SPD-Fraktion fragte nach: Gefährliche Situationen an Fußgängerampeln
Es ist ein Problem: „Die lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwege an der Hildesheimer Straße im Bereich Döhren-Wülfel sind so gestaltet, dass die jeweilige Ampel zwischen Fahrradweg und Straßenrand steht. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern, die entweder gerade die Straße überquert haben und den Fußweg erreichen wollen oder die noch zügig in der Grünphase über die Straße gehen möchten“, heißt es in einer Anfrage der SPD-Fraktion. Und weiter: „Viele Radfahrer kümmern sich nicht um das „Rot“-Signal für den Autoverkehr, wenn überhaupt, wird nur sturmgeklingelt, bevor die Radler kurz vor den Füßen der Passanten vorbeigerauschen. Bei mehreren wartenden Personen reicht oft auch die Aufstellfläche direkt an der Ampel nicht aus, so dass auch dadurch Konflikte mit dem Radverkehr entstehen“, wird weiter bemängelt. Die Sozialdemokraten brachten das Thema in der April-Sitzung des Bezirksrates Döhren-Wülfel (12. April) auf die Tagesordnung.
„Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu achten“, heißt es in der Antwort der Verwaltung. Klingt eigentlich ganz eindeutig. Doch es gibt Ausnahmen, nämlich dann, „wenn sich der Wirkungsbereich einer Lichtsignalanlage für den Fahrverkehr nicht auf die Radverkehrsführung erstreckt.“ Die Verwaltung: „Das ist der Fall, wenn zwischen der Fahrbahn und der separat geführten Radverkehrsanlage ein ausreichend großer Aufstellbereich für den Fußverkehr zur Verfügung steht, so dass der Fußverkehr nicht unmittelbar von dem Radverkehr gekreuzt wird.“
Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wann von einem „ein ausreichend großen“ Aufstellbereich für Fußgänger gesprochen werden kann. Die Warteflächen für Fußgänger etwa an den Ampeln bei der Stadtbahnhaltestelle Fiedelerstraße muten recht schmal an. Doch sind sie es auch straßenverkehrsrechtlich gesehen? Die Verwaltung kündigt nur an, am Döhrener Turm die „westliche Teilfurt (werde) um einen Signalgeber für den nach Norden fahrenden Radverkehr ergänzt, so dass auch für diesen Strom eindeutig geregelt ist, dass er gegenüber querenden Fußgängern und Radfahrern wartepflichtig ist.“ Für die anderen Fußgängerüberwege gilt laut der Auskunft aus dem Rathaus: „Bei allen anderen Querungen entlang der Hildesheimer Straße im Stadtbezirk Döhren Wülfel sind die Regelungen grundsätzlich eindeutig.“
Auch die Radler müssen aufpassen und gemäß STVO vorausschauend und unfallvermeidend fahren.