Finanzielle Hilfen für Tornadoschäden
Landrat Dr. Klaus Metzger (Aichach-Friedberg) und Landrat Martin Sailer (Augsburg) danken der Staatsregierung für die schnelle Hilfe für die von dem Tornado besonders schwer betroffenen Haushalte und Betriebe. Die beiden Landräte konnten heute im Kabinett in München über die Schäden in den Landkreisen Aichach-Friedberg und Augsburg berichten.
Die Staatsregierung hat danach Folgendes beschlossen:
-Sofortgeld:
Bei persönlicher individueller Notlage bzw. bei wirtschaftlicher Notlage wird den betroffenen Privathaushalten ein „Sofortgeld“ in Höhe von 1.500 Euro und den Betroffenen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern (Gewerbebetriebe, Land- und Forstwirte, Freiberufler) und Vereinen ein „Sofortgeld“ von bis zu 5.000 Euro zur Ersatzbeschaffung von durch den Tornado zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen gewährt. In Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich. Soweit Geschädigte Versicherungsleistungen erhalten, muss das Sofortgeld zurückgezahlt werden.
-Soforthilfen:
Bei persönlicher individueller Notlage Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Bei wirtschaftlicher Notlage Soforthilfe „Gewerbliche Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe“ mit bis zu 500 Mitarbeitern: Bei Schadenshöhe über 5.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, max. 100.000 Euro; bei Existenzgefährdung und in vergleichbaren Härtefällen bis zu 200.000 Euro Zuschuss.
Bei wirtschaftlicher Notlage Soforthilfe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe: Aufwuchs- und Ernteschäden sowie sonstige nicht versicherbare Schäden bei einem Mindestschaden über 1.000 Euro: Zuschuss in Höhe von 50 % des Schadens, max. 50.000 Euro; bei Existenzgefährdung und anderen Härtefällen bis 100.000 Euro.
-Härtefonds:
Bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation).
Versicherungsleistungen werden jeweils auf die staatlichen Hilfen angerechnet.
Landrat Metzger und Landrat Sailer freuen sich, dass das Kabinett wirksame und schnelle Hilfen entschieden hat. Die Hilfen können über die Landratsämter sofort anlaufen.
Für die Betroffenen im Landkreis Aichach-Friedberg stehen im Affinger Rathaus am Mittwoch (20.05.) 10 – 16 Uhr, am Donnerstag 8 – 18 Uhr und am Fr. 8 – 12 Uhr Mitarbeiter des Landratsamtes und der Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Anträge können dort ausgefüllt und abgegeben werden, ggf. wird beim Ausfüllen unterstützt. Für das „Sofortgeld“ wird der Antrag sehr schnell geprüft und der Betrag sofort überwiesen. Die Antragsformulare werden in Kürze auch unter www.lra-aic-fdb.de zu finden sein.
Für den Landkreis Augsburg teilt das dortige Landratsamt die Einzelheiten zur Abwicklung noch mit.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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