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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert das deutsche Reviersystem

Beschwerdeführer vor der Großen Kammer erfolgreich / Reviersystem bleibt grundsätzlich erhalten

djv Berlin / Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass im Fall eines Grundstückseigentümers und Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde (Herrmann gg. Deutschland, Nr. 9300/07).

Anders als noch die kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren, entschied nun die Große Kammer, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wurde.

DJV-Präsident Hartwig Fischer bedauert die Entscheidung, betont aber auch, dass der EGMR (wie schon in seinen bisherigen Entscheidungen aus den Jahren 1999 und 2007) die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd anerkannt hat. Der Gerichtshof hat das Reviersystem mit der Hegeverpflichtung und dem Prinzip der flächendeckenden Bejagung nicht grundsätzlich für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt.

Eine Beseitigung des bewährten Reviersystems hätte fatale Folgen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd. Sie würde die Bemühungen der Jäger um eine nachhaltige Hege zunichtemachen. Die Beseitigung des Reviersystems fordert der EGMR aber gerade nicht.

Der DJV fordert die Regierung von Bund und Ländern auf, nun keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, sondern das Urteil erst einmal genau zu analysieren. Der Verband wird sich vernünftigen Lösungen nicht verweigern.

Der Beschwerdeführer war in Deutschland in allen Instanzen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – unterlegen. Daraufhin hat er Beschwerde zum EGMR erhoben. Am 20. Januar 2011 hatte der Gerichtshof bereits entschieden, dass kein Verstoß gegen die Grundrechte vorlag. Dies hat die Große Kammer jetzt anders gesehen. Der DJV hat – ebenso wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer – als Drittbeteiligter am Verfahren vor dem EGMR teilgenommen.

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3 Kommentare

Gilt da nicht "Eigentum verpflichtet"?!

Das Ende der Jagd naht… lach...

Für mich als Jäger ist dieses Urteil allerdings besorgniserregend. Andersherum, wenn du beispielsweise 20 ha. Land besitzt, muss es ja möglich sein über Dein Eigentum selbst zu entscheiden was darauf passiert. Die Argumentation des Klägers lässt für mich allerdings zu wünschen übrig.

Dieser Tage war ein Bericht im TV
Bei der Festlegung eines Neubaugebietes, eines Ortes in der BRD müssen die dort ansässigen bisherigen Eigentümer zu Ihrem Grundstück, Land welches sich an das Neubaugebiet anschließt hinzukaufen. Der Kauf ist verpflichtend. Damit werden die Erschließungskosten finanziert. Na, das ist aber ein Hammerverstoß gegen die Menschenrechte.

Aus meiner Sicht bringt dieses ganze Europa Gerede nichts, der Euro der als so sicher galt ist im Eimer!
Es muss auch niemand in Straßburg, oder wo die Herren & Damen sitzen debattieren was in unserm Land passiert.

(Vergewaltiger - Menschenrechte, Sicherungsverwahrung etc.) tz tz tz

Gruß aus Langenfeld nach Laatzen

Kann deinen Frust nachvollziehen ;)

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