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Radfahrer wurde auf Zebrastreifen schwer verletzt

Am Donnerstagnachmittag, den 13. August, kam es in der Walderseestr. Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Radfahrer. Dabei wurde der 28-jähriger Radfahrer schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.
Nach Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes der Polizei Hannover kam der Radfahrer aus der Eilenriede und überquerte in Höhe der Raffaelstr. die Walderseestr. Dafür nutzte er den dortigen Zebrastreifen. Für eine stadteinwärts fahrende 34-Jährige erschien der Radfahrer so überraschend, dass sie nicht rechtzeitig stoppen konnte. Sie erfasste ihn frontal mit ihrem Seat. Dabei entstand zu den schweren Verletzungen des Radfahrers ein Sachschaden von ca. 3.100 Euro. Die Autofahrerin blieb unverletzt. Für die Rettungsarbeiten und Unfallaufnahme wurde die Walderseestr. gesperrt.
Das überqueren von Straßen durch Radfahrer auf „Zebrastreifen“ ist eine sehr gefährliche Unsitte, wie es nicht erst dieser Unfall zeigt! „Zebrastreifen“, wie sie umgangssprachlich genannt werden, sind Fußgängerüberwege. An diesen haben Fußgänger Vorrang vor dem Kraftverkehr (Autoverkehr) und auch Vorrang vor Radfahrern und E-Scootern, wenn dort kein räumlich getrennter Radweg vorhanden ist. Radfahrer dürfen diesen Überweg (zumindest nicht fahrend) nicht nutzen und haben entsprechend natürlich auch keinen Vorrang. Dafür gibt es gute Gründe:
1. Dient der Fußgängerüberweg zum besonderen Schutz eben von Fußgängern und
2. bewegen sich Radfahrer wesentlich schneller als Fußgänger. Und darin liegt die große Gefahr!
Fahrzeugführer haben am Zebrastreifen anzuhalten sobald sich ein Fußgänger dem Überweg nähert. Sofern sich tatsächlich ein Fußgänger heran kommt ist sein Tempo überschaubar und ein Anhalten möglich. Doch ein Radfahrer kommt viel schneller auf einen Überweg zu. Das sollte dem 28-Jährigen an der Walderseestr. auch zum Verhängnis geworden zu sein, insbesondere da er auch noch aus einem Wald gekommen ist. Noch gefährlicher wird es wenn Radfahrer von einem parallel verlaufenden Radweg oder von der Fahrbahn selbst auf den Überweg lenken. Solche Fahrmanöver sind für Fahrzeuglenker nicht vorhersehbar und entsprechend gefährlich. Daher ist die Nutzung eines Zebrastreifens für Radfahrer verboten.

  • ... innerhalb von nur neun Minuten waren auf Anhieb drei entsprechende Verstöße fest zu stellen. 11:16 Uhr...
  • hochgeladen von Andreas Heisler
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2 Kommentare

Gut erklärt. Das beachten Radfahrer aber sehr oft nicht. Das gilt auch für Fußwege mit gaaanz wenigen Ausnahmen, wird aber einfach ignoriert.

Ich steige mit meinem Fahrrad bei einem Zebrastreifen vorher ab und schiebe. Notfalls verzichte ich auf meine Vorfahrt.

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