Umweltschutzverein warnt vor Entrechtung der Bürger beim Stromleitungsbau und explodieren Stromkosten!
In die Diskussion um die Stromautobahn Südlink und anderer Höchstspannungsprojekte (HGÜ), die angeblich für den Windstromtransport nach Süddeutschland notwendig seien, ist Bewegung gekommen. Anlass ist das Vorhaben der Bundesregierung mit einer Novelle zum Netzausbaubeschleunigungs-Gesetz (NABEG) die Rechte der Betroffenen einzuschränken und gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
In einem Brief warnt Siegfried Lemke, stellvertretender Vorsitzender des Vereins und Sprecher des entsprechenden Arbeitskreises, die regionalen Abgeordneten aller Bundestagsparteien vor der Zustimmung zum NABEG. Der Isernhagener Verein hat sich bereits in der Vergangenheit von örtlicher Betroffenheit ausgehend in überregionale Themen eingearbeitet und ist dann auch in Verbindung mit anderen Initiativen landesweit tätig geworden. Lemke, der so norddeutscher Sprecher des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen Südlink (http://bundesverband-gegen-suedlink.de/) geworden ist, erläutert dass „mit den vorgesehenen Änderungen in diesem Gesetz die Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesen wichtigen Infrastrukturmaßnahmen in Zukunft nahezu vollständig ausgeschaltet wird“. Er hält in Übereinstimmung mit vielen anderen bundesweiten Initiativen „dieses Gesetz für nicht zustimmungsfähig, denn damit verbunden sind äußerst negative Auswirkungen auf die Energiewende. Besonders hervorgehoben werden muss aber, dass mit diesem Gesetzesentwurf rechtsverbindliches Völkerrecht mit Füßen getreten wird.“ (1)
Weiterhin führt er aus, dass „der aktuell durch die Übertragungsnetzbetreiber und den mit ihnen verbundenen großen Energiekonzernen geplante Stromnetzausbau ein überholtes, zentralistisches Geschäftsmodell zementieren soll. Damit wird die für den Klimaschutz so dringend notwendige Energiewende blockiert. Die Energiewende erfordert eine dezentrale Erzeugung mit kurzen Anbindungen im Verteilnetzbereich. Die großen Gleichstromtrassen werden nach übereinstimmender Ansicht unabhängiger Wissenschaftler dafür nicht benötigt. Diese dienen überwiegend der Aufrechterhaltung der Kohleverstromung und dem internationalen Stromhandel, auch mit Atomstrom.
Stattdessen werden die notwendigen Investitionen für Speichertechnologien (Power-to-gas etc.) weiter verzögert. Damit werden gerade für die wirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands wichtige Chancen nicht genutzt.
Zahlreiche unabhängige Wissenschaftler bestätigen, dass für die Umstellung auf Erneuerbare Energien dies vordringlich angegangen werden müsste. HGÜ-Stromautobahnen, die nicht in unser vernetztes Stromsystem passen sind überflüssig und belasten die Stromrechnung der Verbraucher.“
Laut Bundesnetzagentur belaufen sich die Kosten der Projekte des Netzentwicklungsplans auf ca. 34 Milliarden Euro. Bei einer 40jährigen Abschreibung lassen sich, auch wegen der hohen Renditegarantien, leicht Summen in einer Größenordnung von 80 Milliarden hochrechnen. Die Strompreise werden explodieren.
Der Sprecher appelliert abschließend an die regionalen Abgeordnete von CDU, SPD, AFD, GRÜNE und LINKE (2):
„Wir bitten Sie eindringlich, die Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben im Interesse ihrer Wahlkreisbevölkerung, aber auch des Klimaschutzes zu verweigern. Das Thema ist äußerst komplex. Bestehen Sie auf einer Anhörung von neutralen Wissenschaftlern, Fachleuten und Rechtsexperten.
Dipl. Ing. Siegfried Lemke
(1) Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 47 Staaten – darunter alle EU-Mitglieder – und die Europäische Union haben den Vertrag ratifiziert, ….
Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. (wikipedia)
(2) Verteiler :
CDU Dr. Hoppenstedt
SPD Caren Marks
AFD Dietmar Friedhoff
GRÜNE Sven-Christian Kindler
FDP Grigorios Aggelidis
LINKE Dr. Dehm
S. Bilder von der Homepage der Abgeordneten
sowie weiter niedersächsische Abgeordnete über ihre Fraktion.
