Eltern-Taxi, Cannabis im Straßenverkehr, Regeln beim Grünen Pfeil
Problemlöser für Eltern, die nicht ständig als „Eltern-Taxi“ unterwegs sein wollen
(TRD/MID) Bis zum Erwerb des Pkw-Führerscheins bietet der Opel Rocks-e bereits 15-jährigen lokal emissionsfreie und erschwingliche Mobilität auf vier Rädern. Das SUM mit dem Blitz – das Kürzel steht für Sustainable Urban Mobility – schließt die Lücke zwischen Zweirad und Auto.
Eltern von Teenagern wie Paula kennen Sätze wie diesen allzu gut: „Kannst Du mich schnell mal in die Stadt fahren? Auf den Bus müsste ich eine Stunde warten.“ Ein Szenario, das nicht nur auf dem Land, sondern für viele Menschen alltäglich ist. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ist limitiert, ein motorisiertes Zweirad hingegen birgt Risiken und schützt nicht vor Wind und Wetter.
Der bis zu 45 km/h flotte Rocks-e hat sich als echter Problemlöser für die Familie erwiesen. Mutter Tanja: „Die Busverbindungen bei uns sind sehr schlecht beziehungsweise kaum vorhanden. Auch gibt es immer wieder Ausfälle oder Streiks. Es ist eine große Entlastung für uns, dass Paula nun selbst mobil ist und wir nicht mehr ständig als Eltern-Taxi unterwegs sind.“
Eine Reichweite von 75 Kilometern (nach WLTP2) bei voller Ladung des 5,5-kWh-Akkus, Stromtanken an jeder Haushaltssteckdose und rund vier Stunden für eine vollständige Ladung sorgen dafür, dass im städtischen Großraum oder zum Pendeln in die City die Mobilität gesichert ist. Das dazugehörige, drei Meter lange Ladekabel ist in der Beifahrertür montiert und wird dort bei Bedarf einfach herausgezogen. Zum Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen bietet Opel zusätzlich einen Adapter an.
Mit einem Startpreis von 7.990 Euro liegt der Einstiegspreis für den Rocks-e deutlich unter dem eines Kleinwagens. Wer lieber finanzieren möchte, kann das Opel-SUM bereits ab unter 50 Euro monatlich finanzieren. Die Rate liegt damit auf dem Niveau eines Monatstickets für den öffentlichen Personennahverkehr.
Gefahrenpotential: Cannabis im Straßenverkehr
(TRD/MID) Die Ampelkoalition strebt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken an. Geplant ist eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene. Der TÜV-Verband warnt vor einer Bagatellisierung des Konsums und den Folgen für die Verkehrssicherheit. Es müsse klar sein, dass Cannabiskonsum und Autofahren strikt getrennt werden müssen.
„Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Konsum und die Wirkung von Cannabis harmlos oder effektlos für die Fahrsicherheit sind“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Der Konsum von Cannabis beeinflusst das Urteilsvermögen, die motorische Koordination und die Reaktionszeit. Das sind wichtige Fähigkeiten, die für sicheres Fahren erforderlich sind.“
Cannabis ist nach Alkohol das am zweithäufigsten konsumierte Rauschmittel in Deutschland. Während jedoch die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit allgemein gut bekannt sind, wird das Gefahrenpotenzial von Cannabis von vielen Menschen unterschätzt. Eine repräsentative Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass weniger Bundesbürger das Fahren unter Cannabiseinfluss für riskant halten als das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Während 79 Prozent Alkohol beim Autofahren als „sehr gefährlich“ einstufen, ist das bei Cannabis nur bei 61 Prozent der Fall. Nicht einmal jeder zweite Befragte gibt an (47 Prozent), sich über die Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr gut informiert zu fühlen. „Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr“, betont Waschke.
Wird bei Autofahrern ein THC-Gehalt ab 1 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum festgestellt, können Zweifel an der Fahreignung begründet sein. Die Verkehrsbehörden können dann eine ärztliche Begutachtung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Die derzeit diskutierte Erhöhung des THC-Grenzwertes sieht der TÜV-Verband kritisch.
Eine aktuelle bundesweite Auswertung des TÜV-Verbands von rund 800 Fahreignungsgutachten, die aufgrund von Cannabiskonsum erfolgten, verdeutlicht, dass die geltenden Regelungen richtig sind. Über 85 Prozent der untersuchten Fahreignungsgutachten lag ein Cannabis-Konsum zugrunde, der im Hinblick auf die Fahreignung bedenklich ist, mit angegebenem täglichem Konsum, Kombination mit Alkohol oder weiteren Drogen, psychiatrischen Grunderkrankungen oder gravierenden psychischen Problemen. Dabei zeigte sich kein Unterschied der Untersuchten mit THC-Konzentration bis oder über 3 ng/ml, der als neuer Grenzwert zur Diskussion steht.
Cannabis-Konsumenten, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Grüner Pfeil: Was tun?
(TRD/MID) An Ampeln mit einem grünen Pfeil für Abbieger kommt es im Alltag häufig zu Stress. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Das Goslar-Institut bringt Licht in die Grüner-Pfeil-Regeln.
Grundsätzlich gilt es, zwei Arten von Grünpfeil zu unterscheiden: das Blechschild mit einem grünen Pfeil darauf und den in eine Ampel integrierten Leuchtpfeil. Während die Streuscheibe mit grünem Pfeil an der Ampel nur gelegentlich aufleuchtet, ist das Verkehrszeichen grüner Pfeil neben einer Ampel ständig sichtbar. Beide Varianten sind an unterschiedliche Verkehrsregeln geknüpft.
Die Streuscheibe „grüner Pfeil“ ist als zusätzliche Leuchte zum Ampellicht selbst angebracht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt dieser grüne Pfeil an einer Ampel den Verkehr in der Richtung frei, in die der Pfeil zeigt. Das heißt, alle anderen Verkehrsströme sind angehalten, sodass Autofahrer gefahrlos in Pfeilrichtung abbiegen können. Autofahrer, die an einer Ampel in jene Richtung abbiegen wollen, in die der Pfeil zeigt, haben somit „grünes Licht“ bzw. freie Fahrt.
Für alle anderen Autofahrer ist der Verkehr dagegen noch nicht freigegeben! Wer also nach links abbiegen will, während das Grünpfeil-Licht der Ampel nach rechts weisend leuchtet, muss noch so lange warten, bis die Ampel den Verkehr auch in die übrigen Richtungen freigibt: indem sie durch grünes Licht das bisher bestehende Fahrverbot aufhebt. Wer trotzdem fährt, begeht einen Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldrechner äußerst hohe Bußgelder nach sich zieht, wie es im offiziellen Bußgeldkatalog heißt. Danach muss, wer an einer Ampel in Richtung des grünen Pfeils abbiegen möchte, dies auch tun, sobald die Ampel den grünen Pfeil zeigt.
Anders sieht es bei dem Verkehrszeichen „Grünpfeil“ aus. Bei diesem grünen Pfeil kann ein Autofahrer abbiegen, obwohl sich die (Haupt-)Ampel noch in der Rotphase befindet. Eine Verpflichtung, dies zu tun, gibt es für Autofahrer aber nicht. Denn der grüne Pfeil auf dem Verkehrsschild (Zeichen 720), der permanent rechts neben dem roten Licht einer Ampel angebracht ist, erlaubt Autofahrern das Abbiegen in die angezeigte Richtung rechts auch dann, wenn die Ampel rot ist. Somit entfällt die Wartezeit an der Ampel. Da der grüne Blechpfeil keine Verpflichtung zum Abbiegen während der Rotphase der Ampel bedeutet, ist es auch verboten, Autofahrer durch Hupen oder Handzeichen dazu zu drängen. Hier gehts weiter . . .