"Schuldenbremse" ist Wachstums- und Sozialstaatsbremse

Am 27. März sind in Hessen die Kommunalwahlen. Ebenfalls am 27. März wird die Volksabstimmung zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Landesverfassung stattfinden.
Es ist zu befürchten, dass eine Schuldenbremse unsere Kommunen und sozialen Einrichtungen in weitere Nöte bringen wird. Seit Jahren erleben wir eine Politik, bei der die Kosten und nicht der Mensch und dessen Bedürfnisse in Vordergrund stehen.
Mit der Schuldenbremse liefern wir ein weiteres Argument die Kostenschraube in Städten und Gemeinden, Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, Behinderteneinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen weiter nach unten zu drehen. Als Folge droht in den nächsten Jahren ein sozialer Kahlschlag. Schulden dürfen keine mehr gemacht werden, gleichzeitig werden aber weitere Steuersenkungen angekündigt und durchgesetzt. Die Politik kann sich dann großartige Begründungen der Notwendigkeit umfassender Einsparungen sparen.
Schon jetzt stehen den Landkreisen, Städten und sozialen Einrichtungen viel zu wenig Mittel zu Verfügung, so dass vielerorts nur noch mit Stellenabbau und Lohnkürzungen sowie mit Budgetkürzungen in sozialen und kulturellen Bereichen überlebt werden kann.
Letztendlich bekommen auch unsere Kinder sowie kranken, alten und behinderten Menschen die Auswirkungen zu spüren. Diese oftmals menschenverachtenden Auswirkungen sind fast täglich in der Presse zu verfolgen.
Grundsätzlich muss dem Staat die Möglichkeit der Verschuldung zur Finanzierung von Konjunkturprogrammen, wichtigen Zukunftsinvestitionen aber zur Sicherung der sozialen Einrichtungen erhalten bleiben. Die Schuldenbremse ist diesbezüglich völlig kontraproduktiv. Obwohl Deutschland dringend eine Stärkung der Binnennachfrage bräuchte, passiert als Folge der Schuldenbremse genau das Gegenteil.

Hintergrund:
Von der Schuldenbremse zur Schuldenvollbremse
Im Rahmen der Föderalismuskommission II hatte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Februar 2009 auf eine so genannte "Schuldenbremse" geeinigt. Die Gunst der Stunde und der politischen Konstellationen in Bundestag und Bundesrat wurden genutzt, um diese Regelung mit jeweils vorhandenen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Grundgesetz festzuschreiben.
Dabei gilt für Deutschland wie für alle anderen Euro-Länder bereits seit 1999 eine "Schuldenbremse". In diesem Jahr wurde der Euro zur Gemeinschaftswährung und alle Euroländer wurden laut Vertrag von Maastricht auf die Einhaltung so genannter "Konvergenzkriterien" verpflichtet. Ein zentrales Kriterium besagt, dass das jährliche Defizit der Mitgliedstaaten nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen darf.

Regelung der Schuldenbremse
Die neue Schuldenbremse besagt, dass der Bund und die Länder "grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten" auskommen müssen. Für den Bund bedeutet dies, dass er ab dem Jahre 2016 maximal 0,35 Prozent des BIP an neuen Schulden aufnehmen darf. Dieser Wert bezieht sich auf das so genannte "strukturelle Defizit", also auf das Defizit, das nichts mit konjunkturell bedingten Ausgaben zu tun hat. Um konjunkturellen Wachstumsabschwächungen entgegenzuwirken können bis maximal 1,5 Prozent des BIP an Schulden aufgenommen werden. Diese müssen auf einem Kontrollkonto festgehalten und im nächsten Aufschwung abgebaut werden. Auch im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen können zusätzliche Kredite aufgenommen werden. Hier muss jedoch parallel ein Tilgungsplan vorgelegt werden.

Während dem Bund noch ein kleiner Verschuldungsspielraum gelassen wurde, dürfen die Bundesländer ab 2020 aus unerfindlichen Gründen überhaupt keine Schulden mehr machen. Da dies ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsautonomie der Bundesländer darstellt, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag Verfassungsklage erhoben.

Schuldenbremse hoch umstritten
Die Schuldenbremse steht in offenem Widerspruch zum Erkenntnisstand der Finanzwissenschaft. Dort gilt als "goldene Regel", dass öffentliche Investitionen durch Kredite vorfinanziert werden. Man stelle sich vor, eine Schuldenbremse würde für Unternehmen oder private Haushalte gelten. Die private Investitionstätigkeit würde schlagartig zusammenbrechen, kaum ein Privater könnte mehr ein Haus finanzieren.

Wie schädlich eine Schuldenbremse für Wachstum und Beschäftigung ist, hat das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) berechnet. Hätte in den Jahren 2000 bis 2007 bereits die Schuldenbremse gegolten, wäre das Wachstum in diesem Zeitraum um bis zu 1,5 Prozent niedriger ausgefallen, und rund 500.000 Menschen wären weniger beschäftigt worden.

Notnagel Verschuldung
Durch wiederholte Steuersenkungen stehen Einnahmen und notwendige Ausgaben des Staates bereits seit langem in einem krassen Missverhältnis. Statt dies über eine sozial gerechte Steuerpolitik zu beseitigen, wurde auf Teufel komm raus gespart. Die Anteile der Ausgaben am BIP für Bildung, öffentliche Investitionen und öffentlich Beschäftigte gehören heute in Deutschland zu den niedrigsten in Europa. Ohne die öffentliche Verschuldung sähe alles noch schlimmer aus.

Bürgerreporter:in:

Harald Saure aus Korbach

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