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Aktuell 04.04.2019 im Nachfolgenden dokumentiere ich die bisher eingegangen sind, die in der Sache aber nicht befriedigen können:
MdB Ulla Ihnen (FDP), die ich parallel zu Ihrem Parteikollegen Grigorios Aggelidis angeschrieben hatte schreibt am 04.03.19 zurück:
" Sehr geehrter Herr Lemke,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.02.2019 zum Thema Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung am 20.2.2019 mit der Gesetzesnovelle befasst.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen gehört werden, und der Naturschutz darf nicht gegen den Klimaschutz und die Energiewende ausgespielt werden. Bestehende Standards im Umwelt- und Gesundheitsschutz wollen wir ausdrücklich nicht absenken. Bei Neuerrichtungen von Netzen möchten wir zudem sicherstellen, dass diese sich, wo möglich, an Bestandstrassen orientieren, um die Eingriffe in die Landschaft so gut als möglich zu minimieren.
Ich bin aber davon überzeugt, dass der Netzausbau der Energiewende nicht im Weg steht, sondern sie gerade erst ermöglicht. Der Netzausbau ist für die Erfüllung der EU-Vorgaben zwingend notwendig, damit Strom leichter grenzüberschreitend transferiert werden kann. Dies verringert die Gefahr „nationaler Alleingänge“ bei der Energiewende mit allen negativen Konsequenzen, sondern bezieht unsere europäischen Partner mit ein.
Das aktuelle Ausbautempo wird bei weitem nicht ausreichen, die Dezentralisierung unseres Energiesystems im Stromnetz aufzufangen. Schon jetzt geraten unsere Stromnetze an ihre Kapazitätsgrenzen. Dezentrale Energiekonzepte sollten zwar Beachtung finden, doch die Energiehauptlast wird über größere Stromtrassen von Nord nach Süd abgewickelt werden müssen. Es ist Aufgabe der Politik, diesen Infrastrukturausbau gesellschafts- und umweltpolitisch so verträglich wie möglich zu gestalten.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über unsere Positionen im Bereich des Netzausbaus gegeben zu haben und würde es sehr begrüßen, wenn Sie den weiteren Beratungsprozess im Parlament begleiten würden. Die nächste Ausschussbefassung wird voraussichtlich am Mittwoch, den 13. März 2019, stattfinden.
..."
Kommentar: Offensichtlich hält Sie an dem Märchen von den "Windstromtrassen" fest, bestätigt aber die Bedeutung für den internationalen Stromhandel!
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Der Infodienst der Grünen Bundestagsfraktion schreibt am 04.03.19:
"vielen Dank für Ihre Mail. Gerne möchsten wir etwas detallierter auf Ihr Schreiben eingehen, da uns das Thema sehr am Herzen liegt.
Wir Grüne im Bundestag setzen uns für die vollständige Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien ein. Um dies zu schaffen, muss die veraltete Netzinfrastruktur fit gemacht werden. Nur so ist garantiert, dass die teils stark schwankenden erneuerbaren Stromquellen dezentral ins Netz einspeisen können und dass Windstrom aus dem Norden effizient und weiträumig in die Verbrauchshochburgen in Süd- und Westdeutschland übertragen wird. Dazu brauchen wir auch neue Stromtrassen.
In den letzten Jahren hat der Netzausbau mit dem Wandel der Energielandschaft nicht Schritt gehalten. Seit den 1970er Jahren wurde wenig in die Netze investiert. Das führt bereits heute zu Engpässen in manchen Regionen Deutschlands, in anderen Regionen sind diese absehbar. Diese Engpässe führen zum Beispiel an der Nordseeküste dazu, dass Windenergieanlagen abgeregelt werden müssen, da im Netz keine Kapazitäten vorhanden sind um den Strom zu den Verbrauchszentren zu transportieren. Das ist extrem ineffizient.
