myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Netrada-Bauprojekt: Bezirksrat beschäftigte sich mit Widerspruchsgebühren

  • Netrada baut ein Logistik-Zentrum am Kronsberg.
  • hochgeladen von Jens Schade

Lange Diskussion, ohne überhaupt zuständig zu sein: Auf Betreiben der CDU-Fraktion diskutierte der Bezirksrat Döhren-Wülfel auf seiner Juni-Sitzung über Kostenbescheide der Stadt. Hintergrund: Nachbarn des Netrada-Bauprojektes am Kronsberg hatten nicht nur ihre Bedenken gegen das Vorhaben im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geäußert; einige ergriffen auch förmliche Rechtsmittel, legten einen Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung ein. Da die Stadtverwaltung nach Prüfung der Rechtslage an der erteilten Baugenehmigung festhielt, wies sie die Widersprüche zurück - kostenpflichtig, wie es nach dem schon lange geltenden niedersächsischen Verwaltungskostengesetz vorgeschrieben ist. Damit soll – in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes – der Verwaltungsaufwand abgegolten werden. Umgekehrt hätten die Widerspruchsführer im Fall des Obsiegens auch Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten und Auslagen gehabt.

Obwohl es völlig selbstverständlich ist, dass für erfolglose Rechtsmittel Kosten anfallen und diese bezahlt werden müssen (und bei der Bürgerinitiative Kronsberg an führender Stelle auch eine Rechtsanwältin mitmacht, der dieser Umstand bekannt sein dürfte), hatte in der Mai-Sitzung die CDU-Fraktion die eingeforderten Widerspruchsgebühren empört zum Anlass genommen, Aufklärung zu fordern. Man war der Ansicht, Bürger sollten mundtot gemacht werden. Einen Monat später diskutierte der Bezirksrat im Freizeitheim lang und ausgiebig und sehr emotionell über diese Gebührenbescheide. Und das, obwohl bauordnungsrechtliche Nachbarwidersprüche nun nicht unbedingt zum Kernbereich der Aufgaben des Gremiums gehören. Immerhin: Nachdem die örtlichen Feierabendpolitiker erfahren hatten, dass gegen die Gebührenbescheide vor dem Verwaltungsgericht geklagt wird, beendeten sie die Debatte. Man könne, so der parteiübergreifende Konsens, die Entscheidung über Recht und Unrecht getrost der Fachkompetenz der Richter überlassen.

Weitere Beiträge zu den Themen

Bezirksrat Döhren-WülfelKronsbergWiderspruchsgebührenNetrada

3 Kommentare

Schade, Herr Schade, Thema verfehlt.
Es geht hier nicht darum, ob Gebühren für einen Widerspruchsbescheid anfallen, sondern dessen unangemessene Höhe.
Ich hätte zudem erwartet, dass auch ein für die SPD gewählter Bürgervertreter – wie Sie – Bürger vertritt, anstelle nachzutreten.

In der Sitzung des Bezirksrates ging die Debatte durchaus um die Frage der Widerspruchsgebühren an sich. Und im Übrigen ist der Bezirksrat auch hinsichtlich der Höhe nicht zuständig, die ganze Sache gehört zum übertragenen Wirkungskreis. Ob die Widerspruchsgebühren in der Höhe rechtmäßig festgesetzt wurden oder nicht, wurde im Bezirksrat nicht weiter diskutiert, dazu fehlte auch das Hintergrundwissen. So war es durchaus die richtige Entscheidung, die Klärung aller Zweifelsfragen den Verwaltungsgerichten zu überlassen. So, wie die CDU das Thema aber aufgezogen hat, war es schon kritikwürdig und nach meiner Ansicht nur reine "Schau".

Verstehe ich Sie richtig, Herr Schade, dass das Ob und die Höhe von Gebühren, die Bürgern auferlegt werden, weil sie von ihren (Widerspruchs-) Rechten Gebrauch machen, vor einem Bezirksrat nicht zu besprechen seien, sondern von Gerichten zu klären? M. E. gibt es ein Verfahren vor gerichtlicher Klärung und gewählte politische Vertreter können informiert und eingebunden werden. Indem Sie hier jetzt auf andere Zuständigkeiten verweisen und auf gerichtliche Klärung setzen, zeigen Sie m. E. das Ihnen die Sorgen der Bürger egal sind, schade.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite