Abzocke im Internet (Teil 2)

Gestern (13..04.2010) habe ich im TV (Sat1) die Sendung Akte 2010 gesehen. Hier wurde mal wieder ein Beitrag zum Thema "Abzocke im Internet" vorgetragen.
Nach verschiedenen Gerichtsurteilen haben sich deutsche Gerichte in ihrer Mehrheit jetzt wohl doch der Verbraucherseite angeschlossen und verbraucherfreundliche Urteile gesprochen.

Der Beitrag wurde folgendermaßen vorgestellt: „Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro. Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichtsurteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können!
Über den Link http://www.konsumer.info/?p=9042 können verschiedene Urteile angeschaut werden.
Es kommt wieder Hoffnung auf.
Lasst euch nicht verrückt machen, dreht den Spieß um und bringt die Abzocker zur Verzweifelung.

Bürgerreporter:in:

Hubert R. aus Isernhagen

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