Es ist schon jetzt klar, dass ein erheblicher Stromtransportbedarf in die Verbrauchszentren Deutschlands besteht und auch in Zukunft weiter bestehen wird. Auch wenn in Süddeutschland erneuerbare Energien stärker ausgebaut werden – was von uns schon immer unterstützt wurde –, wird die Versorgung der Verbrauchszentren ohne ausreichende Trassen für den Stromtransport nicht gelingen. Zwar sinkt durch Ausbau der Erneuerbaren im Süden der Bedarf, das Netz auszubauen – ebenso wie durch Maßnahmen zur Energieeinsparung, zum Lastabwurf in der Industrie und durch Speichertechnologien. Eine komplette „Eigenversorgung“ mit Strom aus erneuerbaren Energien in Süddeutschland aber wäre weder kosteneffizient noch umweltfreundlich und wird zumindest auf absehbare Zeit nicht gelingen. Und schon der heutigen Netzausbauplanung liegt die Annahme eines deutlichen Zubaus der Erneuerbaren im Süden zugrunde, weitaus stärker als er derzeit in Realität zu beobachten ist. Zudem ist ein überregionaler Austausch von Strom für die Versorgungssicherheit des gesamten Landes für einen funktionierenden europäischen Strommarkt und für eine kostengünstige Energiewende unerlässlich.
Das Kabinett hat am 12. Dezember 2018 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) beschlossen und damit ins parlamentarische Verfahren gebracht. Das Verfahren im Bundestag begleiten wir intensiv und kritisch. Wir fordern beispielsweise, dass im Gesetz klargestellt werden muss, dass ein Verzicht auf Bundesfachplanung nicht für das Projekt Ultranet gelten darf.
Es ist gut, dass es endlich ein Überspannungsverbot von Wohngebäuden im Falle eines Neubaus der Stromleitungen gibt. Aus unserer Sicht sollte aber auch bei einer Aufstockung in bestehender Trasse zum Beispiel durch eine sinnvolle Verschwenkung der Leitungen die Überspannung und starke Annäherung an Wohnbebauung im Rahmen der Möglichkeiten vermieden werden und die rechtliche Durchsetzbarkeit solcher Verschwenkungen gestärkt werden.
Ebenso dürfen Naturschutzstandards nicht abgesenkt werden. Weitere wichtige Vorhaben, die im NABEG 2.0 fehlen, sind die Möglichkeit Strom vor dem Netzengpass sinnvoll zu nutzen und die Reduktion von Kohlestrom im Netzengpass.
In den Beratungen zu der Novelle des NABEG setzen wir uns für einen schonenden und für die Energiewende auskömmlichen Ausbau der Netze ein sowie für echte Bürgerbeteiligung in der Planung. Dazu gehört auch eine verständliche, ehrliche und verlässliche Kommunikation der politischen Entscheidungsträger.
Der Aus- und Neubau von Höchstspannungsüberlandleitungen ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden und wird häufig von der Bevölkerung vor Ort als Beeinträchtigung empfunden. Daher muss der Zubau neuer Leitungen auf das notwendige Maß beschränkt und der Ausbau bürgerfreundlich und naturverträglich gestaltet werden. In der Summe beziffert sich der derzeit angestrebte Zuwachs an Freileitungen in Deutschland jedoch nur auf weniger als 7% (ohne netzverstärkende Maßnahmen und Gleichstrom-Erdkabel). Das Gros der Stromtrassen für die Kohlemeiler steht längst. Jetzt brauchen wir zeitnah einen überschaubaren Zubau an Leitungen, der auf den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet ist. Gleichzeitig setzen wir uns weiterhin dafür ein, Erdverkabelung in der Hochspannungsebene anzuwenden und verschiedene Technologien auf Höchstspannungsebene zu testen und die Erfahrungen auszuwerten.
Eine umfassendere und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort muss sichergestellt werden. Dafür setzen wir uns entschlossen ein. Es geht uns darum, dass die Hinweise, Ideen und Wünsche der Menschen vor Ort in die Planung einfließen, bevor zahlreiche Vorentscheidungen getroffen wurden. Ganz zu Beginn der Planung sind die Möglichkeiten viel besser und Beispiele haben gezeigt, dass die Bürger und Umweltverbände in diesem Stadium deutlich sichtbaren Einfluss auf die Ausgestaltung des Netzausbaus nehmen können.
