Auch 2017 zu viele laute nächtliche Überflüge!
Jahresbilanz der DFLD-Messstelle Kirchhorst
Die Kirchhorster Fluglärminitiative legt ihre Jahres-Bilanz der nächtlichen Überflüge vor (Bild1). Im Jahresschnitt überschritten monatlich 287 Flüge den Lärmgrenzwert von 68 dB (NAT). Damit blieben die Nachtflugzahlen auf dem Niveau der letzten beiden Jahre, die jeweils eine Steigerung von 70% gegenüber 2014 beinhalteten.
Herausragend sind die 6 verkehrsreichsten Monate, die auch im Fluglärmgesetz eine Rolle spielen: Von Mai bis Oktober gab es monatlich mindestens 300 Grenzwertüberschreitungen, bei denen der
August bzw. September mit 521/637 die Spitze boten. Im Vergleich zum Vorjahr waren das Steigerungen von über 50%. Die starke Zunahme im September erklärt sich auch durch die zeitweise Sperrung der Nordbahn.
In den Monaten Mai und Juni gab dafür geringfügige Abnahmen.
Was bedeuten nun die statistischen Summenwerte für die Bewohner:
In der wärmeren Jahreszeit, bei der man gern bei offenem Fenster schlafen möchte, bringen nächtlich durchschnittlich bis zu 23 laute Flugereignisse die betroffenen Kirchhorster um den gesunden Nachtschlaf. In der Spitze sind das bis zu 34 Lärmereignisse (13.09.) in der Mehrzahl mit Spitzen zwischen 75-79 dB, die die Schläfer aufwecken, am Einschlafen hindern oder zumindest den Blutdruck hochschnellen lassen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterhalb der Aufwachschwelle belegt u.a. die Mainzer Fluglärmstudie.
Das Bild2zeigt die Nachtsituation vom 13. auf 14.09. mit einer ungestörten Schlafzeit von maximal 2 Stunden.
Fazit:
Leider hat auch die rot-grüne Landesregierung, keine Lärmminderung erreicht, obwohl das in der Koalitionsvereinbarung beabsichtigt war.
Die neue rot-schwarze Regierung will „zur Absicherung des 24-Stunden-Betriebs die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen ausbauen“.
D.h. für die neu formierten Bürgerinitiativen, dass die Auseinandersetzung um den Nachtflug verstärkten Einsatz erfordert.
(neue vereinigte Fluglärminitiativen bon-ha.de)
SL
NAT: Abkürzung für "Number of Events Above Threshold".
Durchschnittliche Anzahl Flüge die einen Lärmgrenzwert überschreiten.
Das NAT-Kriterium (6 x 68 dBA) im Fluglärmschutzgesetz besagt:
Wenn im Durchschnitt mehr als 6 mal pro Nacht der Einzelschallpegel von 68 dBA überschritten wird, gehört dieser Ort zur Nachtschutzzone.
(Das gilt aber nur für neue Flughäfen. Bestandsflughäfen muten den BürgerInnen ohne Lärmschutz mehr zu)
Die Messstation Kirchhorst erreichen Sie hier
Neuerdings gibt es eine 3. Messstation in Isernhagen
Beitrag aktualisiert 9.9.2018
Danke für den Beitrag und ein gesegnetes Neues Jahr
wünschen
Regina& Karl-Heinz Wulf