Wenn Herrchen und Frauchen Urlaub machen

Urlaubsfreuden
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Für viele Haustiere ist die nämlich angeblich schönste Zeit im Jahr auch die traurigste. Wie viele Hunde, Katzen und andere Kleintiere werden gerade zu dieser Zeit am Straßenrand, auf dem Weg in den Urlaub einfach ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen und landen so im Tierheim.

Wer sich aber rechtzeitig vor dem geplanten Urlaub damit befasst, wie, wer und wo das Haustier betreut werden kann und soll, der kann dann auch guten Gewissens in die Ferien starten.

Katzen, Vögel und andere Kleintiere bleiben in der Regel am liebsten zu Hause in der vertrauten Umgebung und lassen sich dort von einem lieben Nachbarn oder Verwandten versorgen.
Wer hier keine Möglichkeit hat, der kann sich in einer gut geführten Tierpension nach den dortigen Unterbringungsmöglichkeiten erkundigen und sich rechtzeitig einen Platz reservieren lassen. Auch manche Tierheime nehmen vorübergehend Pensionstiere auf oder vermitteln private Pflegeplätze.

Auch eine Anzeige in der örtlichen Zeitung kann sich lohnen! Hier lässt sich evtl. ein privater Pflegeplatz, nach dem Motto „nimmst Du mein Tier, nehm ich Dein Tier“, für den vierbeinigen Liebling finden.

Hunde sind natürlich am glücklichsten, wenn sie ihr menschliches Rudel begleiten dürfen und wenn bei der Buchung des Urlaubsdomizil bereits abgeklärt wurde, ob der Vierbeiner auch willkommen ist, so steht einem gemeinsamen Erholungsurlaub nichts mehr im Wege.

Allerdings sollte man dabei auf die jeweiligen Reisebestimmungen des Urlaubslandes achten!

Seit dem 1. Oktober 2004 gelten in der EU die neuen Bestimmungen, die das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedsstaaten erleichtern sollen. Anstelle der verschiedenen Bescheinigungen, die bisher für die Einreise mit Haustieren verlangt wurden, tritt nun der für die gesamte EU gültige Heimtierausweis. Alle Tiere müssen mit ISO-Mikrochip gekennzeichnet sein. Bis zum 2. Juli 2011 wird auch noch die Tätowierung anerkannt, danach wird der Mikrochip Pflicht! Außerdem müssen sie eine im neuen EU-Heimtierausweis ausgewiesene Tollwutimpfung vorweisen können. Die Impfung gegen Tollwut ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage, nach einer Erstimpfung, zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden um gültig zu sein.

Seit letztem Jahr haben einige Firmen die Zulassung für eine Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung von 3 Jahren (z. B. Fa. Essex od. Pfizer), diese mehrjährige Tollwutimpfung wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt!

Erkundigen Sie sich immer vor Ihrer Reise, was Sie für zusätzliche Bestimmungen für die Einreise mit Ihrem Haustier beachten müssen, so bleiben Ihnen unliebsame Überraschungen erspart:
So ist es z. B. verboten Tiere die jünger als 3 Monate sind nach Frankreich einzuführen, auch für verschiedene, als gefährlich geltende Hunderassen ist die Einreise in viele Länder verboten. In einigen Ländern, wie z. B. Italien sind grundsätzlich Maulkorb und Leine mitzuführen, in Österreich müssen Hunde mit über 50 cm Schulterhöhe an der Leine geführt werden. Auch in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht für Hunde Maulkorbpflicht. Gewöhnen Sie diesen also bereits zu Hause an das Tragen eines luftdurchlässigen, gut sitzenden Maulkorbs.

Reisen Sie in ein sogenanntes Drittland, gelten immer nur die Auflagen und Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Diese erfragen Sie am besten immer aktuell bei Ihrem Reiseunternehmer oder dem zuständigen Konsulat.

Nicht vergessen sollte man bei all den Bestimmungen, dass es in vielen Urlaubsländern für unsere Vierbeiner ansteckende Reisekrankheiten gibt vor diesen man die Hunde rechtzeitig, so gut wie möglich schützen sollte. Vor allem in den Mittelmeerländern können sich unsere Hunde an den dort vorkommenden Erkrankungen wie z. B. Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose oder Dirofilariose anstecken. Daher ist es wichtig, Ihr Tier vor Antritt der Reise gegen diese Infektionskrankheiten vorbeugend behandeln zu lassen.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Tierarzt beraten!

Sorgen Sie bei langen Autofahrten für genügend Pausen, füttern Sie Ihren Hund vorher nicht und unternehmen Sie vor der Abfahrt noch einen ausgiebigen Spaziergang, damit Ihr Hund ruhig und ausgelastet die Reise antreten kann. Geben Sie ihm während der Pausen genügend frisches Wasser zu trinken und vergessen Sie nicht, dass ein Hund mit dunklem Fell sich extrem schnell erhitzt. Ein Hund besitzt keine Schweißdrüsen am Körper, achten Sie deshalb auch darauf, dass er am Strand genügend Schatten findet und/oder decken Sie ihn hin und wieder mit einem feuchten Tuch ab. Sorgen Sie dafür, dass er kein Salzwasser trinkt und nehmen Sie ausreichend gewohntes Futter mit, damit sich Ihr Hund nicht umstellen muss, da die Folgen davon Magenverstimmungen sein können. Und wenn Sie Ihr Auto abstellen und Ihr Hund im Wagen warten muss, so denken Sie bitte daran, dass die Sonne wandert und der soeben noch schattige Parkplatz in einer halben Stunde evtl. bereits der prallen Sonne ausgesetzt sein kann.

Sollten Sie sich zu einer anstrengenden Flugreise entschlossen haben, so wäre die Überlegung, ob der Vierbeiner nicht doch lieber zu Hause oder in einer Hundepension besser aufgehoben wäre, sicherlich angebracht.

Zu Guter Letzt gibt es natürlich auch noch die „professionellen Haushüter“! Diese kümmern sich während Ihres Urlaubs in gewohnter Umgebung um Ihr Tier und erledigen auch sonst alle aufgetragenen Arbeiten rund um die Hausversorgung während Ihrer Abwesenheit. Mehr Informationen über behördlich zugelassene Haushüter erfahren Sie über das Internet unter www.haushueter.org

Und nun einen schönen, erholsamen Urlaub!

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Bürgerreporter:in:

Beate Ohnesorge aus Krumbach

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