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DGB-Ratgeber: Ein-Euro-Jobs

„Ein-Euro-Jobs“ oder, wie sie offiziell heißen, „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sind, seit es das Arbeitslosengeld II gibt, zum bevorzugten Instrument der Jobcenter geworden.

Die Gewerkschaften sehen das kritisch. Denn die Chancen auf einen Job erhöhen sich für Ein-Euro-Jobber kaum. In der Regel wird von den „Ein-Euro-Jobbern“ erwartet, dass sie gute Arbeit leisten. Warum wird die Arbeit dann nicht anständig bezahlt, hinterfragt der örtliche DGB Vorsitzende Reinhard Nold die Situation um die Ein-Euro-Jobs.

Und wer garantiert, dass Ein-Euro-Jobs tatsächlich neue, zusätzliche Stellen sind und nicht Normalarbeitsverhältnisse ersetzen? Vor allem im öffentlichen Sektor wurden bereits viele Arbeitsplätze abgebaut, die jetzt wieder mit Erwerbslosen besetzt werden: schlecht bezahlte und zeitlich befristet.

Und doch sind viele Menschen froh, dass sie dank eines Ein-Euro-Jobs überhaupt eine Arbeit bekommen haben. Sie können neue soziale Kontakte knüpfen und mit dem zusätzlichen Verdienstlässt sich die Haushaltskasse zumindest etwas aufbessern.

Aber auch Ein-Euro-Jobber haben Rechte. Der DGB bietet deshalb mit dem Ratgeber „Ein-Euro-Jobs - Was Sie über Ihre Rechte wissen sollten“ auf 35 Seiten umfangreichen Service und gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen: u.a. was eine Eingliederungsvereinbarung beinhalten muss? Wie unterscheiden sich Ein-Euro-Jobs und "normale" Beschäftigung? Welche Bezahlung und Urlaub erhalte ich? Was passiert bei einem Arbeitsunfall? Welche Pflichten hat der Maßnahmeträger? Aber auch Personalvertretungen können sich informieren, wie sie Betroffene unterstützen können.

Der Ratgeber kann in Einzelexemplaren kostenlos beim DGB in 31275 Lehrte, Lortzingweg 7, abgeholt werden. Zur Abholung ist eine Terminvereinbarung unter der E-Mail:dgb-lehrte@web.de oder telefonisch Tel.: 05132 / 589401 notwendig. Ein Versand ist nur gegen die Zusendung von 1,44 € in Briefmarken für Porto möglich.

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