Wissen denn Alle schon 5....
….von der Gesetzeslücke???
….der Leistungsausschluss für Auszubildende in Bezug auf Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergibt sich aus § 7 Abs. 5 SGB II.
Jugend-JobCenter (U25) Region Hannover
Uns kam ein Fall zu Ohren, wo ein Jugendlicher in den Glücksfall kam – einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Er machte der Mit & Zusammenarbeit alle Ehre und teilte dieses sofort dem Job-Center mit, welches darauf hin SOFORT alle weiteren Leistungen einstellte.
Dieses scheint im Ansatz richtig, jedoch handelt es sich hierbei um einen Jugendlichen mit EIGENEM Haushalt, der ja trotz Ausbildung weiter seine Miete & Stadtwerke bezahlen muss, sogar bei der körperlich schweren Arbeit sogar auch noch Hunger hat!!!
Man versuchte sich der Sache schlau zu machen & erfuhr vom Job-Center, das diese aufgrund dieser Gesetzeslage ihre Mühen – die Jugendlichen unter den Umständen überhaupt noch zu einer Ausbildung bewegen zu können, als langsam sinnlos und unnütz an. Ferner wird von dieser Stelle im Job-Center seit 4 Jahren dahingehend schon Eingaben an zuständigen Stellen gemacht!!! Passiert ist bis heute Nichts!
Da der Jugendliche erschwerend erweise auch noch hohe Eigenleistungen für Zugfahrten nach Essen zu den Schulungsmaßnahmen, Schulmaterialien & tlw. Bekleidung erbringen muss – wandte man sich an Fr. von der Leyen – die an eine Stelle an Berlin weiter verwies... Es meldete sich eine Dame die mit dem Jugendlichen sprach & ihn an Hannovers Landtag weiter verwies. Gesagt getan und so versucht man über den zuständigen Herrn für „Einzelfragen Arbeitssuchender“ mehr zu erfahren. Irgendwie konnte dieser Herr auch nicht wirklich was zu sagen & verwies einen an das Wirtschaftsministerium... den zuständigen Herrn für Wiedereingliederung.
Dieser war auch sehr erstaunt, tauschte sich mit der Coachingstelle aus und äußerte, man habe eine Gesetzeslücke gefunden, die er sofort an die zuständige Stelle in Berlin zur Überprüfung gab! Das war am 02.08.2010 – wobei die Ausbildung am 01.08.2010 begann und es nur der Kulanz der Ausbildungsfirma zu verdanken ist durch vorstrecken der Fahrtkosten zu den Schulungsmaßnahmen, das der Jugendliche seine Ausbildung überhaupt beginnen konnte!!!
Geld zum Leben oder für seine Zahlungsverpflichtungen hat er bis heute keinen Cent bekommen, dafür stapeln sich nun die Schuldendeckel & da ja heutzutage WG´s ein böses Eigentor sind – läuft der Jugendliche sogar Gefahr, sein Zimmer noch zu verlieren ( wobei unbedingt zu beachten ist bei WG´s - hat ein Mietmieter ein Zahlungsproblem, sitzen gleich ALLE auf der Strasse!!!) Aufgrund der Arbeitszeiten sowie häufige Aufenthalte in Essen, kann er noch nicht mal mehr Behördenbesuche in Angriff nehmen um wenigstens den Ausbildungszuschuss in Höhe von 100 bis 150,00 Euro zu beantragen!!!
Auf Nachfrage bei der Coachingstelle & beim Wirtschaftsministerium, ist weder was passiert noch wurde dieser der Fall bis heute, weiter behandelt!!!!
Man fragt sich doch wirklich, ob RTL das auch weis – da sie sich ja grade für die Lehrstellenvergabe & Jugendliche so einsetzen! Nachfragen ersparen wir uns bei den Medien – das diese erfahrungsgemäß ja alle gesponsert sind & somit parteigebunden! Auf Deutsch: Reicht das Problem in deren Politikbereich – dürfen sie nicht weiter berichten
Bürgerreporter:in:Lady Lustig P K aus Hannover-Mitte |
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