Gaston M. gefährliche Körperverletzung

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Genau vor einem Jahr schreibt der Angeklagte seinem jetzigen Opfer B. per SMS:

"Und wenn er so weiter macht, dann kriegt er von mir einen Messerstich und dann ist endlich Ruhe mit diesem Sauköter. Dann kann er verrecken, wie Hunde verrecken".

Die Rede war von einem 22-jährigen Bulgaren, der in einem Park als Obdachloser lebte und sich vorher auf eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit dem Angeklagten einließ. Wenige Tage später kam es zu einem Streit zwischen beiden. Der Angeklagte schlug zuerst mit einem Regenschirm auf den 22-Jährigen ein. Dann setzte er sich in sein Auto und fuhr auf ihn zu. Im Reflex trat dieser mit Faust und Fuss gegen den Peugeot 206 und verbeulte ihn erheblich.

Wenige Tage nach diesem Vorfall schrieb der Angeklagte wiederum per SMS an B., dass er den Schlafplatz des 22-jährigen Bulgaren im Park kenne, ihn umbringen werde und dann in den Fluss werfe.

Seitdem ist der 22-Jährige VASVI HAJSPERVIC spurlos verschwunden.

Es wurde Strafanzeige erstattet. Nur die Polizei ist sichtlich zu bequem vorschriftsmässig zu ermitteln. Bis heute ist ungeklärt, wo der 22-Jährige seit Juli 2019 abgeblieben ist. Keiner der Befragten hat ihn seither lebend gesehen.

Der Angeklagte verlangte vom jetzigen Opfer B. bei der Polizei falsch auszusagen.

Weil Opfer B. es ablehnte zu Gunsten des Angeklagten falsch auszusagen, wird er seit fast einem Jahr mit hunderten von SMS und Audioaufsprachen auf der Mailbox aufs massivste von Gaston M. beleidigt und furchterregend bedroht: 

„Du fette Hure. Komm mal in Citadelle oder Glacis dann schlage ich Dir deinen Schweinsschädel ein, du fette Dreckshure, Du stinkende Schwabenfotze, Du hurige Sau. Ich bekomme Dich eines schönen Tages und dann werde ich deine stinkende Fresse polieren.“

Am 28.06.2020 unternahm das Opfer B. einen Spaziergang in diesem Park.

Der Angeklagte lauerte ihm auf und versteckte sich hinter einem Gebüsch.

Plötzlich sprang der Angeklagte aus dem Gebüsch hervor und schlug ohne Vorwarnung mit einer Eisenstange acht Mal auf das Opfer B. wie ein wild gewordenes Tier ein. Die Schläge gingen ziellos gegen den Kopf, erreichten zuletzt das linke Ohr. Als das Gehör aussetzte musste das Opfer B. unbewaffnet die Flucht ergreifen.

Zuerst hat ihn der Angreifer noch verfolgt, gab dann auf, als sich vier Passanten neugierig zeigten. Geholfen hat natürlich niemand.

Staatsanwaltschaft Knaub erkennt unter dem AZ. 505 Js 11187/20 eine gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung und Beleidigung.

Der Angeklagte dürfte mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen haben. 


QUELLE: www.gm.marcbianco.de 

Bürgerreporter:in:

Marc Bianco aus Kehl

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