Was ist wenn...........?????
Ja, was ist wenn heute jemand durch Schlaganfall und der gleichen nicht mehr für sich selbst sprechen und denken kann???? Ein Artikel in der AZ vom WE beweist wieder einmal wie unflexibel doch unser Staatsapparat ist. Denn eigentlich sollte man Vollmachten dann immer auf dem Laufenden halten, sonst kann einem das blaue Wunder geschehen.
In dem beschriebenen Fall geht es seit Jahren darum, dass ein damals 60ig Jähriger einen Schlaganfall hatte und nun nicht mehr für sich reden kann, bzw. darf. Das Gericht hat als Betreuerin die Tochter eingesetzt, und die besteht darauf dass der Vater im Pflegeheim bleiben muss. Nun hatte jedoch der Vater schon vier Jahre vorher, als er also noch gesund war, mit einer Lebensabschnittsgefährtin zusammen gelebt. Die würde ihn gerne zu sich nehmen und pflegen.
Ärzte und Gutachter stellten fest, das Zuhause sein würde dem Mann gesundheitlich helfen und er vielleicht sogar wieder besser sprechen lernen. Doch die Tochter lehnt dies strikt ab und möchte den Vater im Pflegeheim belassen. Er wäre aber lieber bei seiner Partnerin und würde sich dort wohler fühlen. Gründe für ihr Verhalten gab die Tochter als private Angelegenheit an.
Zu urteilen fällt schwer, weil man die Verhältnisse nicht kennt. Doch welche Gründe kann es haben dem Vater das Glück zu nehmen, ihm einen gesundheitlichen Aufschwung zu ermöglichen? Weil das Zwischenmenschliche mit der Partnerin nicht klappt oder Angst um das Erbe und Geld? Was kann denn für ein Kind mehr wiegen als das Glück des Elternteils, dass auch immer um sein Glück bemüht war?
Die Partnerin steht auf verlorenem Posten. Gerichte und Gesetze sagen, die Freundin hat kein Recht sich als Betreuerin einzubringen da sie nicht verheiratet sind. Und diese Bestimmungen setzen logisches Denken außer Kraft. Eine Pflege zuhause wäre sinnvoller und würde zum Wohlbefinden und der Besserung beitragen, aber die Tochter als Betreuerin will das nicht.
Von Heut auf Morgen kann es jeden treffen, in der Regel wird dann der Ehepartner oder eines der Kinder als Betreuer eingesetzt. Wenn sich dazwischen allerdings die Lebenssituation ändert, und man weiß wo man besser aufgehoben ist, sollte man sich schnell entscheiden. Doch weiß man es denn immer ganz genau wer es gut mit einem meint wenn man ein Pflegefall ist.............??????????
Das ist ein sehr komplexes und vor allem schwieriges Thema.
Die Tochter als Betreuerin hat nun mal das Sagen, egal, wie sie entscheidet. Völlig unklar ist natürlich, weshalb sie ihren Vater unbedingt im Pflegeheim untergebracht haben möchte. Aber, wie gesagt, wir kennen nichts genaueres. In welchem Zustand ist der Vater?
Vergessen darf auch nicht werden, die Pflege ist sehr anstrengend - 24 Std. - das geht an die Substanz im Laufe der Zeit.
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung kann wirklich nicht früh genug erstellt werden. Die Patientenverfügung sollte man immer bei sich haben, ich habe sie immer in meiner Handtasche. Sogar einen Betreuer habe ich für mich, meinen Rechtsanwalt, den ich schon sehr lange kenne und denke, es wird richtig sein.
Leider wird dieses Thema immer beiseite geschoben, wie Max schreibt, mich wirds schon nicht treffen.
Aber das böse Erwachen erfolgt.............