Parkverbot vor Briefkasten - ist das sinnvoll oder eine andere Lösung möglich?

Vor dem Briefverteilzentrum in Wellsee befinden sich Briefkästen und ein Briefmarkenautomat. Zwischen den Briefkästen steht ein Verkehrsschild mit "absolutem Haltverbot". Dies bedeutet, dass man dort nicht auf der Fahrbahn anhalten oder parken darf.

Für mich ist diese Regelung und Platzierung der Briefkästen nicht nachvollziehbar. Hier sollte ein eingeschränktes Haltverbot verfügt werden. Dies erlaubt Halten bis zu drei Minuten, was im Normalfall für das Ziehen einer Briefmarke und das Einwerfen eines Briefes ausreichen sollte.

Alternativ könnten die Briefkästen auf der gegenüber liegenden Seite des Briefzentrums am Seitenstreifen aufgestellt werden. Damit könnte auf den Seitenstreifen gehalten werden.

Die derzeitige Ausschilderung ist in jedem Fall nicht sinnvoll und sollte dringend überdacht werden.

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3 Kommentare

Wo ist denn das Problem, wenn auf der gegenüberliegenden Seite geparkt werden kann?

Hmmm?
Halten mit oder ohne Schild ist sowieso verboten: STVO § 12

Es ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob viele Briefeinwerfer die Straße queren sollten oder die wenigen Male am Tag, an denen die Briefkästen geleert werden, die Mitarbeiter der Post. Die Örtlichkeit liegt in einem Gewerbegebiet und wird überwiegend mit Fahrzeugen angefahren.

Ideal wäre ein Autofahrerbriefkasten an dieser Stelle.

Ob das Halten hier nach anderen Grundlagen unzulässig ist interessiet in der Praxis (fast) keinen. Zum Einwerfen von Briefen wird gehalten.

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