Wenn Regenwald dem Gitarrenklang geopfert wird
Bonn, 29. November 2012:
Seit mehreren Monaten ist die Musikszene stark verunsichert.
Die geliebte Gitarre mit dem schwarzen Griffbrett oder dem Korpus aus dem Edelholz Rio Palisander (Dalbergia nigra), aber auch andere Instrumente wie wertvolle Flöten, Trommeln, Heimorgeln, Fagotts oder Oboen dürfen nicht gehandelt und eingeführt werden. Auch bekannte Musiker könnten bei internationalen Tourneen Gefahr laufen, dass Ihnen die wertvollen Instrumente vor dem Auftritt beschlagnahmt werden. Jetzt klärt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Musikfreunde auf.
Die Holzart Dalbergia nigra wurde 1992 als erste Baumart in die höchste Schutzstufe des international geltenden Washingtoner Artenschutzübereinkommens, englisch: CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) aufgenommen. In der EU wird dieses Übereinkommen durch EU-weit geltende Verordnungen umgesetzt. Und das
bedeutet: zur Einfuhr eines Instrumentes - ganz oder teilweise - aus Rio Palisander in die Europäische Union (EU) benötigen Sie immer:
1. eine CITES-Einfuhrgenehmigung des EU-Einfuhrlandes und 2. ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes", erläuterte Thomas Graner, Fachbereichsleiter Grundsatzangelegenheiten des Naturschutzes im Bundesamt für Naturschutz. Die Einfuhrgenehmigung muss vor der beabsichtigten Einfuhr bei der CITES-Vollzugsbehörde des EU-Einfuhrlandes (für die Bundesrepublik Deutschland das BfN) mit einem Antragsformular sowie einer Kopie des CITES-Exportdokumentes, ausgestellt von der CITES-Vollzugsbehörde des Ausfuhrlandes, beantragt und erteilt werden".
Begründung für den Schutz:
Rio Palisander kommt natürlich nur im atlantischen Regenwald im Osten Brasiliens vor. Die Bäume werden bis etwa 18 m hoch, wobei die Stämme bis ca. 6 m Länge astfrei sind und zwischen 0,3 m und 0,6 m stark werden.
Kommerzielle Anpflanzungen in größerem Stil gibt es bis heute nicht. Nach der aktuellen Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN aus dem Jahr 2012 wird Rio Palisander als eines der wertvollsten Hölzer Brasiliens als gefährdet eingestuft. Die Abnahme der heute im gesamten Verbreitungsgebiet sehr fragmentierten Bestände war in der Vergangenheit sehr hoch und hält unverändert an. Hauptursache für den Rückgang sind die exzessive Ausbeutung und Zerstörung des atlantischen Regenwaldes Brasiliens.
"Es ist eigentlich unverständlich, dass trotz des 20-jährigen Handelsverbotes und der ständigen Aufrufe zum Schutz des Regenwaldes weiter mit dem seltenen Holz produziert und gehandelt wurde, ohne über die schlimmen Konsequenzen für die biologische Vielfalt nachzudenken,"
sagte Graner mit Blick auf die Musikinstrumentenhersteller und dem Musikalienhandeln. Zumal es genügend Alternativen zu Rio Palisander gibt.
Er zeigte jedoch Verständnis für den Unmut mancher Käufer, die ein "Rio Palisander"-Instrument "im guten Glauben" erworben haben. Er rät: "Sofern Sie Ihr Instrument vor 1992 erworben haben oder nachweisen können, dass sich dieses bereits vor 1992 in der Europäischen Gemeinschaft befand, lassen Sie es sich von Ihrer zuständigen Landesnaturschutzbehörde durch Ausstellung eines entsprechenden artenschutzrechtlichen Dokumentes amtlich legalisieren". Eine entsprechende Bescheinigung würde nicht nur als rechtmäßiger Nachweis dienen, sondern auch eine kommerzielle Nutzung sowie eine gewerbliche Veräußerung des Instruments ermöglichen.
In Hinblick auf die bevorstehenden Festtage weist das BfN auch auf die Gefahr hin, dass Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Weihnachtsgeschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten könnten. "Nicht nur viele lebende exotische Tiere und Pflanzen, sondern auch aus diesen Arten hergestellte Produkte, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt", sagte Fachbereichsleiter Thomas Graner.
Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Musikinstrumente wie Gitarren, Flöten oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz,
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, unter Tel: 0228/8491-1311, per Fax:
0228/8491-1319 oder auch gerne per E-Mail: CitesMa@bfn.de