Nach der letzten Novelle des Energieleitungsausbaurechts ist für die neuen Höchstspannungsleitungen (HGÜ-Leitungen) der Erdkabelvorrang festgeschrieben – dafür haben wir lange gekämpft. Einzige Ausnahme ist der südliche Teil des Korridors A, für den der Ausbau des Netzes auf bestehenden Leitungsmasten vorgesehen ist. Diese Leitung wurde aus Bestandsschutzgründen vom gesetzlichen Erdkabelvorrang ausgenommen. Auch bei Drehstromleitungen der Höchstspannung ist Erdverkabelung technisch möglich, aber noch kaum im realen Betrieb getestet. Deshalb gilt es die Erfahrungen aus den Pilotprojekten abzuwarten, bevor die Technologie in der kritischen Infrastruktur Stromnetz breit zur Anwendung kommt. Wir setzen uns aber dafür ein, dass Erdverkabelung auch heute schon breiter eingesetzt werden kann, wo sie sehr große Gewinne für Anwohner bringt und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet.
Unsere zentralen Forderungen sind:
• Nach wie vor verstopft zu viel dreckiger Kohlestrom unsere Leitungen (1), weil Kohlekraftwerke auch dann Strom produzieren, wenn ausreichend Ökostrom vorhanden ist. Wir Grüne wollen uneingeschränkte Vorfahrt für Grünstrom in unseren Netzen. Dafür brauchen wir eine Reform der Märkte für Regelenergie, Reduzierung des sogenannten must-run Sockels und flexiblere Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen (KWK).
• die Beteiligung und Information von Bürgerinnen und Bürger vor Ort muss umfassend, ehrlich und frühzeitig erfolgen. Die Bürger müssen im Rahmen der Gesetzgebung echten Einfluss auf die Ausgestaltung der Leitung und das Recht auf öffentliche Debatte zu ihnen besonders wichtigen Punkten erhalten. Oft gibt es viele Möglichkeiten jenseits der Erdverkabelung, die Trasse für die Anwohner weniger störend zu gestalten:
o ein positives Beispiel ist die Westküstenleitung in Schleswig-Holstein. Im Bürgerdialogverfahren wurde die Verlegung einer alten 110-kV-Freileitung unter den Fluss Eider (Vogelschutz) sowie eine größere Entfernung zu Ortschaften erarbeitet und umgesetzt.
o ebenso können neue und moderne Masten als weniger störend empfunden werden und eine Lösung darstellen.
• die Erdkabel-Pilotprojekte müssen nun rasch realisiert werden, so dass die Erfahrungen mit der neuen Technologie schnell ausgewertet werden können.
• wir fordern, zeitnah verschiedene Technologien für die Verkabelung von 380 kV in der Praxis zu erproben.
• Die Bestandsnetze müssen optimal genutzt werden. Längst gibt es technische Innovationen, um das bestehende Stromnetz besser auszulasten. Die Bundesregierung muss die Möglichkeiten zur besseren Nutzung so schnell wie möglich ausschöpfen, damit unsere Netze mehr Strom aufnehmen können. Dazu zählen auch „smarte“ Lösungen im Bereich der vielen kleinen Leitungen, die den Strom direkt in unsere Haushalte bringen. Die Digitalisierung der Energiewende – auch im Verteilnetz – darf nicht erst übermorgen erfolgen.
• Können die Netze einmal nicht genug Ökostrom aufnehmen, kann dieser trotzdem sinnvoll genutzt werden. Ob zum Heizen, in der Industrie oder im Verkehrsbereich: Technische Möglichkeiten zur Umwandlung existieren genug. Jedoch verschläft es die Bundesregierung, die alternative Nutzung des Grünstroms für die Produzenten auch wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. [Anm: Sektorenkopplung]
• Die in der NabeG-Novelle enthaltenen Maßnahmen gehen an den wirklichen Herausforderungen vorbei und kommen außerdem fünf Jahre zu spät. Zwar sind die meisten Punkte im Kern nicht falsch, die oben benannten Handlungsbedarfe werden aber nicht angefasst. Wir brauchen wirksame Maßnahmen für die Beschleunigung des Baus und der Entlastung der Netze (siehe Punkte 1 und 2).
• Der Netzausbau hätte zweifellos schneller gehen sollen, macht jetzt aber endlich Fortschritte. In den letzten Jahren sind wichtige Leitungen genehmigt und gebaut worden. Daher ist es absurd, dass trotz dieser Meilensteine immer noch keine Planungssicherheit für den Ausbau von erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2022 besteht. Der Verweis auf angeblich fehlende Netze trifft hierbei nicht die Tatsachen. Macht die Bundesregierung weiter wie bisher, werden die Stromleitungen schneller fertig als die erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Dies wäre irrational."
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Kommentar auch die Grünen halten teilweise an vielen Mythen der Energiewende(2) fest. Zumindest bestätigen sie die Analyse (1) der Energieökonomin Kemfert
2) Prof. Claudia Kemfert "Hinzu kommt ein völlig überdimensionierter Netzausbau – für den Überschuss an Strom, der erzeugt wird, eben weil die ineffizienten Kohlekraftwerke noch am Netz sind. Auch den Netzausbau zahlen die Verbraucher."
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Julia Verlinden (Grüne) verweist am 06.03. auf die Zuständigeit des Büros von Ingrid Nestle. Am gleichen Tag antwortet das Büro des regional zuständigen Abgeordneten Sven-Christian Kindler auf Nachfrage:
"am 20. Februar gab es eine Anhörung zum NABEG, bei der auch Rechtsanwalt Wolfgang Baumann als Sachverständiger geladen war. Für die zweite und dritte Lesung im Plenum gibt es derzeit noch keinen Zeitplan und Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen liegen noch nicht vor. Diese Woche saßen die Koalitionsfraktionen wohl zum Thema zusammen und haben Änderungen beraten. Näheres wissen wir hier in der Fraktion dazu nicht, ich habe mehrere Kolleg*innen dazu kontaktiert."
Am 12.03.19 äußert sich die Sprecherin für Energiewirtschaft Ingrid Nestle :
"die Debatte rund um das NABEG hat viele Facetten. Auch deshalb werden verschiedene Experten eingeladen, die ihren jeweiligen Bereich abdecken. Ich fand die Hinweise von Frau Ropenus sehr wertvoll in der Debatte. Das betrifft sowohl den Aspekt gegenüber der Bundesregierung klar zu machen, dass die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden können und müssen und nicht auf weiteren Netzausbau warten dürfen. Es betrifft aber auch wichtige Hinweise auf wertvolle Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zu wenig oder gar nicht beachtet, wie zum Beispiel den Strom vor dem Netzengpass zu nutzen oder das Bestandsnetz höher auszulasten. Aber auch zu konkreten Punkten aus dem Regierungsentwurf hat sie sich geäußert wie zum Beispiel der Verwendung von Leerrohren.
Darüber hinaus habe ich meine Fragen auch an andere Experten gerichtet um zum Beispiel Informationen einzuholen, wie wir Verschwenkungen juristisch vereinfachen können."
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Am 26.03. antwortet die regional zuständige SPD-Abgeordnete Caren Marks:
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mir Ihre Sorgen bezüglich der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) schildern. Gerne möchte ich Ihnen darauf, auch im Namen aller weiteren von Ihnen kontaktierten SPD-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen, antworten.
Grundsätzlich geht es bei dem Gesetzesvorhaben zur Novellierung des Netzsausbaubeschleunigungsgesetzes darum, Planung und Genehmigung von neuen Stromleitungen zu beschleunigen, ohne dabei die Beteiligungsrechte der vom Netzausbau betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden. Beide von Ihnen angesprochenen Bedenken (Verringerung der Beteiligungsrechte sowie mögliche Gesundheitsrisiken für Bürgerinnen und Bürger) waren Gegenstand einer Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2019. Eine Zusammenfassung der Sitzung sowie die gesamtem Aufzeichnung der Sitzung finden Sie hier (1)
Im Laufe dieser ausführlichen Anhörung ist die Mehrheit der Ausschussmitglieder, auch die Mitglieder meiner Fraktion, der SPD, zu der Auffassung gelangt, insbesondere die vorgetragenen Bedenken zu Krebsfällen nicht in dem Maße zu teilen, wie sie von einigen wenigen Experten vorgetragen wurden.
Wie bereits erwähnt, legen wir im Gesetzgebungsverfahren großen Wert darauf, dass neue Stromleitungen schneller gebaut werden können, dies aber keinesfalls auf Kosten der Beteiligungsrechte betroffener Bürger geschieht. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, den Netzbetreibern noch mehr Lösungsmöglichkeiten für Konfliktfälle zu geben, z. B. sollen bei sogenannten Parallelneubaten nicht nur die neue Leitung, sondern auch die bestehende Leitung „verschwenkt“ werden können, um etwaige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen zu können. Auch das soll zur dringend notwendigen, und natürlich von uns ausdrücklich gewünschten, Akzeptanz der Maßnahmen in den betroffenen Regionen beitragen.
Darüber hinaus setzt sich die SPD auch dafür ein, Strom möglichst regional zu verbrauchen, um die Netze zu entlasten. Gleichzeitig arbeiten wir weiter daran, die bestehenden Stromleitungen effizienter zu nutzen. Durch beides lässt sich ein gewisses Maß an Netzausbau vermeiden. Allerdings ist der Bedarf an neuen Stromleitungen immer noch sehr groß.
Sie können sich sicher sein, dass alle Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess mit einfließen. Der Gesetzgeber hat sich deshalb auch die nötige Zeit für die parlamentarischen Beratungen genommen. Es wird voraussichtlich im April zu abschließenden Lesung im Bundestag kommen."
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1) [Anmerkung: Der Link führt allerdings nur Zusammenfassungen der Anhörungen. Besonders bemerkenswert finden wir aber..
"Der Rechtsanwalt Wolfgang Baumann vertrat die Auffassung, der Gesetzentwurf zeige, dass die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten „stets mit der Reduzierung von Rechtsschutz, der Reduzierung von Informationsbereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit und einer Absenkung des Umweltschutzniveaus“ einhergingen. Sein Befund: „Diese Entwicklung ist aus verschiedenen rechtlichen, unter anderem auch verfassungsrechtlichen Gründen als kritisch anzusehen.“ Deshalb sei der Gesetzentwurf in der vorgeschlagenen Form und Ausgestaltung abzulehnen. Das Vorhaben werde ein „Rohrkrepierer für die Akzeptanz der Projekte“. Der Widerstand werde wachsen. Die Verkürzung von Rechten werde nicht zu einer Beschleunigung beitragen.]
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Am 27.03. läßt Grigorios Aggelidis(FDP) antworten:
"Meine Kollegin Frau Ihnen hat Ihnen wahrscheinlich bereits in ähnlicher Weise geantwortet.
Der Naturschutz geht uns alle an – ebenso wie der Klimawandel. Beides gilt es bei der Gestaltung der Energiewende im Auge zu behalten. Dabei sollen einerseits die geltenden Regeln zum Schutz von Umwelt und Gesundheit berücksichtigt werden, andererseits der Netzausbau soweit möglich an den bereits bestehenden Trassen entlang erfolgen. Derzeit hinken wir beim Ausbau der Stromnetze deutlich hinterher, was zunehmend zu Problemen in der Umsetzung und Kostenstruktur der Energiewende und für die Sicherheit unserer Stromversorgung führt.
Auch ich vertrete die Auffassung, dass der Netzausbau ein wichtiger Baustein der Energiewende ist, um den Strom nicht nur national sondern auch international gut zu transportieren. Dabei werden die europäischen Interessen bestmöglich vereint, um ein stimmiges Gesamtkonzept umzusetzen.
Ich setze mich dafür ein, dass dieser Ausbau der Energieinfrastruktur so umweltschonend wie möglich geschieht und gesellschaftspolitisch verträglich gestaltet ist".
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Fazit: 04.04.2019:
AFD, CDU (09.04. s.u.) und Linke haben sich bisher garnicht geäußert! Keine Fraktion hat sich zu der Aarhus Konvention geäußert (Kennt die keiner?!)
Dagegen haben die Verbände Bundesverband gegen Südlink und die Aktionsbündnisse von Südostlink und Ultranet gemeinsam eine umfangreiche Pressemitteilung zur heutigen angesetzten Beratung und Abstimmung veröffentlicht, die ich auch an die niedersächsischen Medien gegeben habe!
Überschriften:
NABEG 2.0 - Kein Freibrief für Übertragungsnetzbetreiber beim Stromnetzausbau
* Sorgen der Bürgerinitiativen werden ignoriert
* Widerstand vor Ort wächst weiter
* Netzausbau als Wunschkonzert für die ÜNB
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Nach der Abstimmung(3) schreibt Dr. Hoppenstedt (CDU) am 09.04.2019:
"vielen Dank für Ihre Nachricht zur Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. Gerne möchte ich Ihnen auch im Namen der anderen Abgeordneten aus der Landesgruppe Niedersachsen antworten:
Ich stimme Ihnen zu, dass eine dezentrale Erzeugung mit einem gut ausgebauten Verteilnetz ein zentraler Baustein einer erfolgreichen Energiewende ist. Der Netzausbau ist aber ebenso ein wichtiger Baustein. Hier gibt es kein Entweder-oder. Dezentralisierung trägt heute schon zur lokalen Selbstversorgung bei und schafft regionale Wertschöpfung und Teilhabe. Auf absehbare Zeit lässt sich aber der Energiebedarf großer Industriezentren oder Ballungsräume insbesondere in Süddeutschland nicht mit dezentralen Anlagen decken. Auch Speichermöglichkeiten stehen in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Daher ist der Ausbau des Stromnetzes - insbesondere auch des Übertragungsnetzes - zur Ergänzung der dezentralen Erzeugung unverzichtbar. (1)
Vor diesem Hintergrund wollen wir mit der NABEG-Novelle den Netzausbau beschleunigen, ohne dabei inhaltliche Standards, z.B. zu elektrischen und magnetischen Feldern, abzusenken. Außerdem haben wir darauf geachtet, dass sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligen können und dass ihnen weiterhin effektive Klagemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Beispielsweise ist bei dem von Ihnen genannten vorzeitigen Baubeginn gewährleistet, dass die Behörde ihre Entscheidung über die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns erst nach der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung trifft. Wird auf Bundesfachplanung oder Raumordnungsverfahren verzichtet, so werden alle Belange unter Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend im Planfeststellungsverfahren geprüft.
Weiterhin führen Sie u.a. an, dass es keine aufschiebende Wirkung bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse und zudem allgemein kaum noch Klagemöglichkeiten vorhanden wären.
Unabhängig von der NABEG-Novelle haben bereits im geltenden Recht Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse keine aufschiebende Wirkung (§ 43e EnWG).
Gleichzeitig besteht schon seit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gegen die dort aufgeführten großen Stromtrassen eine besonders effektive Klagemöglichkeit gegen den Planfeststellungsbeschluss direkt zum Bundesverwaltungsgericht. In der NABEG-Novelle wird diese effektive Klagemöglichkeit auf Entscheidungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss zusammenhängen (z.B. Entscheidung über vorzeitigen Baubeginn) ausgeweitet, damit Betroffene nicht unterschiedliche Gerichte anrufen müssen.
Zudem werden durch das NABEG u.a. auch keine weitergehende Abschaltbefugnisse für die Übertragungsnetzbetreiber geschaffen. Es ist richtig, dass mit den geplanten Änderungen beim Netzengpassmanagement (Redispatch und Einspeisemanagement) ein einheitliches System implementiert werden soll, mit dem Netzengpässe effizienter und damit kostengünstiger bewirtschaftet werden können. Es bleibt beim Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen. Sie werden lediglich dann für das Netzengpassmanagement herangezogen, wenn sie deutlich besser geeignet sind, Engpässe zu beheben. Dadurch müssen die Netzbetreiber insgesamt viel weniger in das Netz eingreifen, was die Sicherheit erhöht und die Kosten insgesamt senkt.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen zu einem besseren Verständnis beitragen. Für weitere Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. "
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Anmerkungen:
1) Wenn man die Planung den Stromnetzbetreibern überlässt, darf man sich nicht wundern. (Der Bundesrechnungshof hatte jüngst die verfehlte Energiewendeplanung der Bundesregierung kritisiert! Neuerdings scheinen die Netzbetreiber [Strom + Gas] einen anderen Weg zu gehen und werden dabei von der Bundesnetzagentur behindert)
2) Wer entscheidet das?
3) Wegen der Übersichtlichkeit wurde über Abstimmung in einem eigenen Beitrag berichtet und kommentiert!
Bürgerreporter:in:Siegfried Lemke aus Isernhagen |
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