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Verwaltungsgericht entschied: Wahl zum Regionspräsidenten ist gültig

  • Stichwahl ist gültig: Regionspräsident Hauke Jagau (Archivbild).
  • hochgeladen von Jens Schade

Der Regionspräsident muss nicht neugewählt werden, Hauke Jagau kann im Amt bleiben. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover stufte die Stichwahl um das Amt des Verwaltungschefs der Region Hannover als gültig ein. Nach einem langen, spannenden Verhandlungstag verkündete gestern Nachmittag (9. Februar) der Vorsitzende Richter Sven-Marcus Süllow das Urteil. Zuvor hatten die drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richter lange über den Fall beraten. Der Wiedereinzug des Gerichts in den Verhandlungssaal durften die Fernsehleute noch filmen, zur Urteilsverkündung waren dann allerdings Kameras nicht mehr zugelassen. Hier hieß es für die anwesenden Journalisten, zu Stift und Notizblock zu greifen.

Nach der noch im Gerichtssaal vorgetragenen vorläufigen Begründung des Urteils geht die Region Hannover mit einem blauen Auge, letztendlich aber als Sieger aus dem Rechtsstreit hervor. Denn die Richter sahen durchaus Kritikpunkte. Nicht alles ist vor der Wahl so gelaufen, wie es hätte laufen sollen. Hintergrund: Vor der Stichwahl hatte der Wahlleiter der Region noch einen Aufruf zur Teilnahme an der Wahl gestartet und sich dabei auf die Stadt Hannover und angrenzende Gebiete beschränkt. Das war so nicht okay, befand das Gericht. Süllow: „Die Mobilisierung der Wählerschaft in dem besonders sensiblen Zeitraum zwischen zwei Wahlgängen ist ausschließlich Aufgabe der - verbliebenen - Kandidaten und der sie tragenden Parteien oder Wählervereinigungen.“ Nicht in Ordnung sei auch, dass sich die Kampagne zur Teilnahme an der Wahl schwerpunktmäßig nur auf die Landeshauptstadt bezogen habe. Damit sei gegen das Gebot der Gleichheit der Wahl verstoßen worden.

Die Kläger zogen aber trotzdem den Kürzeren. Denn das Gericht kam zu der Ansicht, dass die Fehler letztendlich ohne wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis geblieben sind. Es sei unrealistisch anzunehmen, dass ohne die gerügten Aktionen des Wahlleiters das Ergebnis der Stichwahl anders als wie geschehen ausgefallen wäre.

Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, ist offen. Die drei Kläger können noch beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Kommentar: Ob der Rechtsstreit wirklich in eine zweite Runde geht, steht zur Zeit noch nicht fest. Die Rechtsmittelfrist beginnt erst mit Zustellung des schriftlich abgefassten Urteils. Aber eigentlich haben die der CDU zuzurechnende Kläger ihr Ziel bereits erreicht. Der Regionspräsident und SPD-Mitglied Hauke Jagau ist angeschlagen. Er muss nun sein Amt mit dem Makel weiter ausüben, dass bei seiner Wahl Fehler gemacht wurden.

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