Rechtliche Betreuung, was ist das?
Erklärung bei der Frauen-Union (FU)
Kreisverband Günzburg
Rechtliche Betreuung, was ist das?
Erklärung bei der Frauen-Union (FU)
Kreisverband Günzburg
Christa Wenninger die Vorsitzende
der FU begrüßte Stefan Riederle den
Geschäftsführer der ökumenischen
Sozialstation im Landkreis Günzburg.
Er erklärte bei der Kreisversammlung
die Kriterien.
Der zu Betreuende muß volljährig sein,
kann seine Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht selbst besorgen, ist
psychisch krank oder leidet an einer
körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung. Ein Antrag müsse ge-
stellt werden beim Amtsgericht GZ
(Vormundschaftsgericht) oder
Landratsamt GZ (Betreuungsstelle).
Die Betreuung führt ein Betreuungs-
verein, oder selbständiger Berufs-
betreuer (Anwalt), oder ein Familien-
angehöriger durch. Ein Berufsbetreuer
kostet Geld. Ein Familienangehöriger
macht das ehrenamtlich, bekomme
aber seine Auslagen erstattet. Alle
Ausgaben muß der Betreuende tragen.
1992 wurde die Entmündigung abge-
schafft und durch die Betreuung ersetzt.
Der Betreuer wird zum gesetzlichen Ver-
treter und erhält klar umrissene Auf-
gabengebiete. „Jeder kann für sich vor-
sorgen“ so Riederle, „mit einer General-
vollmacht und mit einer Vollmacht
mit Betreuungsverfügung (schriftlich),
treffe ich keine Vorsorge, habe ich
keinerlei Einflussmöglichkeiten und
das Gericht bestellt einfach jemanden.“