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Wie sicher sind Sportwaffen im Schützenverein?

Der schreckliche Amoklauf in den USA hat viele Menschen schockiert. Und wie oft bei solchen Anlässen, kommt kurz danach die Frage auf: Hätte man den Amoklauf verhindern können, etwa mit schärferen Waffengesetzen?

Nun sind die Waffengesetze in den USA natürlich nicht mit denen in Deutschland zu vergleichen. Aber auch in Deutschland hat es Amokläufe gegeben, bei denen legale Waffen benutzt wurden.

Hier bei myheimat sind auch viele Sportschützen und Jäger aktiv. Mich würde interessieren, wie Ihr das seht. Was schreiben die deutschen Gesetze und Verordnungen vor, damit Sport- und Jagdwaffen nicht in falsche Hände gelangen? Wie sieht das in der Praxis aus? Und welche Änderungen würdet Ihr Euch wünschen - um die Sicherheit zu erhöhen, ohne beispielsweise die Schießsport unmöglich zu machen?

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65 Kommentare

Ich will nochmal von den Monster- und Dämonen-Visionen der NRA zurückkommen auf die ganz irdischen Probleme des deutschen Waffenrechts.

Ich hatte oben schonmal gefragt, ob die vielen Besitzer einer grosskalibrigen Waffe diese überhaupt benutzen. Das Deutsche Waffenrecht fordert nämlich ein "Bedürfnis", also den Nachweis, das die Leute auch damit üben (mind. 18mal im Jahr)

Jens, ganz konkret gefragt : kann man in Deutschland eine Waffenkarte bekommen, indem man 18mal jährlich mit Luftgewehr schiesst, vom Verband bestätigt bekommt man sei Sportschütze, und sich dann eine 9mm-Wumme anschaffen darf ?

> "Ich will nochmal von den Monster- und Dämonen-Visionen der NRA zurückkommen auf die ganz irdischen Probleme"

Dass Kriminelle und Durchgeknallte - mit Schusswaffen oder anderen Sachen - massenweise Leute umbringen können, ist doch ganz irdisch - und ein Problem für die Betroffenen.

Und der Polizei sind auch trotz dt. Waffengesetz die paar Sportschützen weniger wichtig, als die Millionen illegalen Waffen in der Hand der Kriminellen, die sich einen Scheiß um irgendwelche Gesetze oder gar "Bedürfnisprüfungen" kümmern.

@ Ingo O.

WaffG §14
(1)
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Mindestalter 25 Jahre bzw. 21 mit "Idiotentest". Bei GK.

Dann greift noch §4
2.
die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3.
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4.
ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

§5 und §8 sind so umfangreich, daß der Platz hier nicht reicht. Bitte selber im WaffG nachlesen.

Dann kommen noch die regelmäßigen Trainingstermine mit Großkaliber bzw. erlaubnisspflichtigen Schußwaffen hinzu. Da reicht es nicht Luftgewehr zu schießen.
Das alles kostet recht viel Geld und eine menge Zeit. Der Auswand ist doch wohl zu hoch um sich mal eben "legal" eine Waffe zu besorgen. Und um das Bedürfniss nicht wieder zu verlieren muß weiterhin regelmäßig trainiert werden.

Da ist es einfacher und günstiger eine Waffe illegal zu besorgen.

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