myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

NRW unterstützt Kastration verwilderter Hauskatzen

Wiederauflage des NRW-Förderprogramms aus 2011

Mit einem Zuschuss von 40€ für Katzen und 25€ für Kater wird ab jetzt die Kastration verwilderter Hauskatzen gefördert.

Damit wird die unkontrollierte Vermehrung der Tiere mit allen negativen Folgen für Singvögel und andere Tiere unterbunden. 200.000,00 € stehen bis Ende 2013 zur Verfügung.

Hintergründe:
Dr. Heinrich Bottermann, Tierarzt und Präsident des LANUV :„Streunende Hauskatzen verwildern zunehmend, ihre Dichte steigt durch den eigenen Nachwuchs. Die Folge ist Verwahrlosung, denn bei ihrer stetig wachsenden Zahl kann die Pflege nicht mehr sichergestellt werden, die Tiere müssen sich selbst ernähren - dadurch treten erhebliche Verluste bei Wildtieren auf“. Der stetig ansteigende Bestand an freilaufenden Hauskatzen hat daher viele ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine dazu veranlasst, freilaufende Katzen ohne erkennbare Besitzer zu fangen und zu kastrieren, denn das trägt nachhaltig dazu bei, ein weiteres Anwachsen des verwilderten Hauskatzenbestandes zu bremsen.

Bereits im Jahre 2011 hatte das NRW-Verbraucherschutzministerium mit einem Förderprogramm für finanzielle Entlastung gesorgt. Gute Erfahrungen und hohe Resonanz haben nun das Förderprogramm 2013 wieder aufleben lassen. Eine Anleitung für die Förderung unter dem Namen: "Verfahren über die Gewährung von Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Durchführung von Katzenkastrationen" sowie das Antragsformular ist online unter www.lanuv.nrw.de abrufbar. Wichtig: gefördert werden nur neue Kastrationen, nicht welche, die schon stattgefunden haben. Stichtag hierfür ist der Bewilligungsbescheid aus 2013.
Rückfragen unter: FoerderungKatze@lanuv.nrw.de

Wissenswertes aus unserer heimischen Natur finden Sie zusätzlich mit einem KLICK auf den beiden Buttons

Weitere Beiträge zu den Themen

NaturschutzKastrationKatzenVerwilderte HauskatzenSterilisationNaturVerbraucherinformation

1 Kommentar

Was denn nun?

Verwilderte Ex-Hauskatzen?
Die vermehren sich in der Natur nicht besonders auffällig, da Mutter Natur da selektiert.

Oder streunende Hauskatzen, also sogenannte Freigänger?
Die machen auch kastriert eine menge Probleme (Wilderei, Seuchen), wo sie in Massen auftreten.

Ausserdem spricht das Tierschutzgesetz gegen eine Kastrationsaktion, denn ohne med. Grund darf man einem Tier keinen Schaden zufügen.

Das Argument Vermehrung greift m.W. nur, wenn die Tiere UNkontrolliert zu viele werden - aber Haustiere mit Haltern sind NICHT unkontrolliert, sondern unterliegen der Kontrolle der Halter, die auch die Vermehrung in der Hand haben.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite