Das Kaffeegesöff als Ursache der Armut
In Groß Lafferde gibt es zwischen Schulhof und Südstraße ein enge Gasse. Sie wurde von den Schülern in den Pausen rege benutzt, denn unweit davon befand sich ein Kaufmannsladen, in dem sie sich mit Süßigkeiten und Schreibutensilien versorgen konnten. Die Gasse nannten sie „Kaffeequietsche“ oder auch „Kaffeequinsche“. Diese Namensgebung beruhte wohl auf einem Hör- oder Übermittlungsfehler, denn richtigerweise hätte sie „Twiete“ oder „Twete“ (Bezeichnung für eine enge Gasse) heißen müssen. Richard Wolf nannte sie in seiner Abhandlung über die Straßen- und Flurnamen in Groß Lafferde korrekterweise „Kaffeetwete“. Der Bezug zum Kaffee kam daher, weil man in dem anliegenden Haus mit der ehemaligen Nr. 131 (1909 abgerissen, jetzt neue Schule) in früherer Zeit Kaffee röstete und verkaufte.
Groß wird der Umsatz nicht gewesen sein, denn im Gegensatz zu heute war Kaffee kein Alltagsgetränk. Er galt als Luxus und war sehr teuer. Nur wenige konnten ihn sich leisten. Kaffeemühlen wurden auch als „Bankrottmühlen“ bezeichnet.
Christoph Hübener, Syndikus des Amtes Peine, veranlasste im Jahre 1768 mit seiner Schrift „Das Kaffeegesöff als Ursache der Armut“ den stets klammen Fürstbischof von Hildesheim, den Untertanen das Kaffeetrinken zu verbieten, um das Geld im Lande zu behalten..
So erließ Fürstbischof Friedrich Wilhelm von Westphalen (1763 – 1789) im Jahre 1768 „Die Verordnung gegen den eingerissenen Gebrauch des Caffee“.
Er verordnete:
1. Alle von Handarbeit sich nährenden Bürger, , Handwerksgesellen, Bauersleuthe und das ledige Gesinde, es sei männlichen oder weiblichen Geschlechts, sollen sich des Caffee bei 6 Münzgulden (Mfl) Strafe gänzlich enthalten.
2. Keiner, der mit Kaffee handelt, soll bei 20 Reichsthalern Strafe a) gebrannten b) gemahlten Caffee in seinem Laden führen.
3. Beim Jahrmarkt sollen keine Caffee-Mühlen noch Caffee-Bohnen zum Verkauf gebracht werden, sondern solche von der Orts-Obrigkeit sofort versiegelt u. erst bei der Wieder-Abreise zurück gegeben werden.
4. Alle Bauersleute haben sich binnen drei Monaten des Caffee-Geschirrs zu entledigen.
5. In den Städten soll vorerst noch Caffee verkauft werden können, auf dem Lande aber soll nach Ostern kein Caffee mehr feilgehalten werden.
6. Nur die Krüger an den Heerstraßen dürfen den durchreisenden Fremden auf Verlangen zur Beförderung ihrer Gemächlichkeit Caffee reichen, sollen sich und ihre Hausgenossen desselben aber gänzlich bei 6 Mfl Strafe enthalten.
7. Schleichhändler zahlen 20 Reichsthaler Strafe oder bei Unvermögen 2 Stunden an den Pranger.
8. Ein Herr oder Frau, welche ihrem Gesinde Caffee geben sollen, sowohl der ihn gegeben, als auch der ihn genossen 6 Münzgulden Strafe.
9. Caffee-Schulden sollen bei keinem Gerichte eingeklagt werden können, ja wer Caffee zur Borge gibt, soll noch dazu mit 6 Mfl bestraft werden.
10. Von allen eingehenden Strafgeldern sollen dem Denuncianten jedes Mal 2 Mfl gereicht werden, den Orts-Beamten oder Gerichts-Verwaltern ebenfalls 2 Mfl, das übrige der Obrigkeit.
11. Falls ein Denunciant Ort, Zeit u. Umstände genau angegeben hat, soll der Caffee-Verbraucher sofort gerichtlich vorgefordert werden und Eid leisten. Der Hausherr soll dabei für seine Angehörigen mit einstehen.
12. Derjenige, der diesen Eid nicht leistet oder sonst geständig ist, soll binnen 3 Tagen die Strafe zahlen, widrigenfalls sofort gepfändet wird u. bei Unvermögen 2 Tage Gefängnis-Strafe sein soll.
Friedrich der Große beanspruchte ein Kaffeemonopol. Er verbot insbesondere seinen ländlichen Untertanen den Kaffegenuss. Mit der Durchsetzung seiner Verordnungen beauftragte er Akzisebeamte (Franzosen), im Volksmund „Kaffeeschnüffler“ genannt. Bei Verdacht durften sie in Wohnungen eindringen. Das Abtasten und Abriechen von Damen war ihnen ausdrücklich gestattet.
Inzwischen hat die Kaffeetwete ihren bedeutungsvollen Namen verloren. Die Ortspolitiker gaben ihr den Namen „Boettchergasse“. Ich gehe davon aus, dass dabei nicht die Böttchergasse in Bremen Pate stand, sondern irgendeine der zahlreichen Persönlichkeit aus dem Lafferder Geschlecht der Boettcher. Dennoch ist es schade, dass ihr der alte Name genommen wurde.
(Quelle: Rektor a.D. Richard Wolf, Unterlagen für einen Artikel; Die Straßen und Flurnamen in Groß Lafferde)