Schlossmuseum Herrenhausen
Museumsbesucher können sich „unter Nackten“ begeben

Blick in die Ausstellung des Schlosses Herrenhausen.
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  • Blick in die Ausstellung des Schlosses Herrenhausen.
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Seit gestern (7. April) können Besucher des Museums im Schloss Herrenhausen auch „unter Nackten“ durch die Ausstellungsräume wandeln. Denn bis zum 1. September 2024 informiert das Museum in einer gleichnamigen Sonderausstellung über die FKK-Bewegung seit 1890 bis 1970.

In einer Information zur Sonderschau heißt es u.a.: „Die Ausstellung zeichnet die Motivation und die Erscheinungsformen der FKK-Bewegung anhand zahlreicher Abbildungen, Filme und Dokumente nach. Sie stellt dar, wer sich in der FKK-Bewegung engagierte, wie Nacktheit begründet und legitimiert wurde und anhand welcher Medien die Nacktkultur öffentliche Resonanz fand.“

Doch Besucher können nicht nur den Spuren der Freikörperkultur-Bewegung folgen. Barocke Schätze und berühmte Personen aus der Hannoverschen Geschichte in Öl gemalt sind seit 2013 weiterhin in der ständigen Ausstellung zu sehen. Auf rund 900 Quadratmetern finden sich zum Beispiel Gemälde, einige Waffen und Gegenstände der Trauer- und Begräbniskultur des 18. Jahrhunderts (etwa ein Kindersarg aus Schloss Ricklingen).

Wer eine Kombi-Eintrittskarte für den Großen Garten und den Berggarten kauft, erwirbt damit auch ein Ticket für das Schlossmuseum.

Das Museum im Schloss Herrenhausen ist noch bis zum 1. September 2024 montags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Nach dem 1. September sollen die Räume umgebaut werden, damit ab 2025 die Kutschen aus dem Historischen Museum hier in Herrenhausen gezeigt werden können. Genaue Termine für den Kutschenumzug und die Wieder-Eröffnung stehen noch nicht fest.

Für Hobbyfotografen und MyHeimat-Bürgerreporter-Reporter interessant: Film- & Fotoaufnahmen in den Gärten sind für private und redaktionelle Zwecke kostenfrei. Nach der Internetseite der Stadt Hannover

Hier geht es zu der entsprechenden Seite

bedarf auch die Weiterverbreitung dieser Aufnahmen zu privaten Zwecken in den sozialen Medien keiner gesonderten Erlaubnis.
Ausnahme: Die Grotte von Niki de Saint Phalle ist als Gesamtkunstwerk urheberrechtlich geschützt, hier ist das Fotografieren und Filmen nur zu rein privaten Zwecken gestattet. Dies gilt ebenso für die Räume des Schlossmuseums. Deshalb habe ich für diese Berichterstattung auch zuvor den Fachbereich Kultur um eine Freigabe gebeten, für die ich mich an dieser Stelle bedanke. Grundsätzlich ist im Museum übrigens auch kein Blitz erlaubt.

Wer gewerblich mit der Kamera durch die königlichen Gärten streift, bedarf zuvor allerdings einer entsprechenden Genehmigung.

Bürgerreporter:in:

Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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