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EU-Nachhilfe für Deutschland bei Hartz IV
Anlässlich des jüngst ergangenen Urteils des Sozialgerichts NRW,
wonach ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende
EU-Bürger europarechtswidrig ist, erklärt die Vorsitzende der Partei
DIE LINKE, Katja Kipping:
Ich begrüße, dass das Landessozialgericht NRW festgestellt hat, dass
es Hartz IV für alle hier lebenden und arbeitssuchenden Menschen aus
der EU geben muss. Ein Grundrecht ist in Zeiten der europäischen
Integration nicht teilbar. Manchmal hilft das EU-Recht eben auch nach,
dass Deutschland sozialer wird. Das muss häufiger passieren. Die EU
darf nicht den Neoliberalen und Lobbyisten überlassen werden.
2. Dezember 2013 Katja Kipping