"aufgehoben" Währungsumstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark am 20.Juni 1948
Alle Privatpersonen und Geschäftsleute mußten im Juni 1948 ihr Bargeld bei einem Geldinstitut ihrer Wahl einzahlen und RM-Guthaben anmelden,auch die welche bei anderen Instituten unterhalten wurden.Dafür gab es Vordrucke,
A für Private,natürliche Personnen,B für Juristische Personnen,Kaufleute usw.
Das gesamte sogenannte "Kopfgeld" 540 RM pro Person,wurde einbehalten,die
Restsumme in 1 zu 10 (100 RM = 10 DM ) umgestellt.Von dem DM-Betrag wurden 5%
freigegeben,weitere 5 % auf ein Sperrkonto gebucht.Ein Beispiel: Ein Landwirts -
Ehepaar hatte 1.916.52 RM Spareinlagen und bei einer anderen Bank 382.00 RM
angelegt.