinen angst vor den Konsequenzen zu haben, falls sie Flohmärkte genehmigen.
Auszug OVG Lüneburg
"Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig."
Trotz des Urteils wird in Niedersachsen von Region zu Region unterschiedlich verfahren. Es sind bereits Gewerbliche und Soziale Flohmärkte in Niedersachsen für 2018 genehmigt worden. Leider wurden auch Soziale Flohmärkte nicht genehmigt.
Sollte das Urteil nicht von allen Kommunen gleich ausgelegt werden?
Jeder Flohmarkt hat seine Berechtigung!
Ein Flohmarkt ist nachhaltig, da die zu verkauf stehenden Sachen nicht im Müll landen, sondern wieder ein neues zuhause finden. Viele Familien bummeln auf einem Sonntag gerne über die Flohmärkte in Niedersachsen.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände sollte es für das Land Niedersachsen und der Kommunen nur einen Weg geben. Erhaltet die Sonntags Flohmärkte, sind darauf angewiesen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönes Jahr.
Bürgerreporter:in:Michael Gross aus Lehrte |
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