Alkoholmissbrauch und der Suff mit Todesfolge

Gambrinus, König der Biertrinker

Es ist eine feine Sache, in gemütlicher Runde zu Hause, bei einer Feier oder in der Gastwirtschaft die Stimmung durch Alkohol anzuheben. Bei öffentlichen Ereignissen wie Volksfesten, Märkten, Karneval und ähnlichen Veranstaltungen sind alkoholische Getränke Gang und Gäbe. Auch ohne besonderen Anlass sind zum Essen Wein, Bier und Schnaps willkommen. Eine Flasche Bier nach getaner Arbeit oder zum Feierabend wird auch nicht verachtet. Andererseits ist Alkoholmissbrauch eines der größten Übel unserer Zivilisation. Alkoholabhängige gibt es massenhaft und bei nicht wenigen Jugendlichen ist das Komasaufen eine beliebte Beschäftigung.

Schon die alten Germanen kannten beim Trinken ihres Metes keine Hemmungen. Dr. Martin Luther (1483 – 1546), einem guten Trank nicht abgeneigt, kritisierte mit drastischen Worten seine verfressenen und versoffenen Deutschen.
Groß Lafferde bildet da keine Ausnahme. Dem Sterbebuch des 18. Jahrhundert sind einige dramatische Fälle zu entnehmen:

Es beginnt mit einem diffusen Eintrag aus dem Jahre 1693. Ein junger Mann von 20 Jahren kommt aus der Kneipe und wird von einem Hofbesitzer mit einem Misthaken in den Kopf geschlagen. Der junge Mann stirbt. Ob er betrunken war, mit dem Täter in Streit geriet, ob es zur Tatzeit dunkel war und der Täter einen Dieb vermutete, ist nicht überliefert. Der Pastor versah den Kirchenbucheintrag mit dem Randvermerk „Tragicus“ (KB 9/1693). Demnach dürfte es sich nicht um eine Gewalttat sondern nur um ein besonders tragisches Geschehen gehandelt haben.

Ein bedauernswerter Junge von 17 Jahren musste elendiglich sterben. Er befand sich auf dem Peiner Markt und wurde aus einem unbekannten Grund zur Wache geschickt. Dort befand sich ein beschlagnahmter, mit Branntwein beladener Wagen. Da der Fuhrmann die Fracht nicht auslösen konnte oder wollte, erlaubte er den Bauern, von dem Branntwein zu trinken. Das tat auch der Junge. Dieser war das starke Gesöff nicht gewöhnt. Er wurde bewusstlos, kam wieder zu Verstand und lebte noch ein paar Tage. Zitat Kirchenbuch: „Da er denn seine Sünde bemerkt, und oft ausgerufen: ´Ach, was bin ich doch vor ein armer Sünder´ zweifle ich nicht, Gott wird seinem Sohn noch gnädig gewesen sein. Mama wäre gern zu ihm gangen, aber man hat nicht davon erfahren, bis er todt“. (KB 4/1730)
Das war ein besonders tragischer Fall. Auch damals hätte schon gelten sollen „Kein Alkohol an Jugendliche“.

Es war im Februar. Ein 45-jähriger Mann hatte nachmittags beim Krüger ein halbes Stübchen Bier (1,885 Liter) getrunken. Er ging in der Dämmerung fort und fiel in das eiskalte Wasser von Nachbars Brunnen. Dort wurde er tot geborgen.
Das untersuchende Amt Peine teilte dem Pastor mit, dass der Tote weder melancholisch noch deprimiert gewesen sei, auch mit anderen in Friedfertigkeit gelebt habe und lediglich Unvorsichtigkeit vorläge. Mit anderen Worten: Es war weder Selbstmord noch Mord. Der Pastor beschloss seinen Eintrag mit den Worten „Gott bewahre jeden vor einem bösen, schnellen Tod“ (KB2/1734).

Am 25.02.1758 war Bauernthing (Bürding). Damals wie heute wurde kräftig getrunken. Ein Teilnehmer soff, auf seine gute körperliche Verfassung vertrauend, 12 Glas Branntwein, „so dass ihm dieser aus dem Halse brauste und zweifellos seinen Tod beförderte“. Wenn er nicht mehr getrunken hat, wird sein Tod weniger auf Alkoholvergiftung als auf Ersticken an Erbrochenem zurückzuführen sein. Der Pastor wünschte, dass Gott dem Verstorbenen in den letzten Augenblicken seines Lebens gnädig gewesen sei. (KB 8/1758)

Im folgenden Fall war der Pastor auf das Alkoholopfer stocksauer. Zumindest erweckt dessen drastische Ausdrucksweise diesen Eindruck: „Ein liederlicher Kerl, der auf der Welt nichts getan, als gefressen und gesoffen, absonderlich war er dem Branntwein ergeben, soff sich voll und voll, gab der Jugend die größten Ärgernisse. Dieser geht den 1. April in den Güldenen Stern. Des Abends legt er sich im Schafstall schlafen und wird des Morgens tot gefunden. Er hat also als ein Vieh gelebt und ist als ein Vieh gestorben“. (KB 11/1785)
Dass es eine Alkoholkrankheit gibt, die in diesem bedauernswerten Fall anzunehmen ist, scheint dem damaligen Pastor unbekannt gewesen zu sein.

Bürgerreporter:in:

Wilhelm Heise aus Ilsede

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