Stadt Homberg verbietet Wanderfreunden Hatzbachtal die Schächerbachtour als Permanenten Wanderweg des DVV zu nutzen

Vom Deutschen Volkssportverband den Wanderfreunden Hatzbachtal verliehenes Logo für den 2. Platz im Wettbewerb "Deutschlands schönster Wanderweg 2012".
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  • Vom Deutschen Volkssportverband den Wanderfreunden Hatzbachtal verliehenes Logo für den 2. Platz im Wettbewerb "Deutschlands schönster Wanderweg 2012".
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Seit dem 21. Juli 2012 betreiben die Wanderfreunde Hatzbachtal aus Stadtallendorf in der Nachbarstadt Homberg (Ohm) auf dem Premiumwanderweg „Sagenhafte Schächerbachtour“ einen sogenannten Permanenten Wanderweg des Deutschen Volkssportverbandes (DVV). Das bedeutet, Wanderer können sich für 1,50 Euro im Café Roco im Seniorenzentrum Goldborn in Homberg (Ohm) eine Startkarte kaufen und dort nach Absolvierung des rund 10 km langen Wanderweges die Wanderung für den Erwerb des Internationalen Volkssportabzeichens werten lassen. Von dieser Möglichkeit haben bereits über 200 Wanderer Gebrauch gemacht. Darunter waren viele Wanderer aus dem Rhein-Main-Gebiet, aber auch sogar aus Bayern, Hamburg, Kiel und Rendsburg hat der Permanente Wanderweg Wanderer nach Homberg gelockt.

Damit soll jetzt nach dem Willen der Stadt Homberg Schluss sein. In seiner Sitzung vom 6. Februar 2013 hat der Magistrat Homberg folgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat beschließt, die Zusammenarbeit mit den Wanderfreunden Hatzbachtal sofort zu beenden und die weitere Nutzung als Permanenten Weg des DVV, betrieben durch die Wanderfreunde Hatzbachtal, zu untersagen.“

Dieser Beschluss wurde den Wanderfreunden Hatzbachtal mit einem am 23.02.2013 zugegangenem Schreiben vom 20.02.2013 bekanntgegeben, in dem es heißt, der Beschluss sei aufgrund der den Wanderfreunden Hatzbachtal „bekannten Vorkommnisse“ gefasst worden.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind von dieser Entscheidung völlig überrascht. Dem Verein sind nämlich keine „Vorkommnisse“ bekannt. Daher tappen die Wanderfreunde Hatzbachtal völlig im Dunkeln, was den Homberger Magistrat bewogen haben könnte, nun ein Verbot auszusprechen. Im Gegenteil hatten die Wanderfreunde Hatzbachtal im vergangenen Jahr beim Wettbewerb „Deutschlands schönster Wanderweg 2012“ des Deutschen Volkssportverbandes mit der „Sagenhaften Schächerbachtour“ den 2. Platz belegt und damit auch das Prestige der Stadt Homberg gefördert. Die Urkunde hierzu soll den Wanderfreunden Hatzbachtal am 16. März bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Hessen des Deutschen Volkssportverbandes in Mengerskirchen im Westerwald überreicht werden. Auch sollte es im Interesse der Stadt Homberg sein, wenn der Permanente Wanderweg Wanderer von weit her nach Homberg lockt, die sonst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht den Weg in die Stadt an der Ohm gefunden hätten. Aber auch befreundete Wandervereine aus der näheren Umgebung nutzen die Möglichkeit, sich die Wanderung auf der Schächerbachtour werten zu lassen. So wollen die Wanderfreunde Leidenhofen aus Ebsdorfergrund-Leidenhofen am 28. April mit dem Bus zur Wanderung auf der Schächerbachtour nach Homberg fahren.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal hatten daher Lob und Anerkennung erwartet und kein Nutzungsverbot.

Klarheit über die Gründe des Magistrats soll nun Akteneinsicht bringen, die bereits von dem von den Wanderfreunden beauftragten Homberger Rechtsanwalt beantragt wurde. Unabhängig von der Frage, welche „Vorkommnisse“ zu einem Verbot geführt haben, ist die Verbotsverfügung wegen zahlreicher dilettantischer Verfahrens- und Formfehler rechtswidrig. Ein solcher Bescheid hätte die Gründe für seinen Erlass nennen müssen. Der Hinweis auf nicht bekannte „Vorkommnisse“ ist offensichtlich keine Begründung. Außerdem ist ein Betroffener vor Erlass eines Bescheides anzuhören. Die Wanderfreunde wurden aber mit der Verbotsverfügung überrascht. Vor allem ist nicht erkennbar, was den Wanderfreunden Hatzbachtal verboten wird. Den Wanderweg hat nämlich die Stadt Homberg selbst ausgeschildert. Soll damit nun der Verkauf von Startkarten und die Vergabe von Wertungsstempeln untersagt werden? Werden demnächst Wanderer mit Startkarten für den Permanenten Wanderweg von Hilfspolizisten der Stadt Homberg festgenommen? Es ist nicht erkennbar, was der Magistrat der Stadt Homberg von den Wanderfreunden Hatzbachtal überhaupt will und auf welcher Grundlage er sich das Recht anmaßt, gegenüber dem Verein ein Verbot auszusprechen.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal gehen davon aus, dass § 59 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz („Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“) und § 24 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Forstgesetzes („Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“) auch in Homberg (Ohm) gilt. Das Verbot wird daher nicht beachtet und der Permanente Wanderweg wird wie bisher weiter betrieben. Im Café Roco im Seniorenzentrum Goldborn wird es weiter Startkarten und Stempel für die Wertung für das Internationale Volksportabzeichen geben. Die Wanderfreunde Hatzbachtal gehen davon aus, dass das ungastfreundliche Verhalten des Homberger Magistrats die Wanderer von auswärts nicht von einer Wanderung auf der „Schächerbachtour“ abhält.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal haben gegen die dilettantische Verbotsverfügung der Stadt Homberg (Ohm) bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Die Wanderfreunde aus Leidenhofen können also getrost am 28. April nach Homberg kommen.

Der Bescheid der Stadt Homberg sowie die Erwiderung des von den Wanderfreunden Hatzbachtal beauftragten Rechtsanwaltes sind auf der Internetseite http://www.wanderfreundehatzbachtal.de der Wanderfreunde Hatzbachtal eingestellt. Auch der zukünftige Schriftverkehr in dieser Angelegenheit wird zeitnah eingestellt.

Bürgerreporter:in:

Eike Erdel aus Stadtallendorf

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