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Grün statt grau --------Grüne Gärten statt Schotter und Steine

Bei einem Rundgang oder einer Rundfahrt durch unseren Stadtbezirk Hannover Groß-Buchholz/Kleefeld sind viele Um- oder Neubauten zu sehen, sowohl Mehrfamilienhäuser, aber vor allem Einfamilienhäuser. In Rahmen dieser Baumaßnahmen werden meist die Vorgärten und Hausgärten umgebaut. Diese Gartengestaltung ist auch eine Baumaßname und eine Veränderung des Wohnumfeldes, der Umwelt.

Aktuell finden Diskussionen zu den Themen Klimaschutz, Artenvielfalt, Naturschutz und Begrünen von/in Städten statt. Allgemein bekannt ist die Bedeutung von Grünflächen, sowohl im ländlichen Raum, aber besonders dort, wo sie fehlen: in Zentren, Städten und Gemeinden. Gemeint sind damit sowohl große (Grün-)Flächen, aber vor allem auch Vor- und Kleingärten.

Bei unseren schon genannten Rundgängen und Rundfahrten fielen besonders Grundstücke in der Vogelsiedlung und dem Heideviertel auf. Doch auch in anderen Stadtteilen und der Region ist der Blick in Vorgärten nicht immer erfreulich.
Hier sieht man zwar eine große Gestaltungsvielfalt, viel Kreativität und Liebe, aber auch dann kontrastreich weniger Grün, mehr Grau, Steine und Schotter. Gerade bei Neubauten werden häufig statt Grün- dann Schotter- und Steinflächen angelegt. Ähnliches ist bei manchen Gartenumgestaltungen festzustellen.

Dies ist zwar teilweise Geschmacksache, aber ökologisch fragwürdig bzw. negativ zu bewerten. Zudem, und das ist nicht immer bekannt, entspricht es nicht der aktuellen Rechtslage nach der Bauordnung.

Schottergärten sind keine echten Steingärten –
aber umweltschädlich.

Doch zunächst ein kurzer Hinweis: gemeint sind nicht die „echten Steingärten“, die in der Gartenkultur einen festen Platz haben. Unter Verwendung von Kies, Steinen oder Splitt kann ein optimaler Standort für Pflanzen aus der Gebirgsflora oder für trockenheitsverträgliche Pflanzen geschaffen werden. Ein so gestalteter Steingarten kann artenreich sein, wenn eine ausreichende Anzahl an Blumen und Stauden sowie andere insektenfreundliche Pflanzen und als Grundlage ein wasserdurchlässiges Unkrautvlies verplant werden.

Schotter- oder Steinflächen sind deswegen problematisch, weil sie nicht nur Flora und Fauna den Raum nehmen, sondern gerade das Stadtklima leidet darunter. Diese Flächen heizen sich stark auf und begünstigen so die Erwärmung in Städten. In den letzten Jahren stellen wir auch in Wohngebieten den Klimawandel fest. Diese Temperatursteigerungen werden durch Nicht-Grünflächen verstärkt. Besonders für die heimische Insektenwelt sind Schottergärten fatal! Das Insektensterben ist der breiten Öffentlichkeit bekannt, und gerade blütenlose Vorgärten verschlimmern das Problem.

Aus diesen Gründen ist es sinnvoll und notwendig, mehr Biodiversität und ein besseres Mikroklima in deutschen Städten, Gärten und Vorgärten zu realisieren. Diskutiert wird seit geraumer Zeit ein generelles Verbot von Schottergärten, gerade im laufenden Jahr. Denn die rechtlichen Grundlagen sind eigentlich vorhanden, aber noch uneinheitlich und werden, selbst wenn vorhanden, nur sehr begrenzt angewandt.

Nach aktuellem Baurecht sind Gärten zu begrünen.

Fakt ist: Schottergarten sind formal nicht erlaubt. Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen „nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein.“ Konkret gesagt, die Vegetation muss überwiegen, Platten, Pflaster und Schotter sind nur in geringem Maße zulässig. Eine Konkretisierung im Nds. Landesnaturschutzgesetz fehlt allerdings. In Baden-Württemberg ist dies kürzlich erfolgt und Schottergärten auf Privatgrundstücken sind verboten. In dem Kontext heißt es sogar offiziell: „Schottergärten sind schlichtweg Todeszonen.“

Diese Vorschrift macht Sinn und folgt den Gedanken des Artenschutzes und der Artenvielfalt, die aktuell auch im beschlossenen „Niedersächsischen Weg“ enthalten ist. In diesem Vertrag verpflichten sich die Beteiligten, viel mehr für Natur- und Artenschutz, Biodiversität und für den Umgang mit der Ressource Landschaft
zusammen zu unternehmen, was auch für Privatgrundstücke anzuwenden ist.

In den Gesetzen und Verordnungen mancher Bundesländer und Kommunen ist teilweise ein Bestandsschutz vorgesehen:
Auch ein Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz fordert alle Kommunen auf, das geltende Recht umzusetzen, die Gartengrundstücke zu kontrollieren sowie im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens ggf. eine Umgestaltung zu verlangen und Bußgelder zu verhängen. Danach muss die Untere Bauaufsichtsbehörde sich für mehr Begrünung einsetzen, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, wertvolle Lebensräume für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu schaffen, für ein ansprechendes, die Gesundheit förderndes Ortsbild zu sorgen und den Anforderungen des Klimaschutzes zu entsprechen, wie es in einem Paper des NABU heißt.

Ähnlich hat Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Nds. Landtag, Stellung genommen und gefordert, dass die Kommunen in Niedersachsen gegen artenarme Stein- oder Schotterflächen vorgehen sollen. Sogenannte „Gärten des Grauens“, geschotterte Fläche ohne Grünflächen, müssen baurechtlich verboten werden. Als ersten Schritt sollten aber Bauherren, Haus- und Gartenbesitzer auf eine entsprechende Gestaltung hingewiesen und die Bauordnung eingehalten werden.

Hannover: Theorie und Praxis sind sehr verschieden

In Hannover sind die formalen Rahmenbedingungen ebenfalls vorhanden, das Baurecht ist eindeutig. Doch in der Praxis sieht es anders aus. In fast allen Stadtbezirken sind Neubauten mit Schotter- oder Steingärten entstanden und werden weiterhin neu angelegt. Im Juni 2020 war in einer Tageszeitung zu lesen: „Schottergärten-Polizei: Stadt Hannover macht mobil gegen Steinwüsten. Das Recht sieht die Stadt Hannover auf ihrer Seite. Jetzt will sie mit neuen Mitarbeitern gezielt gegen Schottergärten vorgehen. Sie sollen die Steinwüsten aufspüren und gerichtssicher dokumentieren. Für Besitzer solcher Gärten könnte es ungemütlich werden.“ (Neue Presse, 21.6.2020).

Das ist die Theorie, der die Praxis folgen muss. Dazu sind zunächst eine intensive umfassende Information und Diskussion sinnvoll und notwendig. Gerade in der gegenwärtigen Corona-Krisenphase, in der Natur- und Umweltschutz ein zentrales Thema ist, müssen wir über unsere direkte Umwelt nachdenken- auch unsere Gärten und Grünflächen. Sie sind als Lebensräume für Mensch, Tier und Flora zu schützen, mehr als bisher.

Vorschläge: Informieren, beraten, kontrollieren.
Im Rahmen der aktuellen Diskussion müssen auf den verschiedenen Ebenen, von Bund, Land, Kommunen, zunächst die formalen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst, konkretisiert und folglich in der Praxis die Einhaltung bzw. Anwendung der Bauordnung eingefordert und auch kontrolliert werden.

In Hannover sind Politik und Verwaltung zu fragen, warum in der Region und Stadt Hannover immer noch solche Schottergärten in den Genehmigungsverfahren für Neu- oder Umbauten toleriert oder ignoriert werden. Weiterhin ist verbindlich festzulegen, dass die Bauvorschriften endlich in der Praxis umgesetzt werden.

In Niedersachen muss die Landesregierung sich erklären: möchte sie wie Baden-Württemberg per Gesetz den konkreten Rahmen schaffen oder die umweltschädliche Entwicklung weiterhin tolerieren.

Parallel dazu sollten Informations- und Beratungsangebote erstellt werden, um Bauträger, Hausbesitzer*innen und auch Mieter*innen bei der Planung und Gestaltung zu unterstützen.

Und wir alle sollten einen Blick in unser Wohnumfeld werfen, was wir hier verbessern können, für mehr Grün.
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Fotos nicht aus dem Stadtgebiet Hannover
Weitere Fotos zum Thema: @GaertenDesGrauens
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Hinweis: https://www.luebbe.de/eichborn/buecher/humor/gaert...

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2 Kommentare

Ergänzung:

Die Landesregierung hat inzwischen Position bezogen und parallel zur Diskussion um Artenvielfalt und "Niedersächsischem Weg" die Kommunen informiert, dass die "untere Bauaufsicht" zuständig ist, die Einhaltung der Bauordnung zu sichern und zu kontrollieren.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, die Bauträger im Rahmen der Anträge auf diese Verordnung hinzuweisen und für die Einhaltung Sorge zu tragen.

Positiv- jetzt ist zu schauen, ob die unteren Baubehörden der Kommunen dies auch umsetzen.

Aktuell Juni 2021:
"Stadt geht gegen Schottergärten vor
Vorgärten müssen begrünt sein, soweit sie nicht Auffahrt oder Weg sind – so schreibt es die Landesbauordnung vor .

„Nicht gut für Insekten“:
Schottergärten sind in Niedersachsen schon lange verboten.
Jetzt beginnen in Hannover Kontrollen.

Die Stadt will im Spätherbst beginnen, Schottergärten aufzuspüren und deren Besitzer zunächst zu ermahnen, bei Uneinsichtigkeit aber auch gegen sie vorgehen. Die gerne als „Gärten des Grauens“ apostrophierten Vorgärten sind in Niedersachsen schon lange verboten, was bisher aber selten geahndet wurde.

Baudezernent Thomas Vielhaber kündigte jetzt im Bauausschuss des Rates an, zunächst eine Aufklärungskampagne zu starten. Gemeinsam mit der Grünflächenverwaltung haben die Stadtplaner ein Faltblatt entwickelt, das künftig regelmäßig allen Baugenehmigungen beigelegt werden soll. „Schottergärten haben negative Auswirkungen auf Umwelt und Biodiversität“, sagte Vielhaber. Ihre Zahl nehme bundesweit zu, weil Hauseigentümer oft glaubten, dass sie pflegeleichter seien als Grünflächen. „Der Flyer soll einen Anstoß geben, sich Gedanken zu machen“, sagte Vielhaber.

Der Rat hat beschlossen, dass die Stadt gegen die grassierende Schotterflut aktiv werden müsse.

„Das ist eine Modeerscheinung“, sagt Grünen-Baupolitikerin Elisabeth Clausen-Muradian im Bauausschuss. Es sei gut, zu informieren, „aber wenn es nicht funktioniert, muss man ordnungsrechtlich vorgehen“."

Dazu gibt es einen Info-Flyer im Bauamt.

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