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Endlich Klarheit

  • Wer hat hier wem Vorfahrt zu gewähren? ...Und welche Radfahrer "kreuzen" hier wem?
  • hochgeladen von Andreas Heisler

Eine äußert fragwürdige und (zumindest für aufmerksame Verkehrsteilnehmer) irreführende Beschilderung wurde in der Frobösestraße in Döhren behoben. Damit werden von nun an die Vorfahrtsregeln nun endlich zweifelsfrei dargestellt. Eigentlich wäre die Situation für alle klar gewesen. Doch dann war da eine „wilde“ Beschilderung zu sehen... Kam man aus Richtung Maschsee in die Frobösestraße hinein, so kam man auf ein großes Zeichen „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Radfahrer kreuzen“ zu. Dieses Zeichen gilt für den Kraftverkehr wie für Radfahrer gleichermaßen, hier insbesondere auch für die Radfahrer da das Schild rechts vom Radweg aufgestellt war. Doch welche Radfahrer sollten hier „kreuzen“? Hier gibt es nur die Einmündung aus der „Nebenanlage“(dem Weg) der „Döhrener Mühle“ und der Weg mündet in den Radweg und berührt in keiner Weise den Straßenverkehr. Es ist nicht einmal ein abgesenkter Bordstein vorhanden. Sollten hier die von rechts kommenden Radfahrer vor jenen aus der Frobösestraße Vorrang haben? Warum ist dann aber das „große“ Zeichen mit dem Zusatz aufgestellt und nicht die „kleine“-Version die sich ausschließlich auf den Radverkehr bezieht? Dieses „kleine“ Zeichen „Vorfahrt gewähren“ ist wiederum ca. 20m entfernt an der Einmündung des Radwegs auf die Fahrbahn aufgestellt und bleibt erhalten. Doch, sollte sich das „große“ Zeichen „Vorfahrt gewähren…“ jetzt auf diese Einmündung beziehen?
Dann hätte das doch an der Stelle bedeutet, dass ein Radfahrer einem Auto die Vorfahrt „geben“ muss und der Autofahrer gleichzeitig dem Radler…? Patt…? …und wer darf jetzt zuerst?
Letztlich ist in der Gegenrichtung dieses Zeichen auch aufgestellt…? (Doch das kann ein Fahrer, der in die Frobösestraße einfährt das ja gar nicht wissen.)
Der Autor dieser Zeilen ist nun sehr daran interessiert, was Fahrlehrer ihren Fahrschülern an dieser Stelle gesagt haben…
Wie dem auch sei und was man sich einst bei solch einer Beschilderung gedacht hat, auf Nachfragen Ihres Bürgerreporters hin wurde nun die Beschilderung geändert und damit Klarheit geschaffen. Offenbar war das Ganze ein Planungsfehler und es gibt bei unserer Stadtverwaltung Stellen die „sich so Etwas“ ausdenken/planen und jene die das was die erste Gruppe „geschaffen“ hat, dann später unterhalten sollen. Anders ist die Reaktion des für die Unterhaltung zuständigen freundlichen Mitarbeiters des Tiefbauamtes auch nicht zu erklären, denn bei unserem Telefonat konnte ich förmlich spüren, wie sich seine Nackenhaare aufstellten und er nur noch seinen Kopf schüttelte…
Entsprechend bestimmt war dann auch seine Anweisung und eine e-Mail u. A. an die fragliche Polizeidienststelle, mit denen diese Änderungen abgestimmt werden: „…Diese Beschilderung ist aus zwei Gründen fehlerhaft:
1. Der Kraftfahrzeugverkehr muss der Radverkehr, der von der Nebenanlage in die Fahrbahn einfährt, keine Vorfahrt gewähren.
2. Es gibt keinen kreuzenden Radverkehr von rechts und links. Daher ist diese Beschilderung zu entfernen…“

  • Wer hat hier wem Vorfahrt zu gewähren? ...Und welche Radfahrer "kreuzen" hier wem?
  • hochgeladen von Andreas Heisler
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  • Endlich Klarheit: Es ist ein in beiden Richtungen benutzungsplichtiger Radweg, an dessen Einmündung in den gemeinsamen Straßenverlauf die Radfahrer dem Kraftverkehr "Vorrang zu gewähren haben".
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  • Geblieben, erneuert und neu ausgerichtet ist des "kleine" "Vorfahrt gewähren", dass sich hier nur auf die Radfahrer bezieht (und eigentlich nur eine zusätzliche Information darstellt)
  • hochgeladen von Andreas Heisler
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  • Selbst bei "Google-Maps" war anhand der Schatten die widersprüchliche Beschilderung zu erkennen.
  • Foto: Google-Maps
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