1 Milliarde! Bußgeldbescheid durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen! Mit Nachtrag zur Verwendung des Geldes...
Bußgeldbescheid durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen
Staatsanwaltschaft Braunschweig erlässt gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit der Dieselkrise und setzt ein Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mrd. gegen die Volkswagen AG fest Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen.
Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Mrd. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 995 Mio. zusammensetzt.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen.
Diese waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitursächlich dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden.
Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren abschließend beendet.
Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird.
-- so die Meldung von VW! -- Hervorhebungen von mir!
Kommentar von Volker Dau:
Habe eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gestellt wer Profiteur der riesigen Einnahme ist!
Landeskasse oder soziale Einrichtungen in Niedersachsen?
Bemerkenswert dabei wäre wenn die Landeskasse alles behält dass das Land Niedersachsen bereits nicht unerhebliche Anteile an VW-Aktien hält!
Wird dann mit der Milliarde der Anteil an VW erhöht?
Ein Schelm wen das zum nachdenklich Schmunzeln bringen würde?
Nachtrag:
Sehr geehrter Herr Dau,
zur Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich Ihnen die aktuelle Presseinformation der Staatskanzlei beigefügt:
Presseerklärung der Niedersächsischen Landesregierung zu dem gestrigen Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen Volkswagen
„Die Staatsanwaltschaft Braunschweig“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „kommt ihren Aufgaben im Rahmen der Aufklärung des Abgasskandals erkennbar gewissenhaft nach.“ Wirtschaftsminister Bernd Althusmann unterstrich, dass der Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die VW AG ein kleiner, aber für das Unternehmen wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals sei.
Beide Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat von Volkswagen begrüßen es, dass Volkswagen die Geldbuße akzeptiert hat und sich damit zu seiner Verantwortung bekenne.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gestern mitgeteilt, dass sie ein gegen den VW-Konzern gerichtetes Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen und ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt habe. Fünf Millionen Euro entfallen auf die Ahndung der Ordnungswidrigkeit, 995 Millionen Euro auf das Abschöpfen von durch die Diesel-Manipulationen erzielten wirtschaftlichen Vorteile.
Zur Verwendung der Mittel wird die Landesregierung im zeitlichen Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen einen Vorschlag unterbreiten.
Hintergrund:
Die Geldbuße wird nun durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig bei Volkswagen eingefordert. Das Geld soll binnen sechs Wochen an die Landeshauptkasse überwiesen werden.
Die konkreten Auswirkungen auf den niedersächsischen Landeshaushalt werden aktuell geprüft. Bußgelder und Einnahmen aus der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile zählen aber nicht zu den Einnahmen eines Landes, die nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei der Berechnung des Länderfinanzausgleiches zu berücksichtigen sind.
Bürgerreporter:in:Volker Dau aus Bochum |
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