Kein „Überwachungsstaat“ in Deutschland
Vor einigen Monaten wurden die Anschlagspläne des Neu-Ulmer Studenten Fritz G. und zweier weiterer Komplizen durch das entschlossene Eingreifen der Sicherheitsbehörden gerade noch vereitelt. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein macht darauf aufmerksam, daß bei den überhitzten Diskussionen um Online-Durchsuchungen, die diesem Ereignis folgten, einige wesentliche Dinge aus den Augen verloren worden seien:
Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung, die seit der Festnahme der drei Terroristen aus Ulm wieder kontrovers diskutiert werde, bedeute keine flächendeckende Überwachung aller Computer, erläutert Nüßlein. Sie werde nur bei konkretem Verdacht und bei besonders dramatischen Fällen eingesetzt. Es handele sich um punktuelle Einsätze, die ausschließlich mit ausdrücklicher richterlicher Genehmigung zulässig sein werden. Nur bei sogenannter „Gefahr im Verzug“ solle die Polizei, wie bei allen polizeilichen Maßnahmen, die eines richterlichen Beschlusses bedürfen, sofort handeln können. Es sei nicht geplant, so Nüßlein, daß die Polizei oder der Verfassungsschutz ohne konkreten Tatverdacht in den Festplatten von Bürgern herumspionieren könne. Dieser konkrete Tatverdacht sei allerdings bei den drei festgenommenen Männern aus Ulm zweifelsfrei gegeben gewesen. Ohne eine rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen in begründeten Ausnahmefällen, seien dem Staat in Zukunft in solchen Fällen die Hände gebunden. Dieses Mal konnten - nur durch die enge Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit dem amerikanischen Geheimdienst - Fritz G. und seine Komplizen gerade noch rechtzeitig dingfest gemacht werden.
Auch dürfe nicht außer Acht gelassen werden, daß über 99,9% aller Bundesbürger niemals von einer Online-Durchsuchung betroffen sein werden. Bei tatsächlich ausgestellten Durchsuchungsbefehlen würde es sich lediglich um fünf bis 10 Fälle pro Jahr handeln. Es sei deshalb völlig abwegig und auch verantwortungslos, kritisiert Nüßlein, die Ängste der Bevölkerung vor einem flächendeckenden „Überwachungsstaat“ zu schüren, wie es derzeit in den Medien geschehe. Das Vertrauen der Bürger in den Staat werde nicht durch Maßnahmen wie die Online-Durchsuchungen erschüttert werden, meint Nüßlein und ergänzt: „Vielmehr ist eine Demokratie dann gefährdet, wenn die Gesetzgeber erklären, daß es für Terroristen Möglichkeiten der Kommunikation gibt, auf die der Staat unter keinen Umständen Einfluß nehmen kann und will.“
(Quelle: Pressemitteilung Nüßlein)
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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