Netrada-Bauprojekt: Bezirksrat beschäftigte sich mit Widerspruchsgebühren
Lange Diskussion, ohne überhaupt zuständig zu sein: Auf Betreiben der CDU-Fraktion diskutierte der Bezirksrat Döhren-Wülfel auf seiner Juni-Sitzung über Kostenbescheide der Stadt. Hintergrund: Nachbarn des Netrada-Bauprojektes am Kronsberg hatten nicht nur ihre Bedenken gegen das Vorhaben im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geäußert; einige ergriffen auch förmliche Rechtsmittel, legten einen Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung ein. Da die Stadtverwaltung nach Prüfung der Rechtslage an der erteilten Baugenehmigung festhielt, wies sie die Widersprüche zurück - kostenpflichtig, wie es nach dem schon lange geltenden niedersächsischen Verwaltungskostengesetz vorgeschrieben ist. Damit soll – in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes – der Verwaltungsaufwand abgegolten werden. Umgekehrt hätten die Widerspruchsführer im Fall des Obsiegens auch Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten und Auslagen gehabt.
Obwohl es völlig selbstverständlich ist, dass für erfolglose Rechtsmittel Kosten anfallen und diese bezahlt werden müssen (und bei der Bürgerinitiative Kronsberg an führender Stelle auch eine Rechtsanwältin mitmacht, der dieser Umstand bekannt sein dürfte), hatte in der Mai-Sitzung die CDU-Fraktion die eingeforderten Widerspruchsgebühren empört zum Anlass genommen, Aufklärung zu fordern. Man war der Ansicht, Bürger sollten mundtot gemacht werden. Einen Monat später diskutierte der Bezirksrat im Freizeitheim lang und ausgiebig und sehr emotionell über diese Gebührenbescheide. Und das, obwohl bauordnungsrechtliche Nachbarwidersprüche nun nicht unbedingt zum Kernbereich der Aufgaben des Gremiums gehören. Immerhin: Nachdem die örtlichen Feierabendpolitiker erfahren hatten, dass gegen die Gebührenbescheide vor dem Verwaltungsgericht geklagt wird, beendeten sie die Debatte. Man könne, so der parteiübergreifende Konsens, die Entscheidung über Recht und Unrecht getrost der Fachkompetenz der Richter überlassen.
Schade, Herr Schade, Thema verfehlt.
Es geht hier nicht darum, ob Gebühren für einen Widerspruchsbescheid anfallen, sondern dessen unangemessene Höhe.
Ich hätte zudem erwartet, dass auch ein für die SPD gewählter Bürgervertreter – wie Sie – Bürger vertritt, anstelle nachzutreten.