Unfall in Herne: Beteiligte Autofahrerin wird gebeten sich zu melden. Es geht um die Klärung des Unfall-Sachverhaltes!

Unfall in Herne: Beteiligte Autofahrerin bitte melden!

Nach einem Verkehrsunfall in Herne am 3. Februar sucht die Polizei
nach einer beteiligten Autofahrerin.

Ein 62-jähriger Herner hatte sich am Sonntag, 6. Februar, bei der Polizei in
Herne gemeldet und einen Verkehrsunfall gemeldet, der sich am 3. Februar
zugetragen haben soll.

Nach bisherigem Kenntnisstand war der Mann am Donnerstag gegen 20.40 Uhr zu Fuß auf dem Gehweg der Schachtstraße in Herne-Horsthausen unterwegs. An der Kreuzung zur Langforthstraße wollte er die Straße überqueren.
Zeitgleich bog eine unbekannte Autofahrerin auf die Langforthstraße ein. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch der Fußgänger zu Boden stürzte.


Die Frau stieg aus und erkundigte sich nach dem Mann.

Dieser gab zunächst an,nicht verletzt zu sein. Beide Beteiligten entfernten sich, ohne sich um die Unfallaufnahme zu kümmern.

Tatsächlich wurde der 52-Jährige jedoch bei dem Unfall verletzt, weshalb er sich kurz darauf in ärztliche Behandlung begab.

Das Verkehrskommissariat hat nun die Ermittlungen übernommen und bittet die
beteiligte Autofahrerin sowie weitere Zeugen, sich unter der Rufnummer 0234
909-5206 zu melden.

Die Frau ist etwa 1,66 Meter groß, zwischen 48 und 52 Jahre
alt, hat braune Haare und fuhr einen silbergrauen Kleinwagen.

Kommentar von Volker Dau:

Frau Pfeffer von der Polizeipressestelle bittet in der Meldung die Autofahrerin sich zu melden.

Frau Pfeffer von der Polizeipressestelle bittet in dieser Meldung die Autofahrerin sich zu melden.

Keiner von beiden dachte wohl daran den Sturz dokumentieren zu lassen z.B. durch die Polizei.

Die juristische Notwendigkeit war ja zu dem Zeitpunkt wohl auch noch nicht gegeben?

Natürlich hätte man freiwillig die Personalien austauschen können aber wer tut das wenn von beiden Beteiligten keine Notwendigkeit gesehen wird?

Bis dahin ist wohl Niemand ein (Tat-)Vorwurf zu machen?

Natürlich wäre es aber nett wenn sich die Fahrerin zur Aufklärung melden würde.

Jedoch sollte Sie vielleicht vorher einen befreundeten Anwalt zu Rate ziehen?

Denn allzu schnell wird vielleicht aus einer Befragten eine Beschuldigte?

Und an dem Punkt braucht Sie ja wohl sich nicht durch Antworten zu belasten worüber Sie aber wohl belehrt würde bei Beginn der Vernehmung?

Zu auskunftsfreudig zu sein könnte auch vielleicht zu Ärger mit der Haftpflichtversicherung führen?

Das Ganze ist also Komplexer wie erwartet?

Bürgerreporter:in:

Volker Dau aus Bochum

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