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Bundeskompensationsverordnung durch Bundeskabinett verabschiedet

DJV-Forderungen umgesetzt / Neue Möglichkeiten für Naturschutzprojekte von Landwirten und Jägern

djv Berlin - Der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft muss künftig die landwirtschaftlichen Belange besser berücksichtigen und damit flächenschonender erfolgen.

Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahmen sollen dabei vermehrt zur Anwendung kommen. Dies wurde mit der Verabschiedung der neuen Bundeskompensationsverordnung durch das Bundeskabinett am vergangenen Freitag festgelegt.

Unter anderem sollen Ausgleichsmaßnahmen in die landwirtschaftliche Produktion besser integriert und auch Ökokonten oder Flächenpools stärker genutzt werden. Eine extensive Landwirtschaft, zum Beispiel durch die Einsaat von Blühflächen, hat eine vielfältige positive ökologische Wirkung. Davon profitieren nicht nur das Niederwild, sondern auch viele Bodenbrüter und Insekten. Wünschenswert wäre, dass die Forderung Wildpflanzen als Alternative zu Mais in Biogasanlagen zu nutzen, künftig auch als Ausgleichs-maßnahme anerkannt wird.

„Die Bundeskompensationsverordnung setzt wesentliche Forderungen des Deutschen Jagdschutzverbandes um, die wir im Rahmen unserer Stellungnahme zum Entwurf im Dezember letzten Jahres eingebracht haben“, so Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, zuständiges DJV-Präsidiumsmitglied. „Die Verordnung eröffnet neue Möglichkeiten für gemeinsame Naturschutzprojekte zwischen Landwirten und Jägern.“ Eine weitere DJV-Forderung betrifft Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der öffentlichen Hand. Diese bedürfen – auch auf Grundstücken des Vorhabenträgers – zur dauerhaften Sicherung keines Grundbucheintrages mehr (dingliche Sicherung).

Die Bundeskompensationsverordnung wurde unter der Federführung des BMU erarbeitet. Mit ihr soll der Vollzug der Eingriffsregelung wirksam und für alle Bundesländer einheitlich umgesetzt werden. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen und wird sich voraussichtlich am 7. Juni damit beschäftigen. Dabei dürfte es auch um eine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder gehen, die von der Bundesregierung noch nicht getroffen wurde.

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