Ortspolizeibehörden in Hessen und in Baden-Württemberg - Unterschiede in Aufgabenstellung und Ausrüstung
Hessen/Baden-Württemberg |(Online-Redaktion Mönsheim/Enzkreis)
Der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich
auch in den Aufgaben und Ausrüstungen der Ortpolizeibehörden
einzelner Bundesländer wieder, wie ein Vergleich der Bundesländer
Hessen und Baden-Württemberg zeigt.
In Hessen sind die Aufgaben der Ortspolizeibehörden u.a. im Hessischen Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt.
Im Paragraphen 99 sind hier die Zuständigkeiten der Hilfspolizeibeamten
geregelt. Diese sind im Auftrag der Ordnungsämter im Einsatz.
Hilfspolizeibeamte sind im Rahmen ihrer Aufgaben Polizeivollzugsbeamten
gleichgestellt. Die Ausbildung findet beim Hessischen
Verwaltungsschulverband (HVSV) in einem 251 stündigen
Sonderlehrgang statt.
Je nach Kommune variieren die Bezeichnungen der
Ordnungsamtsmitarbeiter. Diese reichen von Ordnungspolizei über
Stadtpolizei, bis hin zu Kommunalpolizei. Zur Eigensicherung der kommunalen
Ordnungshüter ist fast überall das Reizstoffsprühgerät (RSG), auch
bekannt als Pfefferspray, im Einsatz. Hinzu kommen mancherorts
Teleskopschlagstock und sogenannte Schließen (Handschellen).
In Frankfurt/M verfügt die Stadtpolizei auch über Pistolen zur Eigensicherung.
Der Einsatz der Eigensicherungsmittel unterliegt wiederholtem
Einsatztraining.
Das Aufgabenspektrum der Ortspolizeibehörden umfasst die Überwachung
des ruhenden Straßenverkehrs, Feld- und Flurschutz, Baustellenkontrolle,
Straßenverkehrsregelung, Gaststättenkontrolle uvm.
In Baden-Württemberg lautet die Bezeichnung der meisten
Ortspolizeibehörden Gemeindevollzugsdienst (GVD).
Einige, meist größere Städte, verwenden auch den Namen
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD). Die Rechtsgrundlage
liefert u.a. der § 125 des Landespolizeigesetzes (PolG). Die Aufgaben des GVD
sind in § 31 der Durchführungsverordnung des Polizeigesetzes (DVO PolG)
aufgelistet. Die Aufgaben entsprechen weitgehend den der Hilfspolizeibeamten
in Hessen. Im Unterschied zu Hessen wird in der Verordnung
der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft,
im § 2 1., den Gemeindevollzugsbediensteten diese Aufgabe
zuerkannt. Diese Befugnis tritt nach zwei Dienstjahren in Kraft.
Auch in Baden-Württemberg ist der GVD, im Dienst, den
Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt.
Bei fast allen Angehörigen des GVD in Baden-Württemberg sieht es
in Sachen Eigensicherung nicht so gut wie in Hessen aus.
In Städten über 50.000 Einwohner verfügt der KOD teilweise über
Schließen und Teleskopschlagstöcke. Einzig der Gemeindevollzugsdienst
in der Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über Pistolen zur
eigenen Sicherung. Das regelmäßige Training mit den
Selbstverteidigungsmitteln findet in Baden-Württemberg,
ebenso wie in Hessen, statt.
Die Ausbildung zum GVD/KOD findet u.a. an der Verwaltungsschule
(VS) des Gemeindetages Baden-Württemberg in Karlsruhe statt.
Wobei die GVD-Lehrgänge über rund 286 Unterrichtseinheiten (UE) angelegt
sind. Die Ausbildung für den KOD dauert im Grundkurs rund 326 UE,
im Aufbaukurs rund 164 UE und im Abschlusskurs rund 152 UE.