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Altersdiskriminierung einmal anders gelagert - Zu jung für Urlaub?

In den meisten Fällen bei Altersdiskriminierung geht es darum, dass ältere Menschen zu Unrecht benachteiligt werden. In einem aktuellen Rechtsfall ist die Konstellation genau anders herum: Jemand ist zu jung für einen Anspruch und fühlt sich dadurch diskriminiert. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun entschieden hat. Geklagt hatte eine inzwischen 24jährige Einzelhandelskauffrau, die bei einer Einzelhandelskette beschäftigt ist. Ihr daraus bestehendes Arbeitsverhältnis unterliegt dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen. Dort ist auch der jährliche Urlaubsanspruch geregelt, und zwar in bei einer 6-Tage-Woche nach folgender Staffelung:

bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage
nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage
nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage
nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage

Diese Regelung widerspricht dem § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden und somit das in der Vorinstanz gefällt Urteil bestätigt, das ebenfalls eine Altersdiskriminierung anerkannt hatte.

Die Revision ist zugelassen. Sollte das Urteil auch höchstrichterlich bestätigt werden, wird sich nicht nur im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen etwas ändern müssen.

Quelle:
Pressemitteilung der Pressestelle LAG Düsseldorf
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/Pre...

ArbG Wesel, 6 Ca 736/10, Urteil vom 11.08.2010
LAG Düsseldorf, 8 Sa 1274/10, Urteil vom 18.01.2011

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3 Kommentare

Ich habe von dem Urteil gestern in den Nachrichten gehört und bin zwiegespalten.

Aus formaljuristischer Sicht ist das Urteil sicher korrekt.

Aus humanitärer Sicht halte ich die bestehende Regelung für okay.
Ältere Mitarbeiter regenerieren nicht mehr so schnell und brauchen von daher mehr Ruhephasen..

So ähnlich sehe ich das auch, wobei ich sagen muss, bei der Landespolizei Hessen haben ältere Kollegen/innen auch bereits eine geringere Wochenarbeitszeit. Und oftmals liegt die fehlende Erholungsphase an zusätzlichen Überstunden, die zu leisten sind.

Eine interessante Entscheidung des LAG Düsseldorf finde ich dennoch.

> "Diese Regelung widerspricht dem § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes"

Wer das Gesetz wollte/will, muss auch mit den Konsequenzen leben ;)

Ausserdem fand ich diese Ungerechtigkeit schon vor Jahrzehnten blöd ;)

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