Des Gesetzbuach isch no lang net voll....
...und a ganza Roiha von Politiker hand noch viel Arbad um des ganze wirklich no a mal zum Fülla. Schwerer isch es wohl a altes Gesetz zum löscha als a nuies zum erfinda, drum sind auch noch recht viele irrsinnige und gar nemme in unsre zeit passende G’setze in deam Buach. Aber ma will ja helfa des Gesetzbuach endlich mal zum fülla, und dau dät es no viel geaba was ma per Gesetz verordna könnt.......
Des mit deam Antirauchergesetz im em laufa, ma hätt zwar voar 10 Jauhr no net dra denkt das es so was mal gea dät, aber in der Politik isch alles möglich und nix unmöglich. Doch damit sich dia Damen und Herren net so plauga müssad mit em suacha, han i mal au mein Hirn angestrengt ..........
Das Antischimpfwort – Gesetz......
Schimpfwörter in der Öffentlichkeit auszusprechen ist gegen jede Moral und Sitte und wirkt vor allem auf Kinder nachhaltig negativ.
Schimpfwörter diskriminieren Menschen und dies ist strafbar. Das Gesetz verbietet nun jenen Menschen im bayerischen Raum sie zu benutzten. Weder Zuhause vor Kindern noch vor dem Ehepartner. Schimpfwörter gehören aus einem jeden Kopf verbannt da sie in aller Regel unheil anrichten können, sie werden mit Bußgelder bis zu 1000 Euro geahndet werden. Da Politiker mit gutem Beispiel voran gehen müssen, ebenso Moderatoren und andere Fernsehmenschen, müssen mit Strafen von 10000 Euro und mehr pro Wort rechnen.
Das Antilachgesetz.....
Es soll verhindern das Menschen in öffentlichen Räumen angelächelt werden die gar nicht angelächelt werden wollen und sich dadurch bedrängt fühlen müssen. Zudem kann Lachen eine immense Lautstärke entwickeln und somit mit dem Antischrei – Gesetz gleichgestellt werden, dass das Gehöhr des anderen zu schädigen droht. Wer lachen muss und sich nicht damit im Zaume halte kann soll dies zuhause tun, dort sich einen Schallschutzraum einrichten damit kein Lacher nach außen dringen kann. Ahndungen sind bis zu 1000 Euro pro Lacher zu bestrafen.
Das Antischrei – Gesetz.....
Es ist erwiesen das Schreien gesundheitsschädlich ist. Wer schreit schadet sich selbst und seinen Stimmbändern. Aber er schadet auch jenen die in seiner Nähe sich aufhalten. Dies muss sich keiner bieten lassen, denn Schreie können für das Gehör so schädlich sein dass es zu einem Gehörinfarkt kommen und dies zur Taubheit führen kann. Wer sich jedoch nicht in der Lage sieht dies zu unterbinden, der muss, wie auch beim Antilachgesetz, sich einen Schallschutzraum bauen damit kein Schrei nach außen dringt. Pro Schrei kann bis zu 1000 Euro Strafe kosten, Bei Politikern im Plenarsaal, in Festzelten und anderen Sälen so wie im Fernsehen kann es bis zu 10000 Euro kosten.
Das Antikartler – Gesetz.....
In diesem Gesetz wird jedem Bürger untersagt sich in öffentlichen Lokalen mit einem Kartenspiel jeglicher Art zu befassen. Kartenspieler gefährden mit ihrem Benehmen und Verhalten die öffentlich – rechtliche Sitte des Freistaates.
Das Antimeinungs – Gesetz.
Mit diesem Gesetz wird angeordnet, jeder der seine Meinung frisch, fromm und frei von sich gibt bestraft wird. Denn die Meinung des einzelnen gibt nicht die Meinung des anderen wieder. Daher hat jeder Bürger seine Meinung für sich zu behalten.
Das Antigesetzgeber – Gesetz.
Jeder der sinnlose Gesetze in die Welt setzt und sich dessen auch noch bewusst ist hat mutwillig gehandelt und ist sofort vom Amt zu entfernen. Ihm werden sämtliche Kosten auferlegt die ein jedes dieser Gesetze verursacht hat und die Pension ist ihm gänzlich zu streichen. Dieses Gesetz kann mit Inkrafttreten 50 Jahre zurück geahndet werden...........
Bürgerreporter:in:Luis Walter aus Krumbach |
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