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Diskriminierung von Glaubensbrüdern

2B>@: Olga Onokova und Leonid Melamud (Autoren)
13.05.2011 15:45

In der Jüdischen Gemeinde Koblenz fühlen sich viele Mitglieder benachteiligt

In Koblenz «vereinigen» sich Mosel und Rhein. Das Gegenteil ist bei den russisch- und deutschstämmigen Mitgliedern der Jüdischen Kultusgemeinde Koblenz zu beobachten. In letzter Zeit drohen die Auseinandersetzung zwischen den Gruppen gar zu eskalieren: Da ausschließlich Mitglieder mit einem deutschen Pass in der Gemeinde mitbestimmen dürfen, den anderen wird dieses Recht verwehrt. Heutzutage betrifft dies mit etwa 600 «ethnischen Juden» aus der ehemaligen Sowjetunion die absolute Mehrheit der Gemeindemitglieder.

Das verwehrte Wahlrecht

David Bernstein*, der seit zwölf Jahren in Koblenz lebt, ist einer von ihnen. Er sieht den Ursprung für diese «Massendiskriminierung», wie er den Zustand selbst bezeichnet, in der Satzung der Jüdischen Kultusgemeinde angelegt. Und er ist nicht allein dieser Auffassung. Bereits im März dieses Jahres berichtete der «Evangelische Pressedienst», der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, finde die Satzung der Jüdischen Gemeinde in Koblenz «veraltet» und «respektlos» gegenüber ihren neuen Mitgliedern. Kramer habe sich deshalb selbst als Vermittler in dem seit langem schwelenden Konflikt vorgeschlagen. Bislang blieb die Situation jedoch unverändert, die Fronten sind nach wie vor verhärtet.
Das Landesgesetz über die jüdischen Kultusgemeinden in Rheinland-Pfalz wurde am 19. Januar 1950 beschlossen, am 19.Februar desselben Jahres verabschiedeten die Juden in Koblenz die Gemeindesatzung. Die neueste Fassung stammt aus dem Jahr 1963. Die einschlägige Stelle der Satzung legt fest, dass «Mitglied der Jüdischen Kultusgemeinde Koblenz […] jeder Glaubensjude ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit [ist], der in dem oben ausgeführten Bezirk seinen festen Wohnsitz hat».

Ob die Betroffenen dabei überhaupt die Mitgliedschaft in der Gemeinde anstreben, interessierte dabei weder die Gemeinde selbst noch die staatlichen Behörden, die diese Satzung per Gesetz bestätigten. Auch der Zentralrat der Juden fand daran bislang nichts verwerflich. Auch nicht, als im Jahre 2010 das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Passage in der Satzung der Frankfurter Gemeinde mit der Begründung, die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinde setzte eine eigene Willensbekundung voraus, für unzulässig erklärte.
Als fragwürdigsten Paragraphen in der Satzung bezeichnen die Kritiker jedoch den sechsten Paragraphen der Satzung, der besagt, dass «die Mitgliederversammlung aus den männlichen und weiblichen Mitgliedern der Gemeinde besteht, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und politisch wahlberechtigt sind.»
«Wie lassen sich das deutsche Wahlrecht und das Recht, in der religiösen Gemeinde mitzubestimmen, vereinbaren?» fragt auch David Bernstein. «Und was ist nun mit der Trennung von Staat und Religion? Ist die „richtige“ Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für das Recht auf Mitgestaltung der Glaubensgemeinde?»

Bis in die 90er Jahre betraf diese Beschränkung nur einzelne Mitglieder, beispielsweise den Kantor der Gemeinde, der die holländische Staatsbürgerschaft besitzt und bis heute nicht stimmberechtigt ist. Doch mit Beginn der großen Einwanderungswelle aus der ehemaligen Sowjetunion seit Anfang der 1990er Jahre wurden diese Beschränkungen für immer mehr Gemeindemitglieder zum Problem. Eine Mitschuldan der verfahrenen Situation schieben die Ausgeschlossenen dabei dem 89-jährigen Vorsitzenden der Gemeinde, Heinz Gustav Kahn, zu. Dieser habe den nicht deutschen Gemeindemitgliedern sogar die Anwesenheit in den Gemeindeversammlungen untersagt.
Heinz Kahn bestreitet nicht, dass er große Probleme mit den «Neuen» hat, schätzt die Lage jedoch natürlich anders ein: «Viele haben gar keine Ahnung vom Judentum. Dieser Gruppe die Möglichkeit zu geben, in der Gemeinde mitzubestimmen, ist ein falscher Schritt.» Außerdem verweist er darauf, dass er sich an die Satzung halten müsse. Nun wollten Menschen, die sich weder um die Satzung noch um die Gemeinde kümmerten, jetzt die Führung hier übernehmen.

Das Hauptproblem scheint darin zu liegen, dass im Bestreben, so viele neue Mitglieder wie möglich zu gewinnen, nicht ausschließlich «Glaubensjuden» in die Gemeinde aufgenommen wurden. Alle, die nach der Halacha als Juden gelten, also auch Atheisten, wurden willkommengeheißen. Weltanschauliche Konflikte waren also vorprogrammiert. Dazu kommt, dass niemanden interessierte, ob die Betroffenen überhaupt eine Mitgliedschaft anstreben oder nicht. Das steht zwar im Widerspruch zu der oben zitierten Passage der Satzung, wurde aber von dem Gemeindevorstand aus leicht nachvollziehbaren Gründen praktiziert: Je mehr Mitglieder die Gemeinde hat, desto mehr staatliche Aufmerksamkeit und finanzielle Zuwendungen bekommt sie.
Es wurde offenbar damit gerechnet, dass ältere Zuwanderer die deutsche Sprache nie beherrschen, keine Arbeit finden und darüber hinaus ein passives Leben führen würden. So wurden die Glaubensbrüder zu stimmlosen Objekten unter der Herrschaft des Vorsitzenden.

Ein «absoluter Herrscher»?

Zu den aus vielen jüdischen Gemeinden in Deutschland bekannten Problemen kommen in Koblenz jedoch noch ganz besondere hinzu. Ein Blick in die Satzung verrät zunächst noch keine Auffälligkeit: «Der Vorstand der Gemeinde besteht aus fünf Personen einschließlich des Vorsitzenden», besagt der Paragraph 10 der Satzung. «Die Amtsdauer der Gewählten beträgt drei Jahre.[…] Wiederwahl ist zulässig», ergänzt der Paragraph 12, Absatz 1. «Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind», so der Paragraph 10.

Der Gemeindevorsitzende Kahn regierein der Kultusgemeinde Koblenz schon seit 23 Jahren, merken seine Kritiker an, seit vielen Jahren alleine. Und in der Tat: Die letzte Wahl ist lange her. Zum letzten Mal wurde Kahn 1988 rechtmäßig gewählt. Die verstorbenen Vorstandsmitglieder, die damals zusammen mit ihm gewählt worden waren, wurden nicht ersetzt. Es sei schlicht keiner da gewesen, der «vom Judentum Ahnung» gehabt habe, erklärt Kahn die reichlich kuriose Situation. Auch Gemeindeversammlungen finden in Koblenz sehr selten statt, für gewöhnlich nur einmal pro Jahr. Inzwischen, so berichten seine Gegner, habe Kahn sogar untersagt, dass Fremde die Gemeinde besuchen dürfen. Zudem löste er den Frauenklub auf. Diesen Schritt wiederum begründete Kahn gegenüber der «Jüdischen Zeitung» damit, dass es zu einem Konflikt zwischen dem Rabbiner und den Frauen gekommen war. Die Frauen hätten den Rabbiner «beleidigt». Über den genauen Inhalt des Streites traf er keine Aussagen.

Außerdem wird Kahn vorgeworfen, dass das alte Gemeindehaus und die Synagoge bislang unrenoviert blieben, obwohl bereits konkrete Pläne dafür entwickelt worden waren und einige Mitglieder diese auch verwirklichen wollten. Doch während die russischen Zuwanderer das Projekt befürworten, lehnt es Kahn grundsätzlich ab, da er keine Notwendigkeit für neue Räumlichkeiten sieht. So kämen zu den wöchentlichen Gottesdiensten stets nur zehn bis 15 Personen. Dies ändere sich auch durch nicht finanzierbare neue Räumlichkeiten nicht. Auch hier sehen seine Gegner den Hauptgrund für das Scheitern des Projekts darin, dass die Mehrheit der aktiven Mitglieder russischstämmig ist und somit kein Stimmrecht in der Gemeinde hat. Dafür, dass dies in Koblenz alles möglich ist, haben Kahns Gegner jedenfalls eine Erklärung parat: «Die staatlichen Behörden und der Bürgermeister von Koblenz drücken beide Augen zu – vermutlich aus Respekt vor Dr. Kahns Vergangenheit», heißt es hier. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz mit seinem Vorsitzenden Peter Waldmann wirke dabei eher als gleichgültiger Beobachter denn als aktive Kraft.

Kurzer Kampf, langes Schweigen

Am 3. April 2011 fand nun eine der seltenen Versammlungen in der Gemeinde statt. Laut Paragraph 13.2 der Satzung sollte der Vorsitzende der Gemeinde diese Versammlung persönlich leiten. Nun jedoch wurde er von Wladimir Snowski, einem Mitarbeiter des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, vertreten. Kahns Gegner sahen darin einen Hinweis darauf, dass der Landesverband an Kahns Rechtmäßigkeit als Vorsitzendem zweifelt. Diese Vermutung bestätigte jedoch keiner der Beteiligten.
«Die Versammlung wurde nach den strengen Anforderungen der aktuellen Satzung durchgeführt. Die Sitzung war demokratisch, die Abstimmung transparent», so Wladimir Snowski. Doch niemand der Anwesenden nutzte sein demokratisches Recht, gegen den Vortrag von Heinz Kahn zu protestieren, obwohl diesem vorgeworfen wurde, dass er die gegenwärtige Situation der Gemeinde nicht widerspiegelt. Auch eine Frage, wofür die Gemeinde ein Konto in Israel besitzt, wurde nicht diskutiert. «Es bestand grenzenlose Einstimmigkeit – oder Desinteresse», so ein Beobachter.
Auf der Straße dagegen machten am selben Tag etwa 20 Menschen mit Plakaten vor dem Gemeindehaus Gebrauch von ihren demokratischen Rechten, auch wenn sie insgesamt nur eine Stunde für das von ihnen beanspruchte Stimmrecht demonstrieren durften. Das war alles, was die Polizei erlaubte. Kein Vertreter der Gemeinde oder des Landesverbandes hielt es für nötig, den Demonstranten entgegenzukommen.

Diese Demonstration war jedoch nicht die einzige Äußerung der Unzufriedenheit mit dem «Kahn-Regime». Bereits im März dieses Jahres protestierte das Gemeindemitglied Natan Mogilevski auf einer der Hauptstraßen von Koblenz gegen die bestehende Diskriminierung von russischstämmigen Juden. Dieser stille dreitägige Protest zog die Aufmerksamkeit der Bevölkerung von Koblenz auf sich, bei seinen Glaubensbrüdern stieß er kaum auf Resonanz.

«Einer, der es besser wissen müsste»

Das Leben Heinz Kahns war voller tragischer Ereignisse. Er erlebte den Holocaust als Opfer. Er überlebte die KZs Auschwitz und Buchenwald. Im KZ Auschwitz verlorer seine Eltern, seine Schwester und mehr als hundert Familienangehörige. Sein Leben riskierend, knüpfte er hier den Kontakt zum kommunistischen Widerstand. Als er in der Schreibstube arbeitete, versuchte er, Mitgefangenen bei Selektionen zu helfen, indem er ihre Nummern durch die jenigen von Toten austauschte. Mit 23 Jahren wurde er 1945 von den Amerikanern befreit. Nach dem Krieg gründete er die Jüdische Gemeinde in Trier neu, studierte Tiermedizin in Berlin und ließ sich anschließend in Polch im heutigen Landkreis Mayen-Koblenz als Tierarzt nieder. Im Jahre 1987wurde Heinz Kahn zum Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Koblenz gewählt. Kahn wurde mit zahlreichen Auszeichnungen von staatlichen und religiösen Stellen geehrt. 2005 wurde er in Mainz von Ministerpräsident Kurt Beck mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. «Bestimmt eine verdiente Auszeichnung für all das, was Dr. Kahn erreicht hat», urteilt ein Gemeindemitglied, das lieber ungenannt bleiben möchte. Doch sie lasse sich nicht mit der «Massendiskriminierung» in der Kultusgemeinde Koblenz vereinbaren, meint auch er: «Kahn ist es nicht gelungen, eine Gemeinde für die Mehrheit der Gemeindemitglieder zu schaffen.»

Stattdessen habe er, so werfen ihm hier viele vor, die Gemeinde gespalten – und scheuen auch harte Vergleiche nicht: «Inder Nazizeit wurde Kahn die deutsche Staatsbürgerschaft wegen seiner „falschen“ Herkunft entzogen und heute untersagt er selbst den russischstämmigen Mitgliedern das Stimmrecht in der Gemeinde mit Hilfe einer diskriminierenden Satzung, die den „falschen“ Pass bestraft.»
Der Zentralrat der Juden in Deutschland, der Vorstand des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz sowie die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hätten sich, so David Bernstein, dabei seit Jahren zu Kahns «Komplizen» gemacht, weil sie die Satzung der Gemeinde stets akzeptiert hätten. Alle diese Institutionen diskutierten leidenschaftlich die Rolle der jüdischen Gemeinde bei der Zuwanderer-Integration, gleichzeitig übersähen sie jedoch bewusst die in der Gemeinde bestehende Diskriminierung.
Bernstein ist fest davon überzeugt, dass die russischstämmigen Mitglieder solange benachteiligt würden, wie Heinz Kahn den Posten des Vorsitzenden bekleide. Vielen in Koblenz scheint die bestehende Diskriminierung bewusst zu sein, viele fordern, dass die «Ära Kahn» zu Ende gehen muss. Doch David Bernstein ist auch Kahns Gegnern gegenüber skeptisch. Es bestehe keine Gewähr, dass mit einem Rückzug des bisherigen Vorsitzenden aus der Gemeindeführung die Diskriminierung wirklich aufhöre: «Die Opposition in der Gemeinde handelt leidenschaftlich, aber oft nicht konstruktiv. Deshalb brachten ihre Bemühungen bisher auch fast keine Ergebnisse.»

*Name von der Redaktion geändert.
"Jüdische Zeitung", Mai 2011_ Nr. 63

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Deutscher Spießergeist auch in jüdischen Gemeinden - na dann Mahlzeit